Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

Sachverhalt:

Die Ergebnisrechnung weist für das Haushaltsjahr 2020 als Jahresgesamtergebnis einen Überschuss in Höhe von 130 T€ aus. Gegenüber dem Haushaltsplan 2020, der einen Überschuss in Höhe von 23 T€ vorsah, ergibt sich eine Ist- zu Plan-Abweichung von +107 T€.

-       Friedhofs- und Bestattungswesen           +   13 T€

-       Straßenreinigung                                           +     4 T€

-       Betriebshof                                                      + 106 T€

-       Außerordentliches Ergebnis                      +     7 T€

+ 130 T€

 

Die einzelnen Posten der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Bilanz sind im Prüfungsbericht ausführlich erläutert.

Der Prüfungsbericht wird nicht versandt. Der Prüfungsbericht ist im Bürgerinformationssystem abrufbar oder kann bei Bedarf angefordert werden.

 

Die BRS Treuhand GmbH aus Hannover hat im Einvernehmen mit dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, den Jahresabschluss des Eigenbetrieb Kommunale Dienste Elbtalaue zum 31.12.2020 mit Anhang und Rechenschaftsbericht geprüft und folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue – bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Rechenschaftsbericht des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

-       entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Niedersachsen (EigBetrVO Nds) i.V.m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31.12.2020 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 und

-       vermittelt der beigefügte Rechenschaftsbericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Rechenschaftsbericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der EigBetrVO Nds und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichts geführt hat.“

 

Gemäß § 34 Abs. 1 der EigBetrVO kann das Rechnungsprüfungsamt ergänzende Bemerkungen zum Prüfungsbericht treffen, die nach § 36 EigBetrVO bei der Bekanntmachung mit zu veröffentlichen sind.

Das Rechnungsprüfungsamt hat schriftlich mitgeteilt, dass entsprechende Bemerkungen nicht für erforderlich gehalten werden.

 

Betriebsleiter Klafak erläutert die anhand des Haushaltsergebnisses die Abweichungen zu den  Haushaltsansätzen bei den Erträgen der öffentlich-rechtlichen Entgelte, der privatrechtlichen Entgelte und den Kostenerstattungen und Kostenumlagen sowie bei den Aufwendungen für das aktive Personal, den Aufwendungen für die Sach- und Dienstleistungen und die sonstigen ordentlichen Aufwendungen.

 

Rh Schaper-Biemann weist darauf hin, dass sich in der Vorlage bei der Addition des Gesamtüberschusses ein Fehler eingeschlichen haben muss.

Antwort der Verwaltung: die Summe des Betriebshofes beträgt 106 T€ und nicht wie in der Vorlage 109 T€.

 

Ausschussvorsitzender Bodendieck ist der Meinung, dass der Aufwand für die sonstigen ordentlichen Aufwendungen recht hoch ist.

Die einzelnen Aufwendungen für die Leistungen sind im Prüfungsbericht in der Anlage 4, Seite 2 erläutert.

 

Nach der Beantwortung weiter Fragen und kurzer Diskussion

 

 

 

 

 

Der BKDE empfiehlt folgenden

 


Beschluss:

a)       Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRS Treuhand GmbH aus Hannover geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2020 wird festgestellt.

b)      Der für das Wirtschaftsjahr 2020 ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 130.413,30 Euro ist mit den Fehlbeträgen aus den Vorjahren zu verrechnen.

c)       Die Betriebsleitung wird gemäß § 35 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) für das Wirtschaftsjahr 2020 entlastet.