Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Es liegt ein Antrag von Rf Laudel-Voigt auf Ausweisung von Parkplätzen für Busse vor, der Antrag ist der Vorlage als Anlage I beigefügt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Nach Kenntnis der Verwaltung parkt der angesprochene Bus auf dem Dr. Helmut-Meyer-Weg ca. 50 m vor der Einmündung des Kaarßer Weges in Fahrtrichtung Verdo / Waldfrieden. Dieser Bereich befindet sich im Bebauungsplan „Kurgebiet und Feriendorf-Teilneufassung und Erweiterung“, mit der Festsetzung SO Hotel / Wohnen und Grünfläche im nördlichen Bereich der Straße und Ausweisung „Parkplatz“ im Bereich südlich der Straße. Aus rechtlicher Sicht darf der Bus an dem jetzigen Standort parken. Die Merkmale des

§ 12 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung treffen für den Bereich des Dr. Helmut-Meyer-Weges nicht zu.

Die Unterbindung des Parkens an diesem Standort ist nur durch die Einrichtung eines Parkverbotes, sinnvollerweise in beiden Fahrtrichtungen, möglich. 

Anders verhält es sich beim Parken in den Nebenstraßen Königsberger Straße, Dömitzer Straße etc. hier greifen sehr wohl die Merkmale des § 12 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung, deshalb ist hier ein regelmäßiges Parken nicht erlaubt. Der Parkplatz am Verdo kommt für eine Ausweisung als Parkplatz für das regelmäßige Parken von Bussen nicht in Frage, da er die Merkmale des § 12 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung erfüllt, weil er sich in einem allgemeinen Wohngebiet befindet.

Ein generelles Unterbinden des Parkens von Bussen im Stadtbereich ist durch die Einrichtung von flächendeckenden Parkverbotsbereichen möglich außer in den Bereichen, wo die Merkmale des § 12 Abs.3 der Straßenverkehrsordnung greifen.

 

Rf Laudel-Voigt erläutert den Sachverhalt.

Ein Teil der Busfahrer der LSE nutzen die Parkgarage der Bernhard-Varenius-Schule, andere parken in Nebenstraßen, sofern die Größe des Busses dies zulässt. Ein Bus parkt im Dr.-Helmut-Meyer-Weg. Dieser Bus ist nicht beleuchtet und stellt somit eine Gefahrenquelle dar. Rf Laudel-Voigt stellt den Antrag, einen geeigneten Parkplatz für Busse für die Zeit zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr auszuweisen. Sie schlägt hierzu den Parkplatz Bleichwiese und den Verdo-Parkplatz vor. Zudem soll ein Parkverbot im Dr.-Helmut-Meyer-Weg zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr ausgewiesen werden.

FDL Beckmann erläutert, dass keine rechtlichen Einschränkungen vorliegen, die ein Parken unterbinden würden. FDL Beckmann gibt zu bedenken, dass der Bus auf dem Parkplatz Bleichwiese abgelegen geparkt ist und somit mögliche Schäden unbemerkt entstehen können.

Auf Nachfrage vom stellv. AV Walter erläutert FDL Beckmann, dass es keine Möglichkeit gibt, das Parken für den Bus auf dem Verdo-Parkplatz zu erlauben.
Der Antrag von Rf Laudel-Voigt lautet:
Für die (Schul-)Busse, die im Stadtgebiet der Stadt Hitzacker (Elbe) in der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr abgestellt werden, wird im Einvernehmen mit den betroffenen Anwohnern und den Busfahrern ein Parkplatz gesucht und zugewiesen, der den geltenden Vorschriften der Straßenverkehrsordnung entspricht. Grundsätzlich sollen die Parkplätze am Verdo sowie die Parkplätze Bleichwiesen genutzt werden.

Der geänderte Beschlussvorschlag lautet:

Es wird ein beidseitiges Parkverbot im Bereich vom Ehrenfriedhof bis zur Einmündung Kaarßer Weg angeordnet.

Der BPSUH empfiehlt folgenden

 

 


Es wird ein beidseitiges Parkverbot im Bereich vom Ehrenfriedhof bis zur Einmündung Kaarßer Weg angeordnet.