Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 10

Im Haushalt der Samtgemeinde Elbtalaue stehen 40.000,- Euro für die Nachpflanzung von durch Trockenheit abgängigen Straßenbäumen zur Verfügung. Die Verwaltung hat hierzu ein Umsetzungskonzept erarbeitet. Aus der Erfahrung von vor kurzem durchgeführten Ausschreibungen kann davon ausgegangen werden, dass für die vorhandenen Haushaltsmittel 60 Bäume in einer Stärke von 12 bis 14 cm Umfang und einer zweijährigen. Anwachspflege, verteilt auf fünf Standorte, gepflanzt werden können. Der Vorlage ist als Anlage I ein Übersichtsplan der angedachten Standorte beigefügt. Bei der Auswahl der Baumarten wurde unter Hinzuziehung der GALK-Liste auf eine hohe CO2 Aufnahme bei möglichst geringem Wasserbedarf und einer guten Standortverträglichkeit geachtet.  Unter Einbeziehung der v.g. Aspekte wird seitens der Verwaltung die Pflanzung von 45 Zerreichen (Quercus cerris) und 15 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) vorgeschlagen. Die Bäume sollen in einem Abstand von 15 m gepflanzt werden um einen einheitlichen Alleecharakter darzustellen.

 

Beschreibung der Standorte: 

  1. Gemeindeverbindungstraße H 28 (L 231 – Tiesmesland) vor der Ortslage Tießau linksseitig)

Die Bankettbreite beträgt drei Meter, der Untergrund besteht aus sandigem Lehmboden mit ca. 35 Bodenpunkten. Für diesen Standort wird vorgeschlagen 15 Rosskastanien (Aesculus hippocastanum) auf einer Länge von 225 Metern zu pflanzen. Der Vorlage ist als Anlage II ein Lageplan mit Einzeichnung des angedachten Pflanzbereiches beigefügt.

  1. Gemeindeverbindungsstraße D1 (Schaafhausen-Riekau) vor der Ortslage Riekau linksseitig)

Die Bankettbreite beträgt vier Meter, der Untergrund besteht aus sandigem Boden mit ca. 25 Bodenpunkten. Für diesen Standort wird vorgeschlagen 15 Zerreichen (Quercus cerris) auf einer Länge von 225 Metern zu pflanzen. Der Vorlage ist als Anlage III ein Lageplan mit Einzeichnung des angedachten Pflanzbereiches beigefügt.

  1. Gemeindeverbindungsstraße D 12 (Dannenberg – Prabstorf) in Richtung Prabstorf rechtsseitig auf ca. halber Strecke zwischen den Orten. Die Bankettbreite beträgt vier Meter, der Untergrund besteht aus Lehmboden mit ca. 40 Bodenpunkten. Für diesen Standort wird vorgeschlagen 15 Zerreichen (Quercus cerris) auf einer Länge von 225 Metern zu pflanzen. Der Vorlage ist als Anlage IV ein Lageplan mit Einzeichnung des angedachten Pflanzbereiches beigefügt.
  2. Gemeindeverbindungsstraße H 26 (Bahrendorf-Wietzetze) in Richtung Bahrendorf rechtsseitig vor der Ortslage Bahrendorf. Der Bankettbereich beträgt in diesem Bereich drei Meter, der Untergrund besteht aus leicht anlehmigem Sandboden mit ca. 35 Bodenpunkten. Für diesen Standort wird vorgeschlagen sieben Zerreichen (Quercus cerris) auf einer Länge von 130 Metern zu pflanzen. Der Vorlage ist als Anlage V ein Lageplan mit Einzeichnung des angedachten Pflanzbereiches beigefügt.
  3. Gemeindeverbindungsstraße H 25 (Bahrendorf-Drethem) in Richtung Drethem linksseitig vor Beginn des Waldes. Der Bankettbereich beträgt in diesem Bereich 2,5 Meter. Der Untergrund besteht aus leicht anlehmigem Sandboden mit ca. 35 Bodenpunkten. Für diesen Standort wird vorgeschlagen acht Zerreichen (Quercus cerris) auf einer Länge von 145 Metern zu pflanzen. Der Vorlage ist als Anlage VI ein Lageplan mit Einzeichnung des angedachten Pflanzbereiches beigefügt.

 

Bei der Auswahl der Standorte wurde sowohl auf die Standortansprüche der zu pflanzenden Bäume, als auch eine räumliche Nähe der einzelnen Standorte untereinander, aufgeteilt in zwei Bereiche, geachtet. Hierdurch sollen die Transportwege bei der Durchführung der zu beauftragenden Anwachspflege reduziert werden. Für den Standort H 28 wurde die Nachpflanzung mit Rosskastanien (Aesculus hippocastanum) aufgrund der Bodenverhältnisse und der Tatsache ausgesucht, dass dieser Bereich die höchsten mittleren Jahresniederschläge des ganzen Samtgemeindebereiches im langjährigen Jahresmittel aufweist und die Rosskastanie im Verhältnis zur Zerreiche einen etwas höheren Wasseranspruch besitzt. Die Standorte um Bahrendorf (H 25 und H 26) besitzen die nahezu gleichen mittleren Niederschlagswerte, würden sich also grundsätzlich auch für die Pflanzung mit Rosskastanien eignen. 

 

Herr Hesebeck erläutert den Sachverhalt der Vorlage und weist insbesondere auf die räumliche Nähe der ausgesuchten Standorte hin, um Transportwege und zeitlich Pflegeaufwand zu minimieren.

 

Rh Herzog weist auf die vorhandene Heckenstruktur an der Straße Dannenberg-Prabstorf hin und hält eine Ergänzung dieser Heckenstruktur für sinnvoll.

 

Rh Gleitze weist darauf hin, dass bei Kastanien in den letzten Jahren die Miniermotte aufgetreten ist.

 

Herr Hesebeck erläutert, dass die vorgeschlagenen Standorte nach Abstimmung mit einem Fachmann ausgesucht worden sind und die geeigneten Standorte wichtig für die Resistenz vom Bäumen sind.

 

Rh Herzog trägt vor, dass Bäume an Kreisstraßen in einem Abstand von mindestens 7,5m zu pflanzen sind und fragt, ob dieser Abstand auch für Gemeindeverbindungsstraßen gilt.

 

Herr Hesebeck geht davon aus, dass dieser Abstand vorgegeben wird, weil dann keine Leitplanken erforderlich werden und um zukünftige Fahrbahnverbreitungen zu ermöglichen und trägt vor, dass für Gemeindeverbindungsstraße derartige Vorgaben nicht gelten.

 

Rf Klappstein hat im Internet herausgefunden, dass die vorgeschlagenen Zerreichen breite Kronen mit weit ausladenden Ästen bilden und gibt zu bedenken, dass große Bereiche der angrenzenden Ackerflächen beschattet werden würden.

 

Rh Beckmann schlägt vor, Bäume an den Ortseingängen von Quickborn und Klein Gusborn an der dortigen Gemeindeverbindungsstraße und entlang der Gemeindeverbindungsstraße Sipnitz – Quickborn zu pflanzen und weist darauf hin, dass im Bereich der Straße Riekau – Schaafhausen umfangreicher Bewuchs vorhanden ist.

 

SgBgm Meyer erläutert, dass wegen der großen Anzahl der vertrockneten Bäume Pflanzaktionen über mehrere Jahre erforderlich sind und schlägt vor, dafür kompakte örtliche Pflanzabschnitte zu bilden.

 

Rh Herzog schlägt vor, den Vorschlag des SgBgm in den Beschlussvorschlag aufzunehmen und die Gemeinden aufzufordern, Straßen für Anpflanzungen zu benennen.

 

Rh Siemke schlägt vor, den TOP zu vertagen, für die weitere Beratung die eingebundene Baumfachkraft dazu zu laden und die diesjährigen Pflanzungen in den Herbst zu verschieben.

 

Nach kurzer weiterer Beratung besteht Einigkeit, wie von SgBgm Meyer, Rh Herzog und Rh Siemke vorgeschlagen zu verfahren und der Ausschuss empfiehlt folgenden

 

 

 


Beschluss:

a)       Die Beratung wird vertagt und zu der nächsten Beratung ist eine Baumfachkraft dazu zu laden.

b)      Die diesjährige Pflanzaktion wird im Herbst / Winter durchgeführt.

c)       Die Gemeinden werden aufgefordert, Straßen für Baumpflanzungen vorzuschlagen.