Sitzung: 03.02.2021 Ausschuss für Bauleitplanung, ÖPNV, Verkehr und Energie der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 1
Vorlage: 31/0519/2020/1
Die SPD-Fraktion
hat mit Antrag vom 29.11.2020 beantragt, „ein Energiemanagementsystem mit
Vorlage eines jährlichen Energieberichtes, im Sinne der Anlage I der Vorlage,
über den Energieverbrauch der samtgemeindeeigenen Liegenschaften, erstmalig
Ende 2021, einzuführen“.
Rh Beckmann erläutert den
Antrag der SPD-Fraktion.
Rh Herzog weist darauf hin,
dass das beim Landkreis praktizierte Ökoaudit ein geeignetes Instrument zum
Energiesparen ist und in der heutigen Zeit des Klimawandels derartige Maßnahmen
an allen samtgemeindeeigenen Objekten selbstverständlich und nachhaltig sein
müssen. Es stellt sich die Frage, welche Instrument geeignet sind.
Herr Hesebeck erläutert,
dass das Land Niedersachsen den Klimaschutz in seine Verfassung aufgenommen
hat. Nach dem Klimaschutzgesetz, dass am 16.12.2020 verabschiedet worden ist,
soll bis 2030 über 50% CO2 gegenüber 1990 eingespart werden und das Land bis
2050 klimaneutral sein. Danach sind Kommunen ab 2023 verpflichtet,
Energieberichte vorzulegen, Verbräuche und CO2-Emmissionen darzulegen und
Minderungsmöglichkeiten aufzuzeigen, und zwar bis 31.12.2023 für das Jahr 2022
und bis 31.12.2026 für die Jahre 2023-25. Eine Software für die Erstellung von
Energieberichten ist vorhanden und Teile der Datenerhebungen wurden bereits
durchgeführt.
Frau Demmer erläutert, dass
etwa 60 samtgemeindeeigene Gebäude zu beurteilen sind und dass seit 2012 Daten
von 25 Gebäuden, u.a. Schulen und Verwaltungsgebäude, erfasst worden sind. Sie
bezieht sich auf die Zahlen in dem SPD-Antrag von etwa 1.0 Mio € Energiekosten
und trägt vor, dass 2015 Stromkosten von 96.000 € entstanden sind und 2019 von
115.000 € und dass 2015 Heizungskosten von 173.000 € entstanden sind und 2019 =
202.000 €
Nach Erfahrungswerten sind
für die lfd. Unterhaltung eines Energiemanagements 0,75 Stellenanteile
anzusetzen und für die erstmalige Erhebung 1,5 Stellenanteile.
Rh Beckmann trägt vor, dass
der SPD-Antrag die Aufgaben des Energiemanagements betrifft und es wichtig ist,
diese Aufgaben auf den Weg zu bringen. Der Antrag zielt in die Richtung, dass
die Verwaltung die Grundlagen für den vorgeschlagenen Beschluss ermittelt und
vorstellt.
In der Folge werden Fragen
aus dem Ausschuss beantwortet und es erfolgt eine ausgiebige Aussprache über
den Umfang der für erforderlich gehaltenen Umsetzung von
Energiemanagementaufgaben und über den weiteren Verfahrensweg.
Rh Beckmann trägt nochmals
vor, dass der SPD-Antrag als ein Verwaltungsauftrag gedacht war und er
beantragt folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird
beauftragt,
a)
die Kosten für die
Einführung eines Energiemanagementsystems zu ermitteln.
b)
Fördermöglichkeiten und die
Kosten für deren Umsetzungen aufzuzeigen.
c)
die Daten für die zu
erstellenden Energieberichte zu erstellen.
Über den Antrag wird
abgestimmt. Der Antrag wird bei 1 Ja-Stimme, 8 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung
abgelehnt.
Nach Beratung über die
weitere Vorgehensweise und dem Vorschlage von Rh Siemke, dass die Verwaltung
dem Ausschuss die vorhandenen Energiedaten über die samtgemeindeeigenen Objekte
vorlegt und die bisherige verwaltungsmäßige Abhandlung darlegt und dass in
einer Vergleichsrechnung die schlechtesten Klimaobjekte ermittelt werden, um
auf dieser Basis eine Prioritätenliste für die samtgemeindeeigenen Immobilien
aufzustellen, empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Die Verwaltung legt dem Ausschuss die vorhandenen
Energiedaten über die samtgemeindeeigenen Objekte und die bisherige
verwaltungsmäßige Datenermittlung vor.
In einer Vergleichsrechnung werden die Objekte mit den schlechtesten Klimazahlen ermittelt, um auf dieser Basis eine Prioritätenliste für die samtgemeindeeigenen Immobilien aufzustellen.