Sitzung: 16.03.2021 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 30/0094/2021
Zur
Konkretisierung des Masterplanes „Nebenstedt Ost“ werden Grundlagen und
bisherige Abstimmungsergebnisse im Schwerpunkt: “Energetische Ausrichtung und
energetische Infrastruktur“ zu folgenden Punkten vorgestellt:
1.
Vorgaben für die Bebauung, Energieeffizienz
2.
Zentrale Wärmeerzeugung, Nahwärmenetz
3.
ggf. Festlegung Energieträger Wärme, Wärmekonzept
4.
PV Nutzung, Speichermöglichkeiten, Vernetzung
5. E-Mobilität, Vorhaltung/Anordnung öffentliche Schnelladestationen
Alternativen und
Inhalte sollen diskutiert werden und ggf. Beschlüsse zu weiteren Prüfaufträgen
oder Alternativen getroffen werden.
AV Siemke erläutert, dass
hohe energetische Ziele im Bebauungsplan nicht verbindlich festgesetzt werden
sollten. Er verweist auf Modelle anderer Kommunen, die Förderungen von
energetischen Umsetzungen vorsehen. Er schlägt vor, im Bebauungsplan nur die
notwendigsten energetische Dinge festzusetzen und mit einem Umweltbonus, z.B.
einem 10%-igen Nachlass auf den Grundstückspreis, evtl. nach einem
festzulegenden Punktsystem, energetische Umsetzungen zu fördern. Dabei sollte
aber den Bauherren die Flexibilität und die Entscheidungsfreiheit,
entsprechende Maßnahmen hinsichtlich Energieeffizient und Klimaschutz
umzusetzen, nicht genommen werden.
Den Stadtratsmitgliedern
sind mit E-Mail vom 12.03.2021 folgende Unterlagen zugeschickt worden:
Präsentation „Masterplan Nebenstedt Ost, Energetische Ausrichtung –
energetische Infrastruktur“ sowie „Gesamtkonzept Energieversorgung Baugebiet
Nebenstedt“ und „Kalte Nahwärme, Innovatives Baugebiet Nebenstedt“ der
Energieversorgung Elbtalaue GmbH (EVE).
Frau Heuer zeigt an der
Leinwand die Präsentation „Masterplan Nebenstedt Ost, Energetische Ausrichtung
– energetische Infrastruktur“, weist auf die gesetzlichen Vorgaben für die
Dämmung und den Einsatz von erneuerbaren Energien für Bauvorhaben hin
(Gebäudeenergiegesetz, GEG und Erneuerbare-Energie-Gesetz, EEG) und erläutert
die Möglichkeiten von Festsetzungen im Bebauungsplan: Festlegen von
Versorgungsflächen und sonstigen Flächen, Festsetzung hinsichtlich der
Gebäudeausrichtung und hinsichtlich der Dachform. Die bereits genannten
Bebauungspläne in Uelzen und Bleckede enthalten wenige verbindliche
Festsetzungen zur Bauweise und zur Nutzung von erneuerbaren Energien usw.,
weisen aber im Anhang auf energetisch und für den Klimaschutz sinnvolle
Maßnahmen hin. Die Festsetzungen sind so gestaltet, dass die Nutzung
insbesondere von erneuerbaren Energien möglich und zulässig ist. Bauliche
Festsetzungen hinsichtlich eines Energiestandards, wie z.B. KFW 40-Gebäude,
sind im Bebauungsplan nicht möglich.
Herr Horchelhahn weist auf
das energetisch hochwertige Konzept der EVE hin und darauf, dass das Konzept
für die EVE wirtschaftlich sein muss und dass die Energiepreise marktgerecht
sein müssen, damit sie akzeptiert werden. Er weist weiter darauf hin, dass die
Möglichkeit eines Benutzungs- und Anschlusszwangs gesetzlich besteht, spricht
sich aber dafür aus, eine hohe Flexibilität anzustreben.
Herr Scholz erläutert das
Konzept „Kalte Nahwärme“ der EVE. Die „Kalte
Nahwärme“ beinhaltet die Nutzung von Geothermie durch Verlegung von
Flächenkollektoren in ca. 1,5m Tiefe. Die Flächen können nach Einbau der
Kollektoren als Grünflächen genutzt werden. In den Wohnhäusern werden Wärmepumpen
eingebaut und diese mit Ökostrom der EVE betrieben. Durch den Einbau von
Pufferspeichern zusätzlich zur Wärmepumpe sind Kombinationen mit anderen Strom-
oder Wärmeerzeugungen möglich. So sind individuelle Konzepte möglich, die als
„Rund-um-Sorglos“ Paket von der EVE angeboten werden können. Ein besonderer
Vorteil des Systems ist, dieses im Sommer zur Kühlung einsetzen zu können.
Die Herren Horchelhahn und
Scholz beantworten Fragen zu dem Konzept „Kalte Nahwärme“,
zu Speichermöglichkeiten
und zu KFW-Förderprogrammen.
In der Aussprache mit in
dem Kalte-Nahwärme-Konzept ein innovatives Vorzeigemodell gesehen.
Rh Herzog weist auf den
hohen Strombedarf des gesamtes Baugebietes hin (6-10.000 KWH pro Grundstück)
und spricht sich dafür aus, den Strom vor Ort zu erzeugen und dafür, Modelle
für die gemeinsame Wärmepumpennutzung von zwei oder mehreren Grundstücken zu
entwickeln.
Herr Scholz trägt vor, dass
es möglich ist den Strombedarf durch Freiflächensolaranlagen an den südlichen
Lärmschutzwänden nahezu vollständig vor Ort zu decken. Gemeinsame Speicher oder
gemeinsame Wärmepumpen werden nicht für sinnvoll erachtet.
Herr Horchelhahn weist
darauf hin, dass für die Umsetzung des Konzepts „Kalte Nahwärme“ formell ein
Beschluss des Aufsichtsrates der EVE erforderlich ist.
Auf Vorschlag von AV Siemke
empfiehlt der Ausschuss nach kurzer Aussprache folgenden a) Beschluss:
AV Siemke spricht sich
hinsichtlich der Förderung von energetischen Umsetzungen für einen Umweltbonus
nach einem Punktesystem oder Kriterienkatalog aus. Zu diesem Punkt sollte heute
eine Empfehlung zu einem Grundsatzbeschluss erfolgen. Für die Details fehlen
noch Vorplanungen und interfraktionelle Abstimmungen. Der wichtigste Bonuspunkt
ist für ihn der Anschluss an das „Kalte Nahwärme-Netz“ der EVE.
Rh Block schlägt vor,
aufgrund des komplexen Themas ggfs. ein Fachbüro einzuschalten.
Rh Herzog tritt für die
Berücksichtigung von nachhaltigen Baustoffen im Kriterienkatalog ein.
AV Siemke und Herr Patt
halten es für möglich, einen Kriterienkatalog selbst zu erstellen.
Herr Patt wird bei einem
ihm bekannten Fachbüro unverbindlich nachfragen.
Nach kurzer weiterer
Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden b) Beschluss:
Frau Heuer zeigt
hinsichtlich der E-Mobilität an der Leinwand mögliche Standorte für
Ladestationen. Pro Bauabschnitt ist ein Quartiersplatz vorgesehen, auf dem auch
Ladesäulen installiert werden können.
Herr Horchelhahn weist
darauf hin, dass in Bezug auf die Zielgruppe eine Definition hinsichtlich der
vorzuhaltenden Ladeleistung erforderlich ist. Die Herren Horchelhahn und Scholz
halten
22 KW-Stationen für
angemessen.
Es folgt eine Aussprache
über die erforderliche Anzahl von Ladestationen und über die vorzuhaltende
Ladeleistung.
AV Siemke schlägt vor, pro
Wohnquartier einen Standort mit 4 Ladestellplätze vorzusehen die bei Bedarf
erweitert werden können.
Ohne weitere Aussprache
empfiehlt der Ausschuss folgenden c) Beschluss:
Frau Heuer zeigt an der
Leinwand zwei Varianten für das Erschließungskonzept. Eine Variante sieht eine
verkehrliche Verbindung zwischen den Wohnquartieren 1 und 2 vor und somit eine
innere verkehrliche Verbindung der 3 Wohnquartiere. Die zweite Variante sieht
keine Verbindung zwischen den Wohnquartieren 1 und 2 vor, so dass die Quartiere
untereinander nur über die äußeren Erschließungsstraßen erreichbar wären.
Nach Beratung über die Vor-
und Nachteile der beide aufgezeigten Varianten empfiehlt der Ausschuss auf
Vorschlag von Rh Siemke folgenden d) Beschluss
Beschluss:
a) Im Baugebiet Nebenstedt Ost wird das
vorgestellte Wärmekonzept „Kalte Nahwärme“ der Energieversorgung Elbtalaue GmbH
umgesetzt.
Die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Nahwärmekonzepts,
wie z.B. Grunddienstbarkeiten, sind vertraglich zu sichern.
b) Für die Förderung von energetischen
Umsetzungen wird ein Umweltbonussystem erarbeitet. Die Förderkriterien und
Modalitäten werden in den nächsten Sitzungen festgelegt.
c) Pro Wohnquartier ist ein Standort mit 4
Ladestellplätzen vorzusehen die bei Bedarf erweitert werden können.
d) Die verkehrliche Erschließung ist mit einer durchgängigen Verbindung der Wohnquartiere mit Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung vorzusehen.