Erster SgRat Beitz teilt mit, dass am gestrigen Tag (07.06.2021) ein erstes Gespräch (weitere Gespräche können folgen) zum Thema Bauleitplanung Sammatz stattgefunden hat. In diesem Rahmen wurden nochmal die unterschiedlichen Positionen der Beteiligten diskutiert und die Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Bauleitplanungen des in Rede stehenden Verfahrens geklärt - so bspw. die der Gemeinde Neu Darchau. Demgemäß ist der Auftrag, den der Samtgemeindebürgermeister vom Ausschuss der Samtgemeinde diesbezüglich erhalten hat, abgearbeitet.

 

Rh Herzog fragt nach dem Resultat des Gesprächs; er konkretisiert seine Frage dahingehend, ob ein Kompromiss gefunden wurde. Darüber hinaus möchte er wissen, ob es weitere Gespräche geben wird.

 

Erster SgRat Beitz erklärt, dass das Thema noch nicht zu einer befriedigenden bauplanerischen Lösung gebracht werden konnte, weil man seitens der Verwaltung gar nicht die Zuständigkeit dafür hat. Deshalb ging es am gestrigen Tage zunächst auch nur darum, mit Hilfe des Samtgemeindebürgermeisters ein Gespräch der Parteien im Verdo stattfinden zu lassen. Und die Entscheidung darüber, ob weitere Termine stattfinden, obliegt den Partnern. Sollte es weiteren Gesprächsbedarf geben, dann wird der Samtgemeindebürgermeister dafür selbstredend zur Verfügung stehen.

 

Stellv. RV Siemke fragt unter Bezug auf einen Artikel der Elbe-Jeetzel-Zeitung (betr. Planungen über eine größere Hotelanlage in Sammatz) vom letzten Wochenende nach, auf welcher Grundlage die Gespräche mit den Anwohnern geführt werden. Es sei unklar, ob hier noch die veraltete Planung zugrunde gelegt wird, welche diesem Gremium zur Entscheidung vorgelegt wurde oder ob es sich um die neuere Planung mit Hotelanlage handelt. Er könne sich schon vorstellen, so stellv. RV Siemke weiter, dass bestehende Konflikte, bedingt durch die vorgenannte Berichterstattung, zumindest nicht weniger geworden sind. Zudem möchte er wissen, wie sich die neuere Planung auf das Bauleitplanungsverfahren auswirke.

 

Erster SgRat Beitz bestätigt, dass es diese Projekte der SAL gibt. Im Bauleitplanverfahren der Gemeinde Neu Darchau wird geprüft, welche der vorgestellten Nutzungen, in welchem Umfang, zugelassen werden können. Der Entwurf des Bebauungsplanes wird derzeit erarbeitet. Dieser wird im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung, gem. § 3 (1) BauGB, öffentlich, für mindestens 1 Monat, ausgelegt; ggf. findet ein Erörterungstermin statt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Es wird damit gerechnet, dass die frühzeitige Beteiligung frühestens im August stattfindet.

 

Stellv. RV Siemke fragt nochmal nach, ob die neuere Planung Auswirkung auf das bestehende Bauleitplanungsverfahren habe; gesetzt den Fall, ob dann ein neues Bauleiplanungsverfahren initiiert werden muss.

 

Erster SgRat Beitz beantwortet die Frage dahingehend, dass die Planungen nicht geheim und Gegenstand der aktuellen Beratungen betreffend das Bauleitplanverfahren der Gemeinde Neu Darchau sind.