Sitzung: 22.06.2021 Betriebsausschuss Kommunale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 08/0175/2021
Sachverhalt:
Die
Ergebnisrechnung weist für das Haushaltsjahr 2020 als Jahresgesamtergebnis
einen Überschuss in Höhe von 130 T€ aus. Gegenüber dem Haushaltsplan 2020, der
einen Überschuss in Höhe von 23 T€ vorsah, ergibt sich eine Ist- zu
Plan-Abweichung von +107 T€.
- Friedhofs- und Bestattungswesen +
13 T€
- Straßenreinigung + 4 T€
- Betriebshof +
106 T€
- Außerordentliches Ergebnis + 7 T€
+ 130 T€
Die einzelnen
Posten der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Bilanz sind im
Prüfungsbericht ausführlich erläutert.
Der Prüfungsbericht
wird nicht versandt. Der Prüfungsbericht ist im Bürgerinformationssystem
abrufbar oder kann bei Bedarf angefordert werden.
Die BRS Treuhand
GmbH aus Hannover hat im Einvernehmen mit dem Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, den Jahresabschluss des Eigenbetrieb
Kommunale Dienste Elbtalaue zum 31.12.2020 mit Anhang und Rechenschaftsbericht
geprüft und folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir haben den
Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue – bestehend aus
der Bilanz zum 31.12.2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Wirtschaftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 sowie dem Anhang,
einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden –
geprüft. Darüber hinaus haben wir den Rechenschaftsbericht des Eigenbetriebes
Kommunale Dienste Elbtalaue für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2020 bis zum
31.12.2020 geprüft.
Nach unserer
Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in
allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung
Niedersachsen (EigBetrVO Nds) i.V.m. den einschlägigen deutschen, für
Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage
des Eigenbetriebes zum 31.12.2020 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 und
- vermittelt der beigefügte
Rechenschaftsbericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des
Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser
Rechenschaftsbericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den
Vorschriften der EigBetrVO Nds und stellt die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3
Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichts geführt
hat.“
Gemäß § 34 Abs. 1
der EigBetrVO kann das Rechnungsprüfungsamt ergänzende Bemerkungen zum
Prüfungsbericht treffen, die nach § 36 EigBetrVO bei der Bekanntmachung mit zu
veröffentlichen sind.
Das Rechnungsprüfungsamt
hat schriftlich mitgeteilt, dass entsprechende Bemerkungen nicht für
erforderlich gehalten werden.
Betriebsleiter
Klafak erläutert die anhand des Haushaltsergebnisses die Abweichungen zu
den Haushaltsansätzen bei den Erträgen
der öffentlich-rechtlichen Entgelte, der privatrechtlichen Entgelte und den
Kostenerstattungen und Kostenumlagen sowie bei den Aufwendungen für das aktive
Personal, den Aufwendungen für die Sach- und Dienstleistungen und die sonstigen
ordentlichen Aufwendungen.
Rh Schaper-Biemann
weist darauf hin, dass sich in der Vorlage bei der Addition des
Gesamtüberschusses ein Fehler eingeschlichen haben muss.
Antwort der
Verwaltung: die Summe des Betriebshofes beträgt 106 T€ und nicht wie in der
Vorlage 109 T€.
Ausschussvorsitzender
Bodendieck ist der Meinung, dass der Aufwand für die sonstigen ordentlichen
Aufwendungen recht hoch ist.
Die einzelnen
Aufwendungen für die Leistungen sind im Prüfungsbericht in der Anlage 4, Seite
2 erläutert.
Nach der
Beantwortung weiter Fragen und kurzer Diskussion
Der BKDE empfiehlt
folgenden
Beschluss:
a) Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
BRS Treuhand GmbH aus Hannover geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2020 wird
festgestellt.
b) Der für das Wirtschaftsjahr 2020
ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 130.413,30 Euro ist mit den Fehlbeträgen
aus den Vorjahren zu verrechnen.
c) Die Betriebsleitung wird gemäß § 35 der
Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) für das Wirtschaftsjahr 2020 entlastet.