Der Ortsbrandmeister der FF Göhrde-Metzingen, Herr Harlfinger, meldet sich zu Wort. Er teilt mit, dass er vom Amt des Ortsbrandmeisters noch in diesem Monat zurücktreten werde. Er ist nun hier vorstellig geworden, um dem Rat der Samtgemeinde die Gründe für seinen Rücktritt darzulegen. Dies ist ihm wichtig, weil die Probleme, mit denen er als Feuerwehrmann konfrontiert ist und die ihn letztendlich zu diesem Entschluss bewogen haben, nicht lediglich persönlicher Art sind. Herr Harlfinger schildert nun seinen Werdegang in der Feuerwehr und erklärt, dass es, gerade auch in Führungspositionen, zunehmend schwieriger wird, dem eigentlichen Auftrag eines Feuerwehrmannes gerecht zu werden. Aber gerade mit dem eigentlichen Auftrag verbindet sich schließlich die Motivation für dieses besondere Ehrenamt. Dem eigentlichen Auftrag können Feuerwehrleute aber zunehmend weniger gerecht werden, weil steigende Verwaltungsaufgaben dies mehr und mehr erschweren. Er kritisiert weitergehend, dass das ehrenamtliche Engagement im Feuerwehrdienst einerseits beworben wird, andererseits aber aktive Feuerwehrleute, egal auf welcher Ebene, durch den besagten Verwaltungsaufwand demotiviert werden. Er bringt zum Ausdruck, dass Politik und Verwaltung hierfür maßgeblich Verantwortung tragen. Vor dem Hintergrund des Vorgesagten hebt er das Engagement des Gemeindebrandmeisters hervor. Der Gemeindebrandmeister, Herr Meyer, nehme, seiner Meinung nach, viel zu viele Aufgaben wahr. Im Hinblick auf eine irgendwann notwendig werdende Nachfolge dürften sich dann Probleme auftun, weil kaum jemand Ehrenamt und Beruf, in dieser Weise, miteinander vereinbaren kann.

 

Herr Harlfinger erwähnt sodann, dass SgBgm Meyer im Rahmen einer Gemeindebrandmeister-dienstversammlung beiläufig erwähnt habe, dass seitens des Städte- und Gemeindebundes erwogen wird, die Stelle des Gemeindebrandmeisters zu verbeamten. SgBgm Meyer stehe dieser Erwägung aber, mit Verweis auf die dadurch anfallenden zusätzlichen Kosten, ablehnend gegenüber. Er selbst glaube, so Herr Harlfinger weiter, dass, würde man die Stunden des hiesigen Gemeindebrandmeisters im Einzelnen abrechnen, dieselben Kosten entstehen, wie für einen verbeamteten Gemeindebrandmeister. Einen solchen Vorschlag nur mit Verweis auf zusätzliche Kosten abzutun, gehe jedenfalls in eine gänzlich falsche Richtung.

 

Herr Harlfinger merkt schließlich an, dass er kaum Möglichkeiten sieht, zur Politik zu sprechen. Zwar gebe es den Brandschutzausschuss - als Feuerwehrmann bliebe man dort aber ein stummer Gast, ohne Möglichkeit, sich einzubringen. So habe man sich etwa auch nicht in die Diskussionen bzgl. des Um-, An-, bzw. nunmehr geplanten Neubaus des Feuerwehrgerätehauses Metzingen einbringen können und wurde dazu von Seiten des Ausschusses auch nicht gehört. Wünschenswert wäre es jedoch gewesen, im Rahmen eines Ortstermins, zusammen mit dem Brandschutzausschuss und der in die Planungen involvierten Architektin, nach Wustrow zu fahren (wo nach den Planungen der Architektin ein fast identischer Bau errichtet wurde), um dort das Feuerwehrgerätehaus zu besichtigen und sich unter Zweckmäßigkeitsaspekten mit den Kameradinnen und Kameraden vor Ort auszutauschen. Er kritisiert darüber hinaus, dass er, von Seiten der Verwaltung, keinerlei Informationen zum Bau des Metzinger Feuerwehrgerätehauses erhalte. Lediglich auf energisches Nachfragen erhalte er kurze und „schnippische“ Antworten. Mit dem Verweis darauf, dass die Feuerwehr immer liefern müsse und Verwaltungsaufgaben übernehmen soll, aber andersherum ein Wille zur Zusammenarbeit nicht erkennbar ist, tut Herr Harlfinger seinen Unmut hierüber kund.

 

Zum Abschluss seiner Rede bringt Herr Harlfinger auch sein Missfallen über die Gepflogenheiten der Fraktionen zum Ausdruck. Diese entsprächen nicht seiner Auffassung von Kommunalpolitik. So beobachte er etwa „Sticheleien“ zwischen unterschiedlichen Lagern; zudem, so habe er das Gefühl, gehe es regelmäßig auch nicht um die Sache, sondern vielmehr um die persönliche Profilierung. Trete man kurz von einer Sitzung mit einem Thema an eine Fraktion heran, so werde gar nicht mehr zur Sache beraten, sondern lediglich nur noch darüber, wofür man schließlich abstimmt. Derartiges sei für ihn als Wähler und Steuerzahler nicht annehmbar.

 

RV Sperling erklärt in Bezug auf das Vorbringen des Ortsbrandmeisters Harlfinger, dass ein solches eigentlich Sache des Ortsbrandmeisters Andreas Meyer ist. Schließlich sei dieser regelmäßig bei den Sitzungen des Brandschutzausschusses zugegen und habe damit Gelegenheit, derartiges vorzutragen. RV Sperling teilt darüber hinaus mit, dass er den Gemeindebrandmeister Meyer über diese Angelegenheit in Kenntnis setzt.