Sitzung: 11.02.2021 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 20/0011/2021
Sachverhalt:
In der Ratssitzung
vom 29.09.2020 wurde bereits über die Haushaltsplanung 2021 gesprochen. Die
geäußerten Wünsche wurden soweit möglich in den Haushaltsplan eingearbeitet.
Weiteres wird
mittels Vortrag in der Sitzung erläutert.
Der Haushaltsplan
ist allen Ratsmitgliedern vorab zugestellt worden.
Sachbearbeiter
Pauls berichtet, dass die in der Schlussbilanz 2019 zu verzeichnenden
Fehlbeträge in Höhe von 6.100,00 € durch den aus der vorläufigen Jahresrechnung
2020 erwirtschafteten Überschuss in Höhe von ca. 15.000,00 € (S.6
Haushaltsvorbericht) komplett abgegolten sind.
Hierbei ist auch
die bereits beschlossene überplanmäßige Aufwendung für die Rückstellungen
enthalten.
Diese Entwicklung
ist positiv zu erwähnen.
Weiter führt
Sachbearbeiter Pauls aus, dass die Gemeinde Gusborn das Haushaltsjahr 2021 mit
finanziellen Mitteln in Höhe von 370.900,00 € beginnt. Dieser Betrag lässt
einen gewissen Handlungsspielraum für Investitionen zu.
Dem
Ergebnishaushalt sind Erträge i.H.v. 874.200,00 € zu entnehmen.
Dem gegenüber
stehen Aufwendungen i.H.v. 879.000,00 €, so dass das Haushaltsjahr 2021 mit
einem Defizit i.H.v. 4.800,00 € geplant wird.
Dies ist zum einen
durch die beglichenen Fehlbeträge aus Vorjahren und zum anderen durch die
zunächst mit einem Überschuss geplanten Folgejahre möglich.
Der Finanzhaushalt
verzeichnet einen Saldo aus laufender Verwaltung i.H.v -15.000,00 €.
Für Investitionen
ist ein Betrag von 12.000,00 € und für die Finanzierung ein Betrag von
-10.200,00 €
geplant, so dass der Finanzhaushalt 2021 insgesamt ein Defizit i.H.v. 13.400,00
€
ausweist.
Eine Kreditaufnahme
ist nicht vorgesehen.
Es ist jedoch der
maximale genehmigungsfreie Betrag i.H.v. 282.000,00 € für unerwartete Ausgaben
im Haushaltsplan zumindest festgehalten.
Die Steuerhebesätze
bleiben unverändert.
Weiterhin teilt
Sachbearbeiter Pauls mit, dass die Gemeinde Gusborn vom Land im Jahr 2020 eine
Coronahilfe für Gewerbesteuerausfälle i.H.v. 28.188,0 € erhalten hat, von der
allerdings durch Berücksichtigung der Kreis- und Samtgemeindeumlage 2021 nur
20% (ca. 5.600,00 €) bei der Gemeinde verbleiben.
Sachbearbeiter
Pauls weist auf das neue Produkt „Gemeindeentwicklung“ im Haushaltsplan hin.
Hier ist ein Ansatz
i.H.v. 20.000,00 € für Planungskosten für ein neues Baugebiet veranschlagt.
Damit besteht die
Möglichkeit, ein neues Baugebiet in der Gemeinde Gusborn zu erschließen.
Weiterhin sind für
die Beschaffung eines Anhängers für das Geschwindigkeitsmessgerät 3.000,00 €
als Investition eingeplant.
Sachbearbeiter Pauls
nennt weitere veranschlagte Posten, die dem Haushaltsplan zu entnehmen sind.
Er teilt mit, dass
die Auswirkungen der Corona Pandemie auf das Haushaltsjahr 2021 bis auf einen
geringeren Betrag i.H.v. 38.000,00 € für den Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer
nicht sehr groß sind.
Bgm Ringel merkt
zusätzlich an, dass für die Unterhaltung der Gemeindestraßen und
Wirtschaftswege lediglich eine Summe i.H.v. 25.000,00 € zur Verfügung steht.
Es liegt ein
Angebot der Firma Hamann für verschiedene Instandhaltungsmöglichkeiten vor, die
Bgm Ringel kurz vorstellt.
Hierzu soll sich im
Rat zunächst Gedanken gemacht werden.
Rh Beckmann spricht
sich dafür aus, die dargestellten Vorschläge zu durchdenken und eine
entsprechende Bereisung durchzuführen, um den notwendigen Sanierungsbedarf
festzustellen und in die Wege zu leiten.
Rh Chocholowicz
weist auf weitere Missstände im Bereich der Gemeindestraßen, auch im
OT Sipnitz, hin.
Abschließend wird
festgestellt, dass es möglicherweise auch notwendig ist, investive Maßnahmen
durchzuführen. Diesbezüglich muss beraten werden.
Zu den
vorgestellten Haushaltsplanungen gibt es keinen weiteren Erläuterungsbedarf.
Der Rat der
Gemeinde Gusborn fasst folgenden
Beschluss:
Der Rat
beschließt die Haushaltssatzung 2021 sowie das Investitionsprogramm 2020-2024.