Beschluss: Mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2

Die Antragsteller haben die Aufstellung eines Bebauungsplanes in der Ortschaft Prabstorf beantragt, um eine private Reitanlage errichten zu können.

Die Reitanlage mit Reithalle, Reitplatz, Longierplatz sowie 10 Boxen mit Auslauf soll nordwestlich der Ortslage in Richtung Bückau auf dem Flurstück 50/1, Flur 1, Gemarkung Prabstorf errichtet werden, da auf dem Hofgrundstück 38/8, Flur 1 der Antragsteller und im übrigen Dorfgebiet kein ausreichender Platz besteht. Die Anlage wird als Dressurleistungsanlage durch die Familie sowie zwei Einsteller genutzt.

 

Der Vorhabenstandort liegt im Außenbereich. Der Flächennutzungsplan stellt eine Fläche für die Landwirtschaft dar. Ohne Aufstellung eines Bebauungsplanes ist die Realisierung des Vorhabens nicht zulässig. Für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist auch die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

 

Frau Heuer erläutert den Sachverhalt der Vorlage.

 

AV Siemke unterbricht die Sitzung um 20:40 Uhr.

 

Frau Cilly Holle stellt sich vor und erläutert Ihr Vorhaben (siehe Antrag vom 14.12.2020 als Anlage I zur Vorlage). Die Familienmitglieder sind passioniert Dressurreiter. Die Reitanlage soll harmonisch in die Landschaft eingegliedert werden.

 

Rh Herzog weist auf den sensiblen Standort direkt an der alten Jeetzel hin und fragt nach dem zu erwartenden Besucherverkehr.

 

Frau Holle antwortet, dass die geplante Anlage für die eigene Nutzung geplant ist, kein Verkehrsaufkommen verursachen wird und auch keine Einstellpferde aufgenommen werden sollen.

 

AV Siemke eröffnet die Sitzung um 20:45 Uhr wieder.

 

Rh Krull fehlt die räumliche Nähe zum Dorf und er weist auf die Nähe zur alten Jeetzel hin. Er sieht die Gefahr einer Zersiedelung und dass Begehrlichkeiten für ähnliche Anlagen geweckt werden könnten.

 

Rh Schild weist darauf hin, dass das regionale Raumordnungsprogramm für den Bereich ein Vorranggebiet für Natur und Landschaft und für die Landwirtschaft ausweist und fragt, ob eine Umsetzung unter diesen Vorhaben zulässig ist.

 

Frau Heuer antwortet, dass diese Planvorgabe im Rahmen der Bauleitplanungsverfahren mit abzuwägen ist.

 

Nach kurzer weiterer Beratung empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 

 


Beschluss:

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) leitet das Aufstellungsverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes in Prabstorf ein vorbehaltlich des Beschlusses zur Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Samtgemeinde Elbtalaue. Zur Übernahme der Planungskosten wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.