Sitzung: 17.02.2021 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Einstimmig abgelehnt
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 30/0509/2020
Bgm Schulz erläutert den Sachverhalt. Ein Anwohner aus der Gartenstraße
hat folgenden Antrag gestellt:
1.Aufgrund der
zunehmenden Bautätigkeit im Baugebiet Am Walde etc. ist eine Zunahme des
Schwerlastverkehrs durch die Gartenstraße zu verzeichnen.
Die Struktur der
Gartenstraße scheint dieser Belastung nicht standzuhalten. Meine
Abwasserleitung in den straßenseitigen Kanal zeigt schon vor Jahren einen
Einbruch (festgestellt vom Wasserverband durch Kameraeinsatz anlässlich eines
Abwasserablaufproblems meines Hauses). Aus diesem Grund beantrage ich für die
Gartenstraße eine Gewichtsbeschränkung auf 3,5 t.
2.Immer wieder
kommt es in der Gartenstraße durch parkende Autos (beidseitig) zu
Behinderungen. Er beantragt eine Regelung bzw. Parkverbote zu erlassen.
Anmerkung der
Verwaltung:
Der
Straßenbaulastträger besitzt grundsätzlich die Möglichkeit eine Erschließungs-
/ Anliegerstraße mit einer Gewichtsbeschränkung zu versehen. Im Fall der
Gartenstraße ist jedoch zu berücksichtigten, dass sowohl die Kläranlage als
auch der Grüngutannahmeplatz u.a. über die Gartenstraße angefahren werden. Auch
wird es aufgrund des Ausbauzustandes rechtlich schwer begründbar sein, keinen
Verkehr über 3,5 t zu zulassen. Zumindest für die Anlieger muss eine
Ausnahmeregelung gefunden werden. Da es sich hier aber nur um Anliegerverkehr
handelt, ist eine Gewichtsbeschränkung, zumindest eine Beschränkung auf 3,5 t.
zu überdenken.
Es entsteht eine
kurze Aussprache.
Nach Aussprache
fasst der Rat den
.
Beschluss:
Der Antrag wird abgelehnt.