Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Sachverhalt:

Der Förderverein Feuerwehr Siemen e.V. beantragt Zuschüsse für eine Spielplatzumrandung auf dem Spielplatz in Siemen. Außerdem wurden Bänke für den Dorfplatz angeschafft. Auch hier wünscht sich der Förderverein Unterstützung.

Für Beschaffungen sind im Haushalt 2021 investive Mittel vorhanden. Grds. ist die Unterstützung des Fördervereins möglich. Allerdings ist es für die Ausgaben erforderlich, dass die Gemeinde die Geräte beschafft. Eine Zuschussgewährung ist ausgeschlossen. Der Kämmerer wird in der Sitzung Erläuterungen dazu geben.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Die Gemeinde Gusborn beschafft die benötigte Ausstattung des Spiel- und Dorfplatzes in Siemen aus investiven Mitteln.

 

 

Sachbearbeiter Pauls erklärt zum beschriebenen Sachverhalt, dass zunächst davon ausgegangen wurde, dass sich das Grundstück und der Spielplatz im Eigentum der Gemeinde Gusborn befindet.

Da dem nicht so ist, ist davon abzuraten, die beantragte Ausstattung durch die Gemeinde zu beschaffen.

Er teilt mit, dass seitens der Gemeinde die Möglichkeit besteht, dem Förderverein einen Investitionszuschuss zu gewähren, da die Beschaffung von Spielgeräten eine investive Maßnahme ist.

Investive Mittel sind zum Abruf im Haushalt vorhanden.

 

Zusätzlich merkt er an, dass die Zuständigkeit für haftungsrechtliche Belange und Absicherung des Spielplatzes derzeit beim Förderverein Feuerwehr Siemen e.V. als Betreiber und Eigentümer des Spielplatzes liegt.

 

Auf Anfrage von Rh Chocholowicz, erklärt Bgm Ringel, dass die Summe der Investitionen für Spielgeräte für alle Spielplätze im Haushalt eingestellt ist.

 

Rh Beckmann war bisher auch der Annahme, dass sich der Spielplatz im Eigentum der Gemeinde Gusborn befindet.

Er erklärt, dass in der Vergangenheit bereits neuwertige Spielgeräte des bisherigen Spielplatzes am Spielkreis kostenfrei an den Förderverein übergegangen sind.

Man sollte hier, auf lange Sicht gesehen, gewährleisten, dass bei einer Anschaffung der Geräte durch die Gemeinde bei etwaiger Auflösung des Fördervereins diese in das Eigentum der Gemeinde übergehen.

 

Rh Schnell kann die negative Deutung zu diesem Antrag nicht nachvollziehen und lobt das Engagement des Fördervereines.

 

Rh Beckmann macht an dieser Stelle wiederum deutlich, dass er sich nicht gegen eine Bezuschussung ausspricht.

Er sieht nur die zwingende Zuständigkeit zur Errichtung eines Spielplatzes nicht beim Förderverein, sondern ganz klar bei der Gemeinde, da dies die Rechtslage durchaus vereinfachen würde.

 

Es herrscht Einigkeit im Rat der Gemeinde Gusborn darüber, dass mit dem Förderverein Feuerwehr Siemen e.V. eine zusätzliche Vereinbarung im Hinblick auf Haftungsfragen geschlossen werden muss.

 

Diesbezüglich setzt sich Bgm Ringel mit dem Förderverein und der Verwaltung in Verbindung, um zu klären, welche Möglichkeiten dazu in Betracht kommen.

 

Nach weiterer kurzer Diskussion fasst der Rat der Gemeinde Gusborn folgenden geänderten

 

 


Beschluss:

Dem Förderverein Feuerwehr Siemen e.V. wird für die Gestaltung des Spiel- und Dorfplatzes ein Investitionszuschuss in Höhe von 2.500,00 € gewährt.