Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 1

Die SPD-Fraktion hat mit Antrag vom 29.11.2020 beantragt, „ein Energiemanagementsystem mit Vorlage eines jährlichen Energieberichtes, im Sinne der Anlage I der Vorlage, über den Energieverbrauch der samtgemeindeeigenen Liegenschaften, erstmalig Ende 2021, einzuführen“.

 

Rh Beckmann erläutert den Antrag der SPD-Fraktion.

 

Rh Herzog weist darauf hin, dass das beim Landkreis praktizierte Ökoaudit ein geeignetes Instrument zum Energiesparen ist und in der heutigen Zeit des Klimawandels derartige Maßnahmen an allen samtgemeindeeigenen Objekten selbstverständlich und nachhaltig sein müssen. Es stellt sich die Frage, welche Instrument geeignet sind.

 

Herr Hesebeck erläutert, dass das Land Niedersachsen den Klimaschutz in seine Verfassung aufgenommen hat. Nach dem Klimaschutzgesetz, dass am 16.12.2020 verabschiedet worden ist, soll bis 2030 über 50% CO2 gegenüber 1990 eingespart werden und das Land bis 2050 klimaneutral sein. Danach sind Kommunen ab 2023 verpflichtet, Energieberichte vorzulegen, Verbräuche und CO2-Emmissionen darzulegen und Minderungsmöglichkeiten aufzuzeigen, und zwar bis 31.12.2023 für das Jahr 2022 und bis 31.12.2026 für die Jahre 2023-25. Eine Software für die Erstellung von Energieberichten ist vorhanden und Teile der Datenerhebungen wurden bereits durchgeführt.

 

Frau Demmer erläutert, dass etwa 60 samtgemeindeeigene Gebäude zu beurteilen sind und dass seit 2012 Daten von 25 Gebäuden, u.a. Schulen und Verwaltungsgebäude, erfasst worden sind. Sie bezieht sich auf die Zahlen in dem SPD-Antrag von etwa 1.0 Mio € Energiekosten und trägt vor, dass 2015 Stromkosten von 96.000 € entstanden sind und 2019 von 115.000 € und dass 2015 Heizungskosten von 173.000 € entstanden sind und 2019 = 202.000 €

Nach Erfahrungswerten sind für die lfd. Unterhaltung eines Energiemanagements 0,75 Stellenanteile anzusetzen und für die erstmalige Erhebung 1,5 Stellenanteile.

 

Rh Beckmann trägt vor, dass der SPD-Antrag die Aufgaben des Energiemanagements betrifft und es wichtig ist, diese Aufgaben auf den Weg zu bringen. Der Antrag zielt in die Richtung, dass die Verwaltung die Grundlagen für den vorgeschlagenen Beschluss ermittelt und vorstellt.

 

In der Folge werden Fragen aus dem Ausschuss beantwortet und es erfolgt eine ausgiebige Aussprache über den Umfang der für erforderlich gehaltenen Umsetzung von Energiemanagementaufgaben und über den weiteren Verfahrensweg.

 

Rh Beckmann trägt nochmals vor, dass der SPD-Antrag als ein Verwaltungsauftrag gedacht war und er beantragt folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt,

a)       die Kosten für die Einführung eines Energiemanagementsystems zu ermitteln.

b)      Fördermöglichkeiten und die Kosten für deren Umsetzungen aufzuzeigen.

c)       die Daten für die zu erstellenden Energieberichte zu erstellen.

 

Über den Antrag wird abgestimmt. Der Antrag wird bei 1 Ja-Stimme, 8 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.

 

Nach Beratung über die weitere Vorgehensweise und dem Vorschlage von Rh Siemke, dass die Verwaltung dem Ausschuss die vorhandenen Energiedaten über die samtgemeindeeigenen Objekte vorlegt und die bisherige verwaltungsmäßige Abhandlung darlegt und dass in einer Vergleichsrechnung die schlechtesten Klimaobjekte ermittelt werden, um auf dieser Basis eine Prioritätenliste für die samtgemeindeeigenen Immobilien aufzustellen, empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 

 


Beschluss:

Die Verwaltung legt dem Ausschuss die vorhandenen Energiedaten über die samtgemeindeeigenen Objekte und die bisherige verwaltungsmäßige Datenermittlung vor.

In einer Vergleichsrechnung werden die Objekte mit den schlechtesten Klimazahlen ermittelt, um auf dieser Basis eine Prioritätenliste für die samtgemeindeeigenen Immobilien aufzustellen.