Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Zur Konkretisierung des Masterplanes „Nebenstedt Ost“ werden Grundlagen und bisherige Abstimmungsergebnisse im Schwerpunkt: “Energetische Ausrichtung und energetische Infrastruktur“ zu folgenden Punkten vorgestellt:

1.     Vorgaben für die Bebauung, Energieeffizienz

2.     Zentrale Wärmeerzeugung, Nahwärmenetz

3.     ggf. Festlegung Energieträger Wärme, Wärmekonzept

4.     PV Nutzung, Speichermöglichkeiten, Vernetzung

5.     E-Mobilität, Vorhaltung/Anordnung öffentliche Schnelladestationen

Alternativen und Inhalte sollen diskutiert werden und ggf. Beschlüsse zu weiteren Prüfaufträgen oder Alternativen getroffen werden.

 

AV Siemke erläutert, dass hohe energetische Ziele im Bebauungsplan nicht verbindlich festgesetzt werden sollten. Er verweist auf Modelle anderer Kommunen, die Förderungen von energetischen Umsetzungen vorsehen. Er schlägt vor, im Bebauungsplan nur die notwendigsten energetische Dinge festzusetzen und mit einem Umweltbonus, z.B. einem 10%-igen Nachlass auf den Grundstückspreis, evtl. nach einem festzulegenden Punktsystem, energetische Umsetzungen zu fördern. Dabei sollte aber den Bauherren die Flexibilität und die Entscheidungsfreiheit, entsprechende Maßnahmen hinsichtlich Energieeffizient und Klimaschutz umzusetzen, nicht genommen werden.

 

Den Stadtratsmitgliedern sind mit E-Mail vom 12.03.2021 folgende Unterlagen zugeschickt worden: Präsentation „Masterplan Nebenstedt Ost, Energetische Ausrichtung – energetische Infrastruktur“ sowie „Gesamtkonzept Energieversorgung Baugebiet Nebenstedt“ und „Kalte Nahwärme, Innovatives Baugebiet Nebenstedt“ der Energieversorgung Elbtalaue GmbH (EVE).

 

Frau Heuer zeigt an der Leinwand die Präsentation „Masterplan Nebenstedt Ost, Energetische Ausrichtung – energetische Infrastruktur“, weist auf die gesetzlichen Vorgaben für die Dämmung und den Einsatz von erneuerbaren Energien für Bauvorhaben hin (Gebäudeenergiegesetz, GEG und Erneuerbare-Energie-Gesetz, EEG) und erläutert die Möglichkeiten von Festsetzungen im Bebauungsplan: Festlegen von Versorgungsflächen und sonstigen Flächen, Festsetzung hinsichtlich der Gebäudeausrichtung und hinsichtlich der Dachform. Die bereits genannten Bebauungspläne in Uelzen und Bleckede enthalten wenige verbindliche Festsetzungen zur Bauweise und zur Nutzung von erneuerbaren Energien usw., weisen aber im Anhang auf energetisch und für den Klimaschutz sinnvolle Maßnahmen hin. Die Festsetzungen sind so gestaltet, dass die Nutzung insbesondere von erneuerbaren Energien möglich und zulässig ist. Bauliche Festsetzungen hinsichtlich eines Energiestandards, wie z.B. KFW 40-Gebäude, sind im Bebauungsplan nicht möglich.

 

Herr Horchelhahn weist auf das energetisch hochwertige Konzept der EVE hin und darauf, dass das Konzept für die EVE wirtschaftlich sein muss und dass die Energiepreise marktgerecht sein müssen, damit sie akzeptiert werden. Er weist weiter darauf hin, dass die Möglichkeit eines Benutzungs- und Anschlusszwangs gesetzlich besteht, spricht sich aber dafür aus, eine hohe Flexibilität anzustreben.

 

Herr Scholz erläutert das Konzept „Kalte Nahwärme“ der EVE. Die „Kalte Nahwärme“ beinhaltet die Nutzung von Geothermie durch Verlegung von Flächenkollektoren in ca. 1,5m Tiefe. Die Flächen können nach Einbau der Kollektoren als Grünflächen genutzt werden. In den Wohnhäusern werden Wärmepumpen eingebaut und diese mit Ökostrom der EVE betrieben. Durch den Einbau von Pufferspeichern zusätzlich zur Wärmepumpe sind Kombinationen mit anderen Strom- oder Wärmeerzeugungen möglich. So sind individuelle Konzepte möglich, die als „Rund-um-Sorglos“ Paket von der EVE angeboten werden können. Ein besonderer Vorteil des Systems ist, dieses im Sommer zur Kühlung einsetzen zu können.

 

Die Herren Horchelhahn und Scholz beantworten Fragen zu dem Konzept „Kalte Nahwärme“,

zu Speichermöglichkeiten und zu KFW-Förderprogrammen.

 

In der Aussprache mit in dem Kalte-Nahwärme-Konzept ein innovatives Vorzeigemodell gesehen.

 

Rh Herzog weist auf den hohen Strombedarf des gesamtes Baugebietes hin (6-10.000 KWH pro Grundstück) und spricht sich dafür aus, den Strom vor Ort zu erzeugen und dafür, Modelle für die gemeinsame Wärmepumpennutzung von zwei oder mehreren Grundstücken zu entwickeln.

 

Herr Scholz trägt vor, dass es möglich ist den Strombedarf durch Freiflächensolaranlagen an den südlichen Lärmschutzwänden nahezu vollständig vor Ort zu decken. Gemeinsame Speicher oder gemeinsame Wärmepumpen werden nicht für sinnvoll erachtet.

 

Herr Horchelhahn weist darauf hin, dass für die Umsetzung des Konzepts „Kalte Nahwärme“ formell ein Beschluss des Aufsichtsrates der EVE erforderlich ist.

 

Auf Vorschlag von AV Siemke empfiehlt der Ausschuss nach kurzer Aussprache folgenden a) Beschluss:

 

 

AV Siemke spricht sich hinsichtlich der Förderung von energetischen Umsetzungen für einen Umweltbonus nach einem Punktesystem oder Kriterienkatalog aus. Zu diesem Punkt sollte heute eine Empfehlung zu einem Grundsatzbeschluss erfolgen. Für die Details fehlen noch Vorplanungen und interfraktionelle Abstimmungen. Der wichtigste Bonuspunkt ist für ihn der Anschluss an das „Kalte Nahwärme-Netz“ der EVE.

 

Rh Block schlägt vor, aufgrund des komplexen Themas ggfs. ein Fachbüro einzuschalten.

 

Rh Herzog tritt für die Berücksichtigung von nachhaltigen Baustoffen im Kriterienkatalog ein.

 

AV Siemke und Herr Patt halten es für möglich, einen Kriterienkatalog selbst zu erstellen.

Herr Patt wird bei einem ihm bekannten Fachbüro unverbindlich nachfragen.

 

Nach kurzer weiterer Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden b) Beschluss:

 

 

Frau Heuer zeigt hinsichtlich der E-Mobilität an der Leinwand mögliche Standorte für Ladestationen. Pro Bauabschnitt ist ein Quartiersplatz vorgesehen, auf dem auch Ladesäulen installiert werden können.

 

Herr Horchelhahn weist darauf hin, dass in Bezug auf die Zielgruppe eine Definition hinsichtlich der vorzuhaltenden Ladeleistung erforderlich ist. Die Herren Horchelhahn und Scholz halten

22 KW-Stationen für angemessen.

 

Es folgt eine Aussprache über die erforderliche Anzahl von Ladestationen und über die vorzuhaltende Ladeleistung.

 

AV Siemke schlägt vor, pro Wohnquartier einen Standort mit 4 Ladestellplätze vorzusehen die bei Bedarf erweitert werden können.

 

Ohne weitere Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden c) Beschluss:

 

 

Frau Heuer zeigt an der Leinwand zwei Varianten für das Erschließungskonzept. Eine Variante sieht eine verkehrliche Verbindung zwischen den Wohnquartieren 1 und 2 vor und somit eine innere verkehrliche Verbindung der 3 Wohnquartiere. Die zweite Variante sieht keine Verbindung zwischen den Wohnquartieren 1 und 2 vor, so dass die Quartiere untereinander nur über die äußeren Erschließungsstraßen erreichbar wären.

 

Nach Beratung über die Vor- und Nachteile der beide aufgezeigten Varianten empfiehlt der Ausschuss auf Vorschlag von Rh Siemke folgenden d) Beschluss

 

 

 


Beschluss:

a)       Im Baugebiet Nebenstedt Ost wird das vorgestellte Wärmekonzept „Kalte Nahwärme“ der Energieversorgung Elbtalaue GmbH umgesetzt.

Die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Nahwärmekonzepts, wie z.B. Grunddienstbarkeiten, sind vertraglich zu sichern.

b)      Für die Förderung von energetischen Umsetzungen wird ein Umweltbonussystem erarbeitet. Die Förderkriterien und Modalitäten werden in den nächsten Sitzungen festgelegt.

c)       Pro Wohnquartier ist ein Standort mit 4 Ladestellplätzen vorzusehen die bei Bedarf erweitert werden können.

d)      Die verkehrliche Erschließung ist mit einer durchgängigen Verbindung der Wohnquartiere mit Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung vorzusehen.