Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 19, Enthaltungen: 3

Sachverhalt:

In der Sitzung des Betriebsausschusses am 19.11.2020 hat AV Bodendieck beantragt, die Rückübertragung der Friedhöfe auf die Kernverwaltung in der nächsten Sitzung zu behandeln.

 

Rh und AV Bodendieck erläutert kurz den Sachverhalt.

 

Bzgl. der Sachverhaltsdarstellung wird auf die Niederschriften des BKDE/X/15 vom 23.03.2021 und des SgAE/X/51 vom 22.04.2021 verwiesen.

 

Ohne weitere Aussprache fasst der Rat der Samtgemeinde folgenden

 


Beschluss:

Rückübertragung der öffentlichen Einrichtung Friedhöfe auf die Kernverwaltung.