Sitzung: 17.02.2021 Rat der Gemeinde Zernien
Bgm Schulz berichtet, dass
die Beschilderung (Vorfahrtsregelung) nach Vorgabe geändert wurde. Die Straße
„Reddiener Weg“ hat den Vorrang, die Straße „Zum Windmühlenberg“ ist somit
jetzt untergeordnet. Bei der Änderung wurde festgestellt, dass von Fahrzeugen
die Kurve im Abzweigungsbereich geschnitten wird, wobei über den angelegten
Grünbereich gefahren wird. Zur Markierung des Fahrbereichs wurde ein Leipfosten
aufgestellt.