Sitzung: 03.03.2021 Ausschuss für Tourismus, AZH sowie Jugend, Soziales und Kultur des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 04/0389/2020/1
Sachverhalt:
Ursula Fallapp erläutert:
Das Institut für Stadt- und
Regionalmanagement ISR, Herr Prof. Dr. Joachim Vossen, Laurentiusstraße 27 in
Aachen ist mit der Erstellung eines Konzeptes für eine Vorwegweisung, eines
innerstädtischen Verkehrsleitsystems, eines Fußgängerleitsystems und einer
Hotelroute in der Stadt Hitzacker (Elbe) beauftragt.
In den vergangenen Monaten ist das zu
erarbeitende Konzept in verschiedenen Sitzungen mit einer Arbeitsgruppe
grundlegend in Form einer Situationsanalyse aufbereitet worden. Zuvor waren
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Stadt Hitzacker (Elbe) unterwegs und
haben entsprechende Ist-Aufnahmen gefertigt. Herr Prof. Vossen war in
Arbeitskreissitzungen anwesend. Eine weitere Arbeitskreissitzung fand digital
statt.
Aufgrund des kurzen Zeitraumes der
Erarbeitung wurde mit Vertretern des Amtes für regionale Landesentwicklung
erreicht, dass der Zuwendungsbescheid nach der „Richtlinie über die Gewährung
von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung von LEADER“, der zunächst bis zum
30. Dezember 2020 befristet war, bis zum 31. März 2021 verlängert wurde.
Nach Vorgaben des Verkehrsvereins
Hitzacker-Göhrde-Elbufer e.V. sowie den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt
Hitzacker (Elbe) im Arbeitskreis ist ein Regelwerk entwickelt worden, das
aufgrund der Datenmengen über das Ratsinformationssystem digital einsehbar ist.
Bei Bedarf kann das Regelwerk in Papierform angefordert werden. Das Regelwerk
umfasst bisher nicht die Standorte und die Ansichten der einzelnen Schilder.
Die Standorte werden mit Vertretern der Stadt, des Landkreises, der Polizei
etc. verortet. Nach Beschluss des Regelwerkes werden die einzelnen Schilder
gestaltet.
Ursula Fallapp bittet Herrn Prof. Vossen,
das Regelwerk vorzustellen.
Prof. Joachim Vossen verweist auf das
Handbuch für wegweisende Beschilderung. Hier sind grundlegende Vorgehensweisen
abgebildet. Mit einem Regelwerk wird die Beschilderung in einer Stadt
festgelegt. In Hitzacker wurde in den Vorsprachen deutlich, dass es einen Kompromiss
geben muss zwischen der umfangreichen Information und dem Entfernen eines
Schilderwaldes. Prof. Joachim Vossen verweist darauf, dass das Regelwerk noch
keine Ansicht von einem Schild bzw. der Verortung des Schildes enthält. Diese
Aufgabenerledigung erfolgt erst dann, wenn das Regelwerk beschlossen ist. Im
Anschluss daran wird es einen Ortstermin mit Entscheidungs-trägern geben, die
befugt sind, Schilderstandorte festzulegen. Dabei ist die
Untergrund-bepflanzung, die Sonneneinstrahlung etc. zu berücksichtigen.
In Hitzacker hat auf der Stadtinsel der
Fußgänger Priorität. Ebenso auch im Kurgebiet. Der Fahrzeugverkehr soll
zielgerichtet auf den Parkplatz Bleichwiese geführt werden. Mit
Hinweisschildern und Stelen sowie kleinen braunen Fähnchenwegweisern soll die
umfangreiche Beschilderung platzsparend verwirklicht werden. Es soll
überwiegend mit Piktogrammen gearbeitet werden.
Ursula Fallapp erläutert, dass Rh Flindt am
Nachmittag noch einige Anmerkungen zu der im Ratssystem hinterlegten Datei
gemacht hat.
- Seite 14 Standort 7, das Schild „Schulen“ muss
in die Straße „Am Bahnhof“ weisen
- Seite 30 Standort 14, der Begriff „Altstadt“ ist zu
streichen
- Seite 32 „Tennisplätze“, hier muss auch eine
Möglichkeit von der Prof.-Borchling-Straße sichtbar werden
- Seite 34, dort muss es Dr.-Helmut-Meyer-Weg
heißen
- Seite 36, nur der Standort 22, nicht der
Standort 16 ist relevant
- Seite 41 Standort 18 b ist am Hiddosteg
verortet
Prof. Joachim Vossen sagt zu, diese
Änderungen entsprechend aufzunehmen. Dem Hinweis von Rh Flindt zu Seite 30
Standort 14 soll nicht nachgekommen werden.
Hinweisschilder zu den Kindergärten finden
keinen Zuspruch.
Rf Wiehler trägt Anmerkungen von Klaus
Lehmann, Museumsleiter „Altes Zollhaus“ vor:
- auf der Seite 4 ist das AZH nachzutragen
- auf der Seite 30 ist am VERDO der Parkplatz
nachzuarbeiten
- Seite 36, das AZH gehört nicht zu den
Sehenswürdigkeiten
- Seite 40, das AZH Schild muss versetzt werden
- Seite 42, das AZH Schild dient als
Fußgängerschild
- Seite 49, 50, 51, die Stelenbeschriftung muss
ohne Parkplatz erfolgen
Des Weiteren wird auf Anmerkung von Peter
Wieczorek auf eine Stele verzichtet. Eine Stele am VERDO ist im Kurgebiet
ausreichend.
Unter Beachtung dieser Änderungen empfiehlt
der Ausschuss für Tourismus, AZH sowie Jugend, Soziales und Kultur des Rates
der Stadt Hitzacker (Elbe) folgenden
Beschluss:
Das Regelwerk zur Beschilderung der Stadt
Hitzacker (Elbe) wird beschlossen.