Sitzung: 08.06.2021 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Erster SgRat Beitz teilt
mit, dass am gestrigen Tag (07.06.2021) ein erstes Gespräch (weitere Gespräche
können folgen) zum Thema Bauleitplanung Sammatz stattgefunden hat. In diesem
Rahmen wurden nochmal die unterschiedlichen Positionen der Beteiligten diskutiert
und die Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Bauleitplanungen des in Rede
stehenden Verfahrens geklärt - so bspw. die der Gemeinde Neu Darchau. Demgemäß
ist der Auftrag, den der Samtgemeindebürgermeister vom Ausschuss der
Samtgemeinde diesbezüglich erhalten hat, abgearbeitet.
Rh Herzog fragt nach dem Resultat des Gesprächs; er
konkretisiert seine Frage dahingehend, ob ein Kompromiss gefunden wurde.
Darüber hinaus möchte er wissen, ob es weitere Gespräche geben wird.
Erster SgRat Beitz erklärt, dass das Thema noch nicht
zu einer befriedigenden bauplanerischen Lösung gebracht werden konnte, weil man
seitens der Verwaltung gar nicht die Zuständigkeit dafür hat. Deshalb ging es
am gestrigen Tage zunächst auch nur darum, mit Hilfe des
Samtgemeindebürgermeisters ein Gespräch der Parteien im Verdo stattfinden zu
lassen. Und die Entscheidung darüber, ob weitere Termine stattfinden, obliegt
den Partnern. Sollte es weiteren Gesprächsbedarf geben, dann wird der
Samtgemeindebürgermeister dafür selbstredend zur Verfügung stehen.
Stellv. RV Siemke fragt unter Bezug auf einen Artikel
der Elbe-Jeetzel-Zeitung (betr. Planungen über eine größere Hotelanlage in
Sammatz) vom letzten Wochenende nach, auf welcher Grundlage die Gespräche mit
den Anwohnern geführt werden. Es sei unklar, ob hier noch die veraltete Planung
zugrunde gelegt wird, welche diesem Gremium zur Entscheidung vorgelegt wurde
oder ob es sich um die neuere Planung mit Hotelanlage handelt. Er könne sich
schon vorstellen, so stellv. RV Siemke weiter, dass bestehende Konflikte,
bedingt durch die vorgenannte Berichterstattung, zumindest nicht weniger
geworden sind. Zudem möchte er wissen, wie sich die neuere Planung auf das
Bauleitplanungsverfahren auswirke.
Erster SgRat Beitz bestätigt, dass es diese Projekte der SAL gibt. Im Bauleitplanverfahren
der Gemeinde Neu Darchau wird geprüft, welche der vorgestellten Nutzungen, in
welchem Umfang, zugelassen werden können. Der Entwurf des Bebauungsplanes wird
derzeit erarbeitet. Dieser wird im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung,
gem. § 3 (1) BauGB, öffentlich, für mindestens 1 Monat, ausgelegt; ggf.
findet ein Erörterungstermin statt. Parallel werden die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange beteiligt. Es wird damit gerechnet, dass die
frühzeitige Beteiligung frühestens im August stattfindet.
Stellv. RV Siemke fragt nochmal nach, ob die neuere
Planung Auswirkung auf das bestehende Bauleitplanungsverfahren habe; gesetzt
den Fall, ob dann ein neues Bauleiplanungsverfahren initiiert werden muss.
Erster SgRat Beitz beantwortet die Frage dahingehend,
dass die Planungen nicht geheim und Gegenstand der aktuellen Beratungen betreffend das Bauleitplanverfahren der
Gemeinde Neu Darchau sind.