Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Sachverhalt:

In der Ratssitzung vom 29.09.2020 wurde bereits über die Haushaltsplanung 2021 gesprochen. Die geäußerten Wünsche wurden soweit möglich in den Haushaltsplan eingearbeitet.

Weiteres wird mittels Vortrag in der Sitzung erläutert.

 

Der Haushaltsplan ist allen Ratsmitgliedern vorab zugestellt worden.

 

Sachbearbeiter Pauls berichtet, dass die in der Schlussbilanz 2019 zu verzeichnenden Fehlbeträge in Höhe von 6.100,00 € durch den aus der vorläufigen Jahresrechnung 2020 erwirtschafteten Überschuss in Höhe von ca. 15.000,00 € (S.6 Haushaltsvorbericht) komplett abgegolten sind.

Hierbei ist auch die bereits beschlossene überplanmäßige Aufwendung für die Rückstellungen enthalten.

Diese Entwicklung ist positiv zu erwähnen.

 

Weiter führt Sachbearbeiter Pauls aus, dass die Gemeinde Gusborn das Haushaltsjahr 2021 mit finanziellen Mitteln in Höhe von 370.900,00 € beginnt. Dieser Betrag lässt einen gewissen Handlungsspielraum für Investitionen zu.

 

Dem Ergebnishaushalt sind Erträge i.H.v. 874.200,00 € zu entnehmen.

Dem gegenüber stehen Aufwendungen i.H.v. 879.000,00 €, so dass das Haushaltsjahr 2021 mit einem Defizit i.H.v. 4.800,00 € geplant wird.

Dies ist zum einen durch die beglichenen Fehlbeträge aus Vorjahren und zum anderen durch die zunächst mit einem Überschuss geplanten Folgejahre möglich.

 

Der Finanzhaushalt verzeichnet einen Saldo aus laufender Verwaltung i.H.v -15.000,00 €.

Für Investitionen ist ein Betrag von 12.000,00 € und für die Finanzierung ein Betrag von

-10.200,00 € geplant, so dass der Finanzhaushalt 2021 insgesamt ein Defizit i.H.v. 13.400,00 €

ausweist.

 

Eine Kreditaufnahme ist nicht vorgesehen.

Es ist jedoch der maximale genehmigungsfreie Betrag i.H.v. 282.000,00 € für unerwartete Ausgaben im Haushaltsplan zumindest festgehalten.

 

Die Steuerhebesätze bleiben unverändert.

 

Weiterhin teilt Sachbearbeiter Pauls mit, dass die Gemeinde Gusborn vom Land im Jahr 2020 eine Coronahilfe für Gewerbesteuerausfälle i.H.v. 28.188,0 € erhalten hat, von der allerdings durch Berücksichtigung der Kreis- und Samtgemeindeumlage 2021 nur 20% (ca. 5.600,00 €) bei der Gemeinde verbleiben.

 

Sachbearbeiter Pauls weist auf das neue Produkt „Gemeindeentwicklung“ im Haushaltsplan hin.

Hier ist ein Ansatz i.H.v. 20.000,00 € für Planungskosten für ein neues Baugebiet veranschlagt.

Damit besteht die Möglichkeit, ein neues Baugebiet in der Gemeinde Gusborn zu erschließen.

Weiterhin sind für die Beschaffung eines Anhängers für das Geschwindigkeitsmessgerät 3.000,00 € als Investition eingeplant.

 

Sachbearbeiter Pauls nennt weitere veranschlagte Posten, die dem Haushaltsplan zu entnehmen sind.

 

Er teilt mit, dass die Auswirkungen der Corona Pandemie auf das Haushaltsjahr 2021 bis auf einen geringeren Betrag i.H.v. 38.000,00 € für den Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer nicht sehr groß sind.

 

Bgm Ringel merkt zusätzlich an, dass für die Unterhaltung der Gemeindestraßen und Wirtschaftswege lediglich eine Summe i.H.v. 25.000,00 € zur Verfügung steht.

Es liegt ein Angebot der Firma Hamann für verschiedene Instandhaltungsmöglichkeiten vor, die Bgm Ringel kurz vorstellt.

Hierzu soll sich im Rat zunächst Gedanken gemacht werden.

 

Rh Beckmann spricht sich dafür aus, die dargestellten Vorschläge zu durchdenken und eine entsprechende Bereisung durchzuführen, um den notwendigen Sanierungsbedarf festzustellen und in die Wege zu leiten.

 

Rh Chocholowicz weist auf weitere Missstände im Bereich der Gemeindestraßen, auch im

OT Sipnitz, hin.

 

Abschließend wird festgestellt, dass es möglicherweise auch notwendig ist, investive Maßnahmen durchzuführen. Diesbezüglich muss beraten werden.

 

Zu den vorgestellten Haushaltsplanungen gibt es keinen weiteren Erläuterungsbedarf.

 

Der Rat der Gemeinde Gusborn fasst folgenden

 


Beschluss:

Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2021 sowie das Investitionsprogramm 2020-2024.