Bgm Schulz berichtet, dass die Beschilderung (Vorfahrtsregelung) nach Vorgabe geändert wurde. Die Straße „Reddiener Weg“ hat den Vorrang, die Straße „Zum Windmühlenberg“ ist somit jetzt untergeordnet. Bei der Änderung wurde festgestellt, dass von Fahrzeugen die Kurve im Abzweigungsbereich geschnitten wird, wobei über den angelegten Grünbereich gefahren wird. Zur Markierung des Fahrbereichs wurde ein Leipfosten aufgestellt.