Sitzung: 26.01.2021 Ausschuss für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0016/2021
Es liegt ein Antrag
von Rf Laudel-Voigt auf Ausweisung von Parkplätzen für Busse vor, der Antrag ist der Vorlage als Anlage
I beigefügt.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Nach Kenntnis der
Verwaltung parkt der angesprochene Bus auf dem Dr. Helmut-Meyer-Weg ca. 50 m
vor der Einmündung des Kaarßer Weges in Fahrtrichtung Verdo / Waldfrieden.
Dieser Bereich befindet sich im Bebauungsplan „Kurgebiet und
Feriendorf-Teilneufassung und Erweiterung“, mit der Festsetzung SO Hotel /
Wohnen und Grünfläche im nördlichen Bereich der Straße und Ausweisung
„Parkplatz“ im Bereich südlich der Straße. Aus rechtlicher Sicht darf der Bus
an dem jetzigen Standort parken. Die Merkmale des
§ 12 Abs. 3 der
Straßenverkehrsordnung treffen für den Bereich des Dr. Helmut-Meyer-Weges nicht
zu.
Die Unterbindung
des Parkens an diesem Standort ist nur durch die Einrichtung eines
Parkverbotes, sinnvollerweise in beiden Fahrtrichtungen, möglich.
Anders verhält es
sich beim Parken in den Nebenstraßen Königsberger Straße, Dömitzer Straße etc.
hier greifen sehr wohl die Merkmale des § 12 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung,
deshalb ist hier ein regelmäßiges Parken nicht erlaubt. Der Parkplatz am Verdo
kommt für eine Ausweisung als Parkplatz für das regelmäßige Parken von
Bussen nicht in Frage, da er die Merkmale des § 12 Abs. 3 der
Straßenverkehrsordnung erfüllt, weil er sich in einem allgemeinen Wohngebiet
befindet.
Ein generelles
Unterbinden des Parkens von Bussen im Stadtbereich ist durch die Einrichtung
von flächendeckenden Parkverbotsbereichen möglich außer in den Bereichen, wo
die Merkmale des § 12 Abs.3 der Straßenverkehrsordnung greifen.
Rf Laudel-Voigt
erläutert den Sachverhalt.
Ein Teil der
Busfahrer der LSE nutzen die Parkgarage der Bernhard-Varenius-Schule, andere
parken in Nebenstraßen, sofern die Größe des Busses dies zulässt. Ein Bus parkt
im Dr.-Helmut-Meyer-Weg. Dieser Bus ist nicht beleuchtet und stellt somit eine
Gefahrenquelle dar. Rf Laudel-Voigt stellt den Antrag, einen geeigneten
Parkplatz für Busse für die Zeit zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr auszuweisen.
Sie schlägt hierzu den Parkplatz Bleichwiese und den Verdo-Parkplatz vor. Zudem
soll ein Parkverbot im Dr.-Helmut-Meyer-Weg zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr
ausgewiesen werden.
FDL Beckmann
erläutert, dass keine rechtlichen Einschränkungen vorliegen, die ein Parken
unterbinden würden. FDL Beckmann gibt zu bedenken, dass der Bus auf dem
Parkplatz Bleichwiese abgelegen geparkt ist und somit mögliche Schäden
unbemerkt entstehen können.
Auf Nachfrage vom
stellv. AV Walter erläutert FDL Beckmann, dass es keine Möglichkeit gibt, das
Parken für den Bus auf dem Verdo-Parkplatz zu erlauben.
Der Antrag von Rf Laudel-Voigt lautet: Für die (Schul-)Busse, die im
Stadtgebiet der Stadt Hitzacker (Elbe) in der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 6.00
Uhr abgestellt werden, wird im Einvernehmen mit den betroffenen Anwohnern und
den Busfahrern ein Parkplatz gesucht und zugewiesen, der den geltenden
Vorschriften der Straßenverkehrsordnung entspricht. Grundsätzlich sollen die
Parkplätze am Verdo sowie die Parkplätze Bleichwiesen genutzt werden.
Der geänderte
Beschlussvorschlag lautet:
Es wird ein beidseitiges Parkverbot im Bereich vom
Ehrenfriedhof bis zur Einmündung Kaarßer Weg angeordnet.
Der BPSUH empfiehlt folgenden
Es wird ein beidseitiges Parkverbot im Bereich vom
Ehrenfriedhof bis zur Einmündung Kaarßer Weg angeordnet.