Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

In der Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses der Stadt Dannenberg am 21.01.2021 wurde dieser TOP vertagt. Die anwesenden Landwirte waren aufgefordert, eine der aufgezeigten Lösungsmöglichkeiten zu präferieren.

 

Als optionale Möglichkeiten waren in der Sitzung

a.)     der Abriss der Natursteinbrücke und Anlegung einer Furt sowie

b.)    der evtl. Verkauf der Brücke samt Weg an eine Interessengemeinschaft

aufgezeigt.

 

Die von den anwesenden Landwirten bevorzugte Variante eines Rohrdurchlasses mit einem 1000 mm Querschnitt war verwaltungsseitig auf Grundlage der bisherigen Genehmigungen der unteren Wasserbehörde als nicht genehmigungsfähig skizziert worden.

 

Zwischenzeitlich fand ein Ortstermin mit dem zuständigen Fachdienst des Landkreises sowie dem Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände statt. Als Ergebnis des Ortstermins ist festzuhalten, dass neben der Anlage einer Furt ein Rohrdurchlass mit einem Querschnitt von 1000 mm evtl. als doch genehmigungsfähig einzustufen sei.

In der praktischen Umsetzung würde der Einbau eines Rohrdurchlasses bedeuten, dass eine Überfahrt möglich ist, sofern die Gradiente um ca. 70 cm erhöht wird.

 

Da ein weiteres Ankaufsinteresse nicht bekundet wurde, stehen folgende genehmigungsfähige Maßnahmen zur Diskussion

a.)     Abriss der Natursteinbrücke und Anlegung einer Furt (Kosten ca. 23.026,50 €, s. Anlage 1)

b.)    Abriss der Natursteinbrücke und Einbau eines 1000 mm Rohrdurchlasses (Kosten ca. 29.748,81 €, s. Anlage 2)

 

AV Siemke weist auf den heutigen EJZ-Bericht über die Eingabe des Niedersächsischen Heimatbundes hinsichtlich der Denkmaleigenschaft der Brücke hin.

 

Herr Hesebeck erläutert den Sachverhalt der Vorlage. Er bezieht sich auf den heutigen EJZ-Bericht und informiert darüber, dass das Schreiben des Niedersächsischen Heimatbundes vom 15.03.2021 an den Landkreis Lüchow-Dannenberg, an die Samtgemeinde Elbtalaue, an die Stadt Dannenberg(Elbe) und an den Vorsitzenden des UBD verschickt worden ist. Nach dem Schreiben gilt die Brücke als erhaltenswert und es ist ihre Denkmalwertigkeit zu prüfen. Danach ist ein Abriss der Brücke zurzeit nicht möglich. Zunächst die verkehrssichere Nutzung der Brücke zu gewährleisten.

 

Im Anschluss schließt sich eine rege Aussprache über die weitere Vorgehensweise an. Nach Beendigung der Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschluss:

Der Abriss der Brücke wird zurückgestellt. Das Prüfungsergebnis der Denkmalschutzbehörden ist abzuwarten.