Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 3, Enthaltungen: 5

Sachverhalt:

Rf. Unterste- Wilms hat mit E- Mail vom 30.12.2020 im Namen der Fraktion Sozial Ökologische Liste SOLi des Samtgemeinderates Elbtalaue die Behandlung des folgenden Tagesordnungspunktes auf der jeweils nächsten Sitzung des Brandschutzausschusses, Samtgemeindeausschusses sowie des Samtgemeinderates beantragt:

 

Prioritätenliste zur Festlegung der Reihenfolge für den Neu- bzw. Umbau von Feuerwehrhäusern

 

Begründung:

Im Feuerwehrbedarfsplan ist angeregt, dass ein PrioritätenKatalog erstellt werden soll, um so festzulegen in welcher Reihenfolge die einzelnen Gebäude zu betrachten sind. Dieser PrioritätenKatalog liegt in Schriftform noch nicht vor.

 

Besagter Antrag wurde dem Brandschutzausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue bereits in seiner Sitzung am 20.01.2021 vorgelegt. Es wurde keine Beschlussempfehlung abgegeben. Zur Sitzung des Samtgemeindeausschusses der Samtgemeinde Elbtalaue 09.02.2021 hat Frau Unterste- Wilms im Namen der Fraktion Sozial Ökologische Liste SOLi des Samtgemeinderates Elbtalaue sodann den oben aufgeführten Beschlussvorschlag formuliert. Die Angelegenheit wurde zur Vorberatung in den Brandschutzausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue zurückverwiesen.

 

Bzgl. der verwaltungsseitigen Anmerkungen wird auf die Ursprungsvorlage 40/0006/2021 verwiesen. Die dazugehörige Anlage 2 liegt dieser Vorlage erneut bei.

 

Rh Herzog erläutert den Antrag der SOLi-Fraktion. Im Hinblick auf die Definition einer Prioritätenliste gemäß des vorliegenden Beschlussvorschlages hebt er hervor, dass bei der Festlegung von Kriterien und der anschließenden Gewichtung selbiger, eine Objektivierbarkeit hergestellt werden sollte. Anhand solch einer Gewichtung könne dann erfasst werden, welche Bedeutung einem bestimmten Kriterium zukommt. Bei einem derartigen Vorgehen würde durch die Vergabe verschiedener Punkte, in diesem Fall für Feuerwehrhäuser, letztlich eine Reihenfolge entstehen, die dann tatsächlich objektivierbar wäre.

 

Rh Herzog beschreibt nunmehr zwei Vorgehensweisen zur Herstellung einer Prioritätenliste. Zum einen können Prioritäten objektivierbar, also so, wie von ihm oben beschrieben, festgelegt werden. Zum anderen können diese auch durch die subjektiven Empfindungen Einzelner bestimmt werden. Bewerten Entscheider also nach ihren persönlichen Maßstäben bzw. Empfindungen, kommt es zu einer Gewichtung, welche in jedem Einzelnen stattfindet. Eine solche Gewichtung ist folglich nicht objektivierbar, weil sich die Empfindungen Einzelner nicht ohne Weiteres intersubjektiv nachvollziehen lassen. Vor dem Hintergrund des Vorgesagten, so resümiert Rh Herzog, hätte man die Kriterien in Zusammenarbeit mit den Fachleuten der Feuerwehr aufstellen und prozentual - je nach Wichtigkeit - gewichten müssen; ein solches Vorgehen ist bislang jedoch unterblieben.

 

Rh Herzog bemängelt sodann, dass die Äußerungen des Gutachters im Hinblick auf potentielle Kooperationen keine Würdigung erfahren haben. Konkret meine er, dass Kooperationen, laut Gutachter, zu Veränderungen von bestehenden Ordnungen führen können. Hier möglicherweise, im Extremfall, zur Einsparung von Bauwerken. Auch dieser Aspekt sei von Bedeutung und müsse deshalb in einer Prioritätenliste gewichtet werden.

 

Unter Verweis auf Satz 2 des Beschlussvorschlages der CDU konstatiert Rh Herzog, dass dort von einer Auflistung die Rede ist. Eine Auflistung unterscheide sich jedoch von einer Prioritätenliste. Den Unterschied zwischen einer Auflistung und einer Prioritätenliste erklärt er sodann mittels eines Vergleiches zweier Bemerkungen, welche er der von der CDU eingebrachten Prioritätenliste entnommen hat. Rh Herzog kommt zum Ergebnis, dass die besagte Prioritätenliste zwar eine Auflistung von Bemerkungen ausweise, die Prioritäten jedoch nicht schlüssig und objektivierbar dargelegt sind. In Anlehnung an Satz 1 des Beschlussvorschlages der CDU, welcher, so bekräftigt Rh Herzog nochmal, in beiden Anträgen identisch ist, halte er, in Anbetracht seiner vorgenannten Ausführungen, den Antrag der SOLi nach wie vor für besser. Er weist RV Sperling darauf hin, dass der Antrag der SOLi auch weitergehender sei und bittet darum, über diesen zuerst abstimmen zu lassen.

 

RV Sperling erklärt, dass ihm der Antrag der CDU vorliege, welcher auch vom Ausschuss der Samtgemeinde empfohlen wurde. Er werde deshalb den Antrag der CDU zur Abstimmung stellen.

 

Beschlussempfehlung des Brandschutzausschusses und des Samtgemeindeausschusses:

Eine Prioritätenliste ist die tabellarische Aufzählung und Gewichtung von Kriterien anhand derer eine Bewertung stattfindet und so die Reihenfolge der erforderlichen Neu- bzw. Umbaumaßnahmen an Feuerwehrhäusern festgelegt wird.

Die nachstehende, bereits seit geraumer Zeit vorhandene Auflistung, aus welcher auch die vom Samtgemeinderat beschlossene mittelfristige Finanzplanung resultiert, stellt die derzeitige Prioritätenliste und Handlungsgrundlage dar.

 

 

Rh Herzog verlangt daraufhin, dass RV Sperling seine Erklärung auch begründen möge.

 

Erster SgRat Beitz macht darauf aufmerksam, dass die vorliegende Angelegenheit hinsichtlich ihrer Beschlussfolge klar ist. An die Erklärung des RV Sperling anknüpfend, erläutert er dazu nähergehend, dass sich der Ausschuss der Samtgemeinde bereits mit der Angelegenheit beschäftigt hat und ausschließlich für den Antrag der CDU votiert hat. Aus diesem Grund ist nun ebendieser Antrag auch dem Samtgemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.

 

Rh Herzog wirft ein, dass diese Darstellung so nicht korrekt sei, da über den Antrag der SOLi gar nicht erst abgestimmt wurde.

 

Erster SgRat Beitz bestätigt den Einwurf des Rh Herzog und erklärt, dass es gerade deshalb nur einen Antrag gibt, welcher hier zur Entscheidung vorgelegt wird. Und bei dem besagten Antrag handele es sich eben um den Antrag der CDU.

 

Rh Herzog moniert, dass der Ursprungs-Antrag bis zum Schluss Bestand habe. Die vorliegende Angelegenheit wurde vom Samtgemeindeausschuss selbstredend beraten, allerdings nach einem falschen Prozedere, weshalb der SOLi-Antrag nicht zur Abstimmung kam. Er stellt nochmal fest, dass ein Antrag bis zur Abstimmung über diesen bestehen bleibt.

 

Erster SgRat Beitz erklärt, dass der Ausschuss der Samtgemeinde über einen Antrag abgestimmt hat, welcher nun Gegenstand der weiteren Abstimmung im Samtgemeinderat ist. An Rh Herzog gerichtet fügt er hinzu, dass dieser umgehend von seinem Recht Gebrauch machen könne, einen Änderungsantrag zu stellen.

 

Rh Herzog erklärt, dass der Antrag der SOLi Bestand habe und er diesen deshalb nicht nochmal einbringen muss.

 

 

Nach eingehender Diskussion stellt RV Sperling zunächst den folgenden Antrag der SOLi-Fraktion zur Abstimmung:

 

Beschlussvorschlag der SOLi-Fraktion:

 

Eine Prioritätenliste ist die tabellarische Aufzählung und Gewichtung von Kriterien anhand derer eine Bewertung stattfindet und so die Reihenfolge der Baumaßnahmen von Feuerwehrhäusern festgelegt wird. Die Liste wird vom Brandschutzausschuss - im Zusammenspiel mit dem Gemeindebrandmeister - der SG Elbtalaue in den nächsten Sitzungen in 2021 erarbeitet. Als Grundlage dient der Feuerwehrbedarfsplan. Anhand der Liste werden die weiteren Baumaßnahmen (ab 2024) frühzeitig bewertet und festgelegt.

 

Ergebnis:

Ja:  7                      Nein:  15                              Enthaltungen:  4

 

Damit ist der Antrag der SOLi-Fraktion mehrheitlich abgelehnt.

 

RV Sperling stellt nachfolgend den von der CDU eingebrachten alternativen Beschlussvorschlag, welcher vom Brandschutzausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue (BSAE/X/16) am 19.05.2021 und vom Ausschuss der Samtgemeinde (SgAE/X/52) am 03.06.2021 mehrheitlich empfohlen wurde, zur Abstimmung.

 

 

Der Rat der Samtgemeinde fasst folgenden

 


Beschluss:

Eine Prioritätenliste ist die tabellarische Aufzählung und Gewichtung von Kriterien anhand derer eine Bewertung stattfindet und so die Reihenfolge der erforderlichen Neu- bzw. Umbaumaßnahmen an Feuerwehrhäusern festgelegt wird.

Die nachstehende, bereits seit geraumer Zeit vorhandene Auflistung (Anlage zur Niederschrift), aus welcher auch die vom Samtgemeinderat beschlossene mittelfristige Finanzplanung resultiert, stellt die derzeitige Prioritätenliste und Handlungsgrundlage dar.