Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Bgm Schulz erläutert den Sachverhalt. Ein Interessent bittet darum, ihm eine Teilfläche aus dem Flurstück 6/38, Flur 1, Gemarkung Zernien, in einer Größe von ca. 110 m² zu verkaufen. Das Grundstück des Interessenten ist etwas ungerade zugeschnitten. Der Teil der Straße, dass er gerne dazu erwerben möchte, wird nicht benötigt. Hierbei handelt es sich um einen Teil der Straßenfläche. Eine entsprechende Skizze ist der Vorlage beigefügt.

Rh Gleitze erkundigt sich, ob dieses Teilstück für den Bau der Straße benötigt wird. Bgm Schulz berichtet, dass dies von ihm im Vorhinein mit der Verwaltung geklärt wurde und verneint dies.

Stellv. Bgm Beutler merkt an, dass der Interessent nur am Erwerb des Grundstückes interessiert ist, wenn er dort einen Zaun errichten darf. Diese Möglichkeit besteht laut Aussage des Landkreises aber wohl nicht. Weiterhin weist er darauf hin, dass für den Fall des Verkaufes die Kosten für eine eventuelle B-Planänderung der Käufer übernehmen muss.

 

Nach Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Zernien vorbehaltlich der besprochenen Unklarheiten den

 

 


Beschluss:

Die Gemeinde Zernien verkauft eine noch zu vermessende Teilfläche aus dem Flurstück 6/38, Flur 1, Gemarkung Zernien, in Größe von ca. 110 m² zum Preis von 20,50 €/m² (Gesamtpreis somit ca. 2.255,00 €) an einen Interessenten. Der Interessent trägt alle mit dem Verkauf im Zusammenhang entstehenden Kosten. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Klärung, ob der Kaufinteressent auf diesem Teilstück einen Zaun errichten darf.