Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Sachverhalt:

Der Planungsverband ist Körperschaft des öffentlichen Rechtes und verwaltet seine Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung. Daher sind für den Planungsverband Haushaltssatzung und - plan zu verabschieden. Zuständig ist hierfür gem. § 8 abs. 1 Satz 1 Nr. 7 der Satzung des Planungsverbandes Neu Tramm die Verbandsversammlung.

 

Der Haushaltsplan 2021 sieht neben den normalen Ansätzen für Aufwandsentschädigungen, Bekanntmachungen, Rechnungsprüfungsgebühren und Zinsen auch einen Ansatz für Bebauungsplanung in Höhe von 20.000 € vor. Die Aufwendungen werden durch entsprechende Zuweisungen der Mitgliedskommunen und Erstattungen von Dritten gedeckt.

 

Ohne weitere Aussprache beschließt die Verbandsversammlung folgenden

 


Beschluss:

Die Verbandsversammlung beschließt die Haushaltssatzung 2021 sowie das Investitionsprogramm 2020 – 2024.