Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Sachverhalt:

Ursula Fallapp erläutert:

 

Das Institut für Stadt- und Regionalmanagement ISR, Herr Prof. Dr. Joachim Vossen, Laurentiusstraße 27 in Aachen ist mit der Erstellung eines Konzeptes für eine Vorwegweisung, eines innerstädtischen Verkehrsleitsystems, eines Fußgängerleitsystems und einer Hotelroute in der Stadt Hitzacker (Elbe) beauftragt.

In den vergangenen Monaten ist das zu erarbeitende Konzept in verschiedenen Sitzungen mit einer Arbeitsgruppe grundlegend in Form einer Situationsanalyse aufbereitet worden. Zuvor waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Stadt Hitzacker (Elbe) unterwegs und haben entsprechende Ist-Aufnahmen gefertigt. Herr Prof. Vossen war in Arbeitskreissitzungen anwesend. Eine weitere Arbeitskreissitzung fand digital statt.

Aufgrund des kurzen Zeitraumes der Erarbeitung wurde mit Vertretern des Amtes für regionale Landesentwicklung erreicht, dass der Zuwendungsbescheid nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung von LEADER“, der zunächst bis zum 30. Dezember 2020 befristet war, bis zum 31. März 2021 verlängert wurde.

Nach Vorgaben des Verkehrsvereins Hitzacker-Göhrde-Elbufer e.V. sowie den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Hitzacker (Elbe) im Arbeitskreis ist ein Regelwerk entwickelt worden, das aufgrund der Datenmengen über das Ratsinformationssystem digital einsehbar ist. Bei Bedarf kann das Regelwerk in Papierform angefordert werden. Das Regelwerk umfasst bisher nicht die Standorte und die Ansichten der einzelnen Schilder. Die Standorte werden mit Vertretern der Stadt, des Landkreises, der Polizei etc. verortet. Nach Beschluss des Regelwerkes werden die einzelnen Schilder gestaltet.

Ursula Fallapp bittet Herrn Prof. Vossen, das Regelwerk vorzustellen.

 

Prof. Joachim Vossen verweist auf das Handbuch für wegweisende Beschilderung. Hier sind grundlegende Vorgehensweisen abgebildet. Mit einem Regelwerk wird die Beschilderung in einer Stadt festgelegt. In Hitzacker wurde in den Vorsprachen deutlich, dass es einen Kompromiss geben muss zwischen der umfangreichen Information und dem Entfernen eines Schilderwaldes. Prof. Joachim Vossen verweist darauf, dass das Regelwerk noch keine Ansicht von einem Schild bzw. der Verortung des Schildes enthält. Diese Aufgabenerledigung erfolgt erst dann, wenn das Regelwerk beschlossen ist. Im Anschluss daran wird es einen Ortstermin mit Entscheidungs-trägern geben, die befugt sind, Schilderstandorte festzulegen. Dabei ist die Untergrund-bepflanzung, die Sonneneinstrahlung etc. zu berücksichtigen.

 

In Hitzacker hat auf der Stadtinsel der Fußgänger Priorität. Ebenso auch im Kurgebiet. Der Fahrzeugverkehr soll zielgerichtet auf den Parkplatz Bleichwiese geführt werden. Mit Hinweisschildern und Stelen sowie kleinen braunen Fähnchenwegweisern soll die umfangreiche Beschilderung platzsparend verwirklicht werden. Es soll überwiegend mit Piktogrammen gearbeitet werden.

 

Ursula Fallapp erläutert, dass Rh Flindt am Nachmittag noch einige Anmerkungen zu der im Ratssystem hinterlegten Datei gemacht hat.

 

  • Seite 14 Standort 7, das Schild „Schulen“ muss in die Straße „Am Bahnhof“ weisen
  • Seite 30 Standort 14, der Begriff „Altstadt“ ist zu streichen
  • Seite 32 „Tennisplätze“, hier muss auch eine Möglichkeit von der Prof.-Borchling-Straße sichtbar werden
  • Seite 34, dort muss es Dr.-Helmut-Meyer-Weg heißen
  • Seite 36, nur der Standort 22, nicht der Standort 16 ist relevant
  • Seite 41 Standort 18 b ist am Hiddosteg verortet

 

Prof. Joachim Vossen sagt zu, diese Änderungen entsprechend aufzunehmen. Dem Hinweis von Rh Flindt zu Seite 30 Standort 14 soll nicht nachgekommen werden.

Hinweisschilder zu den Kindergärten finden keinen Zuspruch.

 

Rf Wiehler trägt Anmerkungen von Klaus Lehmann, Museumsleiter „Altes Zollhaus“ vor:

 

  • auf der Seite 4 ist das AZH nachzutragen
  • auf der Seite 30 ist am VERDO der Parkplatz nachzuarbeiten
  • Seite 36, das AZH gehört nicht zu den Sehenswürdigkeiten
  • Seite 40, das AZH Schild muss versetzt werden
  • Seite 42, das AZH Schild dient als Fußgängerschild
  • Seite 49, 50, 51, die Stelenbeschriftung muss ohne Parkplatz erfolgen

 

Des Weiteren wird auf Anmerkung von Peter Wieczorek auf eine Stele verzichtet. Eine Stele am VERDO ist im Kurgebiet ausreichend.

 

Unter Beachtung dieser Änderungen empfiehlt der Ausschuss für Tourismus, AZH sowie Jugend, Soziales und Kultur des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) folgenden

 


Beschluss:

Das Regelwerk zur Beschilderung der Stadt Hitzacker (Elbe) wird beschlossen.