Beschluss: Vertagung

Abstimmung: Ja: 7

FDL Beckmann erläutert den Sachverhalt.

Es liegt ein Antrag von Anwohnern der Tiessauer Straße vor, dieser ist der Vorlage als Anlage I beigefügt.

 

Stellungnahme der Verwaltung: 

Bauliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Einhaltung der festgesetzten Höchstgeschwindigkeit von 30 Km/h sind aus rechtlicher Sicht umsetzbar, wenn es belastbare Daten über die Intensität der Verstöße gegen die Höchstgeschwindigkeit gibt und die Höhe der Verstöße bauliche Maßnahmen rechtfertigen würden. Zur Ermittlung dieser Daten ist eine entsprechende Verkehrsmessung durchzuführen. Auch für die Umsetzung des zweiten Antragsteiles, der Durchfahrtsbeschränkung für Fahrzeuge über 7,5 t, ist die Durchführung einer Verkehrsmessung Voraussetzung. Die beantragten Maßnahmen sind nur auf der Grundlage fundierter Erhebungsdaten, welche die Notwendigkeit der angedachten Maßnahmen eindeutig begründen, genehmigungsfähig.

 

Rf Laudel-Voigt bittet um eine Kostenermittlung für mögliche Baumaßnahmen. Eine Konkretisierung möglicher Maßnahmen erfolgt zurzeit aber noch nicht. 

Auf Nachfrage von Rh Weiss erläutert FBL Hesebeck, dass der Verkehr über die Dauer der Renaturierungsmaßnahme der ehemaligen Sandentnahme bestehen wird.

Rh Flindt erläutert, dass durch den Schwerlastverkehr bereits Schäden in den Häusern an der Tiessauer Straße entstanden sind. Bei baulichen Maßnahmen muss bedacht werden, dass es sich um eine Gefällestrecke handelt. Verschwenkungen würden hier eine erhebliche Gefahrenquelle darstellen.

Der Tagesordnungspunkt wird bis zur Ermittlung der Daten vertagt. 


Beschluss:

Vertagung