Sitzung: 26.01.2021 Ausschuss für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Vertagung
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 30/0017/2021
FDL Beckmann
erläutert den Sachverhalt.
Es liegt ein Antrag
von Anwohnern der Tiessauer Straße vor, dieser ist der Vorlage als Anlage I
beigefügt.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Bauliche Maßnahmen
zur Durchsetzung der Einhaltung der festgesetzten Höchstgeschwindigkeit von 30
Km/h sind aus rechtlicher Sicht umsetzbar, wenn es belastbare Daten über die
Intensität der Verstöße gegen die Höchstgeschwindigkeit gibt und die Höhe der Verstöße
bauliche Maßnahmen rechtfertigen würden. Zur Ermittlung dieser Daten ist eine
entsprechende Verkehrsmessung durchzuführen. Auch für die Umsetzung des zweiten
Antragsteiles, der Durchfahrtsbeschränkung für Fahrzeuge über 7,5 t, ist die
Durchführung einer Verkehrsmessung Voraussetzung. Die beantragten Maßnahmen
sind nur auf der Grundlage fundierter Erhebungsdaten, welche die Notwendigkeit
der angedachten Maßnahmen eindeutig begründen, genehmigungsfähig.
Rf Laudel-Voigt
bittet um eine Kostenermittlung für mögliche Baumaßnahmen. Eine Konkretisierung
möglicher Maßnahmen erfolgt zurzeit aber noch nicht.
Auf Nachfrage von
Rh Weiss erläutert FBL Hesebeck, dass der Verkehr über die Dauer der
Renaturierungsmaßnahme der ehemaligen Sandentnahme bestehen wird.
Rh Flindt
erläutert, dass durch den Schwerlastverkehr bereits Schäden in den Häusern an
der Tiessauer Straße entstanden sind. Bei baulichen Maßnahmen muss bedacht
werden, dass es sich um eine Gefällestrecke handelt. Verschwenkungen würden
hier eine erhebliche Gefahrenquelle darstellen.
Der Tagesordnungspunkt wird bis zur Ermittlung der Daten vertagt.
Beschluss:
Vertagung