Sitzung: 03.02.2021 Ausschuss für Bauleitplanung, ÖPNV, Verkehr und Energie der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 30/0026/2021
Im Haushalt der
Samtgemeinde Elbtalaue stehen 40.000,- Euro für die Nachpflanzung von durch
Trockenheit abgängigen Straßenbäumen zur Verfügung. Die Verwaltung hat hierzu
ein Umsetzungskonzept erarbeitet. Aus der Erfahrung von vor kurzem
durchgeführten Ausschreibungen kann davon ausgegangen werden, dass für die
vorhandenen Haushaltsmittel 60 Bäume in einer Stärke von 12 bis 14 cm Umfang
und einer zweijährigen. Anwachspflege, verteilt auf fünf Standorte, gepflanzt
werden können. Der Vorlage ist als Anlage I ein Übersichtsplan der angedachten
Standorte beigefügt. Bei der Auswahl der Baumarten wurde unter Hinzuziehung der
GALK-Liste auf eine hohe CO2 Aufnahme bei möglichst geringem Wasserbedarf und
einer guten Standortverträglichkeit geachtet.
Unter Einbeziehung der v.g. Aspekte wird seitens der Verwaltung die
Pflanzung von 45 Zerreichen (Quercus cerris) und 15 Rosskastanie (Aesculus
hippocastanum) vorgeschlagen. Die Bäume sollen in einem Abstand von 15 m
gepflanzt werden um einen einheitlichen Alleecharakter darzustellen.
Beschreibung der
Standorte:
- Gemeindeverbindungstraße
H 28 (L 231 – Tiesmesland) vor der Ortslage Tießau linksseitig)
Die Bankettbreite beträgt drei Meter, der Untergrund besteht aus
sandigem Lehmboden mit ca. 35 Bodenpunkten. Für diesen Standort wird
vorgeschlagen 15 Rosskastanien (Aesculus hippocastanum) auf einer Länge von 225
Metern zu pflanzen. Der Vorlage ist als Anlage II ein Lageplan mit Einzeichnung
des angedachten Pflanzbereiches beigefügt.
- Gemeindeverbindungsstraße
D1 (Schaafhausen-Riekau) vor der Ortslage Riekau linksseitig)
Die Bankettbreite beträgt vier Meter, der Untergrund besteht aus
sandigem Boden mit ca. 25 Bodenpunkten. Für diesen Standort wird vorgeschlagen
15 Zerreichen (Quercus cerris) auf einer Länge von 225 Metern zu pflanzen. Der
Vorlage ist als Anlage III ein Lageplan mit Einzeichnung des angedachten
Pflanzbereiches beigefügt.
- Gemeindeverbindungsstraße
D 12 (Dannenberg – Prabstorf) in Richtung Prabstorf rechtsseitig auf ca.
halber Strecke zwischen den Orten. Die Bankettbreite beträgt vier Meter,
der Untergrund besteht aus Lehmboden mit ca. 40 Bodenpunkten. Für diesen
Standort wird vorgeschlagen 15 Zerreichen (Quercus cerris) auf einer Länge
von 225 Metern zu pflanzen. Der Vorlage ist als Anlage IV ein Lageplan mit
Einzeichnung des angedachten Pflanzbereiches beigefügt.
- Gemeindeverbindungsstraße
H 26 (Bahrendorf-Wietzetze) in Richtung Bahrendorf rechtsseitig vor der
Ortslage Bahrendorf. Der Bankettbereich beträgt in diesem Bereich drei
Meter, der Untergrund besteht aus leicht anlehmigem Sandboden mit ca. 35
Bodenpunkten. Für diesen Standort wird vorgeschlagen sieben Zerreichen
(Quercus cerris) auf einer Länge von 130 Metern zu pflanzen. Der Vorlage
ist als Anlage V ein Lageplan mit Einzeichnung des angedachten
Pflanzbereiches beigefügt.
- Gemeindeverbindungsstraße
H 25 (Bahrendorf-Drethem) in Richtung Drethem linksseitig vor Beginn des
Waldes. Der Bankettbereich beträgt in diesem Bereich 2,5 Meter. Der
Untergrund besteht aus leicht anlehmigem Sandboden mit ca. 35
Bodenpunkten. Für diesen Standort wird vorgeschlagen acht Zerreichen
(Quercus cerris) auf einer Länge von 145 Metern zu pflanzen. Der Vorlage
ist als Anlage VI ein Lageplan mit Einzeichnung des angedachten
Pflanzbereiches beigefügt.
Bei der Auswahl der Standorte wurde sowohl auf die Standortansprüche der
zu pflanzenden Bäume, als auch eine räumliche Nähe der einzelnen Standorte
untereinander, aufgeteilt in zwei Bereiche, geachtet. Hierdurch sollen die
Transportwege bei der Durchführung der zu beauftragenden Anwachspflege
reduziert werden. Für den Standort H 28 wurde die Nachpflanzung mit
Rosskastanien (Aesculus hippocastanum) aufgrund der Bodenverhältnisse und der
Tatsache ausgesucht, dass dieser Bereich die höchsten mittleren
Jahresniederschläge des ganzen Samtgemeindebereiches im langjährigen
Jahresmittel aufweist und die Rosskastanie im Verhältnis zur Zerreiche einen
etwas höheren Wasseranspruch besitzt. Die Standorte um Bahrendorf (H 25 und H
26) besitzen die nahezu gleichen mittleren Niederschlagswerte, würden sich also
grundsätzlich auch für die Pflanzung mit Rosskastanien eignen.
Herr Hesebeck erläutert den Sachverhalt der Vorlage und weist insbesondere auf die räumliche Nähe der ausgesuchten Standorte hin, um Transportwege und zeitlich Pflegeaufwand zu minimieren.
Rh Herzog weist auf die vorhandene Heckenstruktur an der Straße Dannenberg-Prabstorf hin und hält eine Ergänzung dieser Heckenstruktur für sinnvoll.
Rh Gleitze weist darauf hin, dass bei Kastanien in den
letzten Jahren die Miniermotte aufgetreten ist.
Herr
Hesebeck erläutert, dass die vorgeschlagenen Standorte nach Abstimmung mit
einem Fachmann ausgesucht worden sind und die geeigneten Standorte wichtig für
die Resistenz vom Bäumen sind.
Rh
Herzog trägt vor, dass Bäume an Kreisstraßen in einem Abstand von mindestens
7,5m zu pflanzen sind und fragt, ob dieser Abstand auch für
Gemeindeverbindungsstraßen gilt.
Herr
Hesebeck geht davon aus, dass dieser Abstand vorgegeben wird, weil dann keine
Leitplanken erforderlich werden und um zukünftige Fahrbahnverbreitungen zu
ermöglichen und trägt vor, dass für Gemeindeverbindungsstraße derartige
Vorgaben nicht gelten.
Rf
Klappstein hat im Internet herausgefunden, dass die vorgeschlagenen Zerreichen
breite Kronen mit weit ausladenden Ästen bilden und gibt zu bedenken, dass
große Bereiche der angrenzenden Ackerflächen beschattet werden würden.
Rh
Beckmann schlägt vor, Bäume an den Ortseingängen von Quickborn und Klein
Gusborn an der dortigen Gemeindeverbindungsstraße und entlang der
Gemeindeverbindungsstraße Sipnitz – Quickborn zu pflanzen und weist darauf hin,
dass im Bereich der Straße Riekau – Schaafhausen umfangreicher Bewuchs vorhanden
ist.
SgBgm
Meyer erläutert, dass wegen der großen Anzahl der vertrockneten Bäume
Pflanzaktionen über mehrere Jahre erforderlich sind und schlägt vor, dafür
kompakte örtliche Pflanzabschnitte zu bilden.
Rh
Herzog schlägt vor, den Vorschlag des SgBgm in den Beschlussvorschlag
aufzunehmen und die Gemeinden aufzufordern, Straßen für Anpflanzungen zu
benennen.
Rh
Siemke schlägt vor, den TOP zu vertagen, für die weitere Beratung die
eingebundene Baumfachkraft dazu zu laden und die diesjährigen Pflanzungen in
den Herbst zu verschieben.
Nach kurzer weiterer
Beratung besteht Einigkeit, wie von SgBgm Meyer, Rh Herzog und Rh Siemke
vorgeschlagen zu verfahren und der Ausschuss empfiehlt folgenden
Beschluss:
a)
Die Beratung wird vertagt und zu der nächsten
Beratung ist eine Baumfachkraft dazu zu laden.
b) Die diesjährige Pflanzaktion wird im Herbst / Winter durchgeführt.
c) Die Gemeinden werden aufgefordert, Straßen für Baumpflanzungen vorzuschlagen.