Rh Krull weist darauf hin, dass das Verkehrsschild für die Gewichtsbeschränkung im Seitenbereich liegt und fragt, welche Regelung bis zur Klärung der Frage der Denkmaleigenschaft der Brücke geplant ist.

 

Herr Hesebeck antwortet, dass das Verkehrszeichen wieder aufgestellt wird und die bestehende Verkehrsregelung vorerst bestehen bleibt.