Sitzung: 11.02.2021 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 14/0061/2021
Sachverhalt:
Der Förderverein
Feuerwehr Siemen e.V. beantragt Zuschüsse für eine Spielplatzumrandung auf dem
Spielplatz in Siemen. Außerdem wurden Bänke für den Dorfplatz angeschafft. Auch
hier wünscht sich der Förderverein Unterstützung.
Für Beschaffungen
sind im Haushalt 2021 investive Mittel vorhanden. Grds. ist die Unterstützung
des Fördervereins möglich. Allerdings ist es für die Ausgaben erforderlich,
dass die Gemeinde die Geräte beschafft. Eine Zuschussgewährung ist
ausgeschlossen. Der Kämmerer wird in der Sitzung Erläuterungen dazu geben.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Die Gemeinde
Gusborn beschafft die benötigte Ausstattung des Spiel- und Dorfplatzes in
Siemen aus investiven Mitteln.
Sachbearbeiter
Pauls erklärt zum beschriebenen Sachverhalt, dass zunächst davon ausgegangen
wurde, dass sich das Grundstück und der Spielplatz im Eigentum der Gemeinde
Gusborn befindet.
Da dem nicht so
ist, ist davon abzuraten, die beantragte Ausstattung durch die Gemeinde zu
beschaffen.
Er teilt mit, dass
seitens der Gemeinde die Möglichkeit besteht, dem Förderverein einen
Investitionszuschuss zu gewähren, da die Beschaffung von Spielgeräten eine
investive Maßnahme ist.
Investive Mittel
sind zum Abruf im Haushalt vorhanden.
Zusätzlich merkt er
an, dass die Zuständigkeit für haftungsrechtliche Belange und Absicherung des
Spielplatzes derzeit beim Förderverein Feuerwehr Siemen e.V. als Betreiber und
Eigentümer des Spielplatzes liegt.
Auf Anfrage von Rh
Chocholowicz, erklärt Bgm Ringel, dass die Summe der Investitionen für
Spielgeräte für alle Spielplätze im Haushalt eingestellt ist.
Rh Beckmann war
bisher auch der Annahme, dass sich der Spielplatz im Eigentum der Gemeinde
Gusborn befindet.
Er erklärt, dass in
der Vergangenheit bereits neuwertige Spielgeräte des bisherigen Spielplatzes am
Spielkreis kostenfrei an den Förderverein übergegangen sind.
Man sollte hier,
auf lange Sicht gesehen, gewährleisten, dass bei einer Anschaffung der Geräte
durch die Gemeinde bei etwaiger Auflösung des Fördervereins diese in das
Eigentum der Gemeinde übergehen.
Rh Schnell kann die
negative Deutung zu diesem Antrag nicht nachvollziehen und lobt das Engagement
des Fördervereines.
Rh Beckmann macht
an dieser Stelle wiederum deutlich, dass er sich nicht gegen eine Bezuschussung
ausspricht.
Er sieht nur die
zwingende Zuständigkeit zur Errichtung eines Spielplatzes nicht beim
Förderverein, sondern ganz klar bei der Gemeinde, da dies die Rechtslage
durchaus vereinfachen würde.
Es herrscht
Einigkeit im Rat der Gemeinde Gusborn darüber, dass mit dem Förderverein
Feuerwehr Siemen e.V. eine zusätzliche Vereinbarung im Hinblick auf
Haftungsfragen geschlossen werden muss.
Diesbezüglich setzt
sich Bgm Ringel mit dem Förderverein und der Verwaltung in Verbindung, um zu
klären, welche Möglichkeiten dazu in Betracht kommen.
Nach weiterer
kurzer Diskussion fasst der Rat der Gemeinde Gusborn folgenden geänderten
Beschluss:
Dem Förderverein
Feuerwehr Siemen e.V. wird für die Gestaltung des Spiel- und Dorfplatzes ein
Investitionszuschuss in Höhe von 2.500,00 € gewährt.