Sitzung: 17.02.2021 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 31/0071/2021
Bgm Schulz
erläutert den Sachverhalt. Ein Interessent bittet darum, ihm eine Teilfläche
aus dem Flurstück 6/38, Flur 1, Gemarkung Zernien, in einer Größe von ca. 110
m² zu verkaufen. Das Grundstück des Interessenten ist etwas ungerade
zugeschnitten. Der Teil der Straße, dass er gerne dazu erwerben möchte, wird
nicht benötigt. Hierbei handelt es sich um einen Teil der Straßenfläche. Eine
entsprechende Skizze ist der Vorlage beigefügt.
Rh Gleitze
erkundigt sich, ob dieses Teilstück für den Bau der Straße benötigt wird. Bgm
Schulz berichtet, dass dies von ihm im Vorhinein mit der Verwaltung geklärt
wurde und verneint dies.
Stellv. Bgm Beutler
merkt an, dass der Interessent nur am Erwerb des Grundstückes interessiert ist,
wenn er dort einen Zaun errichten darf. Diese Möglichkeit besteht laut Aussage
des Landkreises aber wohl nicht. Weiterhin weist er darauf hin, dass für den
Fall des Verkaufes die Kosten für eine eventuelle B-Planänderung der Käufer
übernehmen muss.
Nach Aussprache
fasst der Rat der Gemeinde Zernien vorbehaltlich der besprochenen Unklarheiten
den
Beschluss:
Die Gemeinde
Zernien verkauft eine noch zu vermessende Teilfläche aus dem Flurstück 6/38,
Flur 1, Gemarkung Zernien, in Größe von ca. 110 m² zum Preis von 20,50 €/m²
(Gesamtpreis somit ca. 2.255,00 €) an einen Interessenten. Der Interessent trägt
alle mit dem Verkauf im Zusammenhang entstehenden Kosten. Der Beschluss erfolgt
vorbehaltlich der Klärung, ob der Kaufinteressent auf diesem Teilstück einen
Zaun errichten darf.