Bgm Schulz berichtet, dass ein schriftlicher Antrag eines Anliegers aus der Bahnhofstraße vorliegt, der eine Fläche vor seinem Grundstück gerne mit nutzen möchte.

Rh Gleitze schlägt vor, einen Ortstermin mit dem Antragsteller zu machen und die Angelegenheit im Verwaltungsausschuss zu beschließen.

Herr Siems-Wedhorn weist darauf hin, dass bei einem positiven Entscheid, eine schriftliche Nutzungsvereinbarung mit dem Antragsteller abgeschlossen werden muss.