Beschluss: Vertagung

Siehe Niederschrift über die Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses vom 08.09.2020.

Zwischenzeitlich wurde eine überschlägige Kostenermittlung vorgenommen. Grundlage für die Kostenermittlung sind 5 Aufpflasterungen an den Einmündungen der Jeetzelallee.

Neben den allgemeinen Kosten (Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherung, Umleitungseinrichtung ca. 1.000,- €/Baustelle) sind die handwerklichen Leistungen (Schneiden und Aufbruch der Fahrbahn, Aufnahme des Gehweges und der Gosse mit. Bord, Abläufe und Rampensteine setzen, Pflasterung, Fugenverschluss sowie ggf. neue Fahrbahnmarkierungen und ggf. notwendige neue Beschilderung) mit ca. 4.000,- €/Baustelle veranschlagt. Die Materialkosten für das Pflaster und die Rampensteine belaufen sich auf ca. 10.000,- €/Baustelle.

Ausgehend von einem Mehrwertsteuersatz von 19 % sind die Kosten für eine Aufpflasterung je Furt mit 18.000,- €/brutto zu veranschlagen.

 

Vor der Sitzung hat eine Begehung der Einmündungen Jeetzelallee/Werder und Jeetzelallee/St. Georg stattgefunden. Herr Lühr hat die Entwurfsplanung für Aufpflasterungen der Geh-Radwege in den Einmündungsbereichen erläutert: 3,00m Breite, 5 bis 6cm hohe Kantsteine. Es wurde deutlich, dass es erforderlich ist die Ableitung des Oberflächenwassers zu untersuchen.

 

AV Siemke spricht sich dafür aus, keine Empfehlung abzugeben bevor die Kosten für die Regelung des Oberflächenwassers nicht ermittelt worden sind und den TOP zu vertagen.

 

Herr Hermanski von der LSE sieht bei einer Anhebung der Fahrbahn von 5-6 cm im Bereich des Geh-Radweges keine Probleme für Busse. Aufpflasterungen von 10-12 cm Höhe sieht er kritisch.

 

Rh Herzog spricht sich hinsichtlich der Wirksamkeit für eine Erhöhung von mindestens 8 cm aus. Er hält die ermittelten Kosten für zu niedrig und geht von Gesamtkosten von ca. 150.000 € für alle Einmündungen aus.

 

Nach kurzer weiterer Beratung empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 

 


Beschluss:

Zur nächsten Sitzung ist eine überarbeitete Kostenschätzung einschließlich der Regelung der Oberflächenentwässerung vorzulegen.