Sitzung: 16.03.2021 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 30/0105/2021
In der Sitzung des
Umwelt- und Bauausschusses der Stadt Dannenberg am 21.01.2021 wurde dieser TOP
vertagt. Die anwesenden Landwirte waren aufgefordert, eine der aufgezeigten
Lösungsmöglichkeiten zu präferieren.
Als optionale
Möglichkeiten waren in der Sitzung
a.) der Abriss der Natursteinbrücke und Anlegung
einer Furt sowie
b.) der evtl. Verkauf der Brücke samt Weg an
eine Interessengemeinschaft
aufgezeigt.
Die von den
anwesenden Landwirten bevorzugte Variante eines Rohrdurchlasses mit einem 1000
mm Querschnitt war verwaltungsseitig auf Grundlage der bisherigen Genehmigungen
der unteren Wasserbehörde als nicht genehmigungsfähig skizziert worden.
Zwischenzeitlich
fand ein Ortstermin mit dem zuständigen Fachdienst des Landkreises sowie dem
Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände statt. Als Ergebnis des Ortstermins
ist festzuhalten, dass neben der Anlage einer Furt ein Rohrdurchlass mit einem
Querschnitt von 1000 mm evtl. als doch genehmigungsfähig einzustufen sei.
In der praktischen
Umsetzung würde der Einbau eines Rohrdurchlasses bedeuten, dass eine Überfahrt
möglich ist, sofern die Gradiente um ca. 70 cm erhöht wird.
Da ein weiteres
Ankaufsinteresse nicht bekundet wurde, stehen folgende genehmigungsfähige
Maßnahmen zur Diskussion
a.) Abriss der Natursteinbrücke und Anlegung
einer Furt (Kosten ca. 23.026,50 €, s. Anlage 1)
b.) Abriss der Natursteinbrücke und Einbau eines
1000 mm Rohrdurchlasses (Kosten ca. 29.748,81 €, s. Anlage 2)
AV Siemke weist auf den
heutigen EJZ-Bericht über die Eingabe des Niedersächsischen Heimatbundes
hinsichtlich der Denkmaleigenschaft der Brücke hin.
Herr Hesebeck erläutert den
Sachverhalt der Vorlage. Er bezieht sich auf den heutigen EJZ-Bericht und
informiert darüber, dass das Schreiben des Niedersächsischen Heimatbundes vom
15.03.2021 an den Landkreis Lüchow-Dannenberg, an die Samtgemeinde Elbtalaue,
an die Stadt Dannenberg(Elbe) und an den Vorsitzenden des UBD verschickt worden
ist. Nach dem Schreiben gilt die Brücke als erhaltenswert und es ist ihre
Denkmalwertigkeit zu prüfen. Danach ist ein Abriss der Brücke zurzeit nicht
möglich. Zunächst die verkehrssichere Nutzung der Brücke zu gewährleisten.
Im Anschluss schließt sich
eine rege Aussprache über die weitere Vorgehensweise an. Nach Beendigung der
Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Der Abriss der
Brücke wird zurückgestellt. Das Prüfungsergebnis der Denkmalschutzbehörden ist
abzuwarten.