Beschluss: Mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2

FBL Hesebeck erläutert die Alternativen. 

a)

Der Antragsteller hat die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück Gemarkung Harlingen, Flur 4, Flurstück 14/1 bzw. dessen westlichen Teils beantragt, um ein Einfamilienhaus bauen zu können. Die Kostenübernahme wurde erklärt.

Im Flächennutzungsplan wird keine Festlegung getroffen, es handelt sich damit um Fläche für die Landwirtschaft. Das Grundstück liegt im Landschaftsschutzgebiet Elbhöhen-Drawehn.

Das Grundstück liegt im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Eine Baugenehmigung ohne Bauleitplanung kann nicht in Aussicht gestellt werden, da der Flächennutzungsplan als öffentlicher Belang einer Genehmigung nach § 35 Abs. 2 BauGB entgegensteht.

 

Eine Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für einzelne Außenbereichsflächen wäre möglich, da das Grundstück durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt ist. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes wäre dafür nicht erforderlich; die Satzung muss aber mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar sein. Zum Ausgleich der durch die Satzung vorbereiteten Eingriffe in Natur- und Landschaft werden Ausgleichsmaßnahmen gem. § 1a Abs. 3 BauGB erforderlich.

Da das Grundstück derzeit noch im Landschaftsschutzgebiet (LSG) liegt, muss im Rahmen des Aufstellungsverfahrens ein Antrag auf Entlassung beim Landkreis Lüchow-Dannenberg gestellt werden. Im Rahmen der Vorabfrage der Unteren Naturschutzbehörde zur Neuabgrenzung des LSG hat die Stadt Hitzacker (Elbe) in Ihrer Stellungnahme vom 27.06.2020 diesen Bereich bereits als Vorschlag zur Entlassung angegeben. Ein konkreter Antrag im Rahmen einer Bauleitplanung würde aber unabhängig vom Neuabgrenzungsverfahren geprüft werden.

 

b.)

Alternativ könnte auch ein Bebauungsplan für den gesamten Bereich zum Lückenschluss zwischen der bestehenden Satzung und der östlich gelegenen Bebauung aufgestellt werden Damit könnten ca. 8 Baugrundstücke geschaffen werden.

In Harlingen stehen neben den Grundstücken im Wochenendhausgebiet nur noch 6 Baugrundstücke zur Verfügung, 4 davon liegen im Goveliner Weg, die nur im Wege des Erbbaurechtes bebaut werden können.

 

Zur Aufstellung eines Bebauungsplanes wäre ebenfalls ein Antrag auf Entlassung aus dem LSG erforderlich, da die Fläche zum großen Teil im LSG-Gebiet liegt. Der Flächennutzungsplan müsste berichtigt oder geändert werden.

 

FBL Hesebeck ergänzt, dass die Aufstellung des Bebauungsplanes Kosten bis zu 10.000 € verursachen würde. 

Die Alternative a) kann für den bestehenden Einzelfall umgesetzt werden. Es wurde vorab die Kostenübernahme durch den Antragsteller erklärt. Alternative b) würde für die Zukunft acht Baugrundstücke schaffen, allerdings Kosten für die Stadt Hitzacker (Elbe) verursachen. Er weist darauf hin, dass eine Empfehlung der Alternative a) die Alternative b) für die Zukunft nicht ausschließt. Rh Flindt spricht sich für die Alternative b) aus.

Der Beschlussvorschlag

b) Für den Bereich östlich der bestehenden Innenbereichssatzung bis zur nächsten Bebauung wird ein Bebauungsplan aufgestellt.

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wird die Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet Elbhöhen-Drawehn beim Landkreis Lüchow-Dannenberg beantragt, wird mit 2 Ja-Stimmen zu 5 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

 

Der BPSUH empfiehlt folgenden 


Beschluss:

a)       Für den Bereich des Grundstückes Gemarkung Harlingen, Flur 4, Flurstück 14/1 wird eine Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB aufgestellt. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wird die Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet Elbhöhen-Drawehn beim Landkreis Lüchow-Dannenberg beantragt.