Sitzung: 21.01.2021 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Vertagung
Vorlage: 30/0271/2020/1
Siehe Niederschrift
über die Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses vom 08.09.2020.
Zwischenzeitlich
wurde eine überschlägige Kostenermittlung vorgenommen. Grundlage für die
Kostenermittlung sind 5 Aufpflasterungen an den Einmündungen der Jeetzelallee.
Neben den
allgemeinen Kosten (Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherung,
Umleitungseinrichtung ca. 1.000,- €/Baustelle) sind die handwerklichen
Leistungen (Schneiden und Aufbruch der Fahrbahn, Aufnahme des Gehweges und der
Gosse mit. Bord, Abläufe und Rampensteine setzen, Pflasterung, Fugenverschluss
sowie ggf. neue Fahrbahnmarkierungen und ggf. notwendige neue Beschilderung)
mit ca. 4.000,- €/Baustelle veranschlagt. Die Materialkosten für das Pflaster
und die Rampensteine belaufen sich auf ca. 10.000,- €/Baustelle.
Ausgehend von einem
Mehrwertsteuersatz von 19 % sind die Kosten für eine Aufpflasterung je Furt mit
18.000,- €/brutto zu veranschlagen.
Vor der Sitzung hat eine Begehung der Einmündungen
Jeetzelallee/Werder und Jeetzelallee/St. Georg stattgefunden. Herr Lühr hat die
Entwurfsplanung für Aufpflasterungen der Geh-Radwege in den
Einmündungsbereichen erläutert: 3,00m Breite, 5 bis 6cm hohe Kantsteine. Es
wurde deutlich, dass es erforderlich ist die Ableitung des Oberflächenwassers
zu untersuchen.
AV Siemke spricht sich dafür aus, keine Empfehlung abzugeben bevor die Kosten für die Regelung des Oberflächenwassers nicht ermittelt worden sind und den TOP zu vertagen.
Herr Hermanski von der LSE sieht bei einer Anhebung der Fahrbahn von 5-6 cm im Bereich des Geh-Radweges keine Probleme für Busse. Aufpflasterungen von 10-12 cm Höhe sieht er kritisch.
Rh Herzog spricht sich hinsichtlich der Wirksamkeit für eine Erhöhung von mindestens 8 cm aus. Er hält die ermittelten Kosten für zu niedrig und geht von Gesamtkosten von ca. 150.000 € für alle Einmündungen aus.
Nach kurzer weiterer Beratung empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Zur nächsten Sitzung ist eine überarbeitete
Kostenschätzung einschließlich der Regelung der Oberflächenentwässerung
vorzulegen.