Sitzung: 21.01.2021 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Vertagung
Vorlage: 30/0163/2020/1
Der Umwelt- und
Bauausschuss der Stadt Dannenberg hatte ursprünglich den Rückbau der Brücke
empfohlen.
Der
Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.06.2020 den Tagesordnungspunkt
in den Fachausschuss zurückverwiesen mit dem Auftrag, die betroffenen
Grundstückeigentümerinnen und Grundstückseigentümer zu einer Sitzung des
Fachausschusses hinzuzuladen. In dieser Sitzung soll diesen und ggfs. den
Bewirtschaftern die Gelegenheit gegeben werden, Stellung zu der Thematik zu
beziehen. Die betroffenen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer
wurden mit Schreiben vom 07.01.2021 zu der Sitzung eingeladen.
Herr Beckmann zeigt an der
Leinwand an einem Luftbild die Lage und erläutert, dass 48 Flurstücke und 13
Bewirtschafter betroffen sind, insbesondere aus nordwestlicher Richtung. Die
Natursteinbrücke ist seit Jahren auf 2,8t gewichtsbeschränkt. Die Brücke ist
regelmäßig geprüft worden, zuletzt im September 2020. Er liest den
Mängelbericht dieser Prüfung vor. Danach ist die Brücke nicht mehr tragfähig
und ein Abriss ist unumgänglich. Die Stadt hatte 2019 eine Erneuerung der
Brücke (310.000 € Kosten) und des Wirtschaftsweges mit einer EU-Förderung
geplant. Die in dem Förderprogramm zur Verfügung stehenden Mittel waren bei
Antragstellung aufgebracht so dass eine Förderung nicht mehr möglich war. Aus
der betroffenen Landwirtschaft liegt ein Kaufangebot für die Brücke vor. Die
Beratung über den Verkauf der Brücke ist zunächst zurückgestellt worden.
AV Siemke unterbricht die
Sitzung um 18:40 Uhr.
Herr Jörg Schröder aus
Predöhlsau erläutert, dass er 15 ha. Grünland im Bereich der Brücke
bewirtschaftet. Er kann die hohen Kosten für eine Brückenerneuerung nicht
verstehen. Er weist darauf hin, dass die Stadt in Streetz eine Brücke
finanziert hat und erwartet, dass die Stadt die Erneuerung der Natursteinbrücke
auch finanziert, und er weist darauf hin, dass die Landwirte Grundsteuerzahler
sind.
Frau Melanie Gausmann aus
Predöhlsau erläutert, dass sie und andere Bewirtschafter schockiert waren, dass
die Brücke ersatzlos abgerissen werden soll. Sie weist darauf hin, dass die
umliegenden Ausweichwege für landwirtschaftlichen Begegnungsverkehr zu schmal
sind und insbesondere zu Erntezeiten Probleme entstehen würden.
Lars Riecherts erklärt,
einige Ackerfläche im Bereich der Brücke zu bewirtschaften. Für ihn ist es
unverständlich, dass eine Lösung mit einem 800er Rohr und Schotterüberdeckung
nicht machbar sein soll, zumal solch eine Lösung auch am Wirtschaftsweg bei
Pisselberg umgesetzt wurde.
AV Siemke eröffnet die
Sitzung um 18:55 Uhr wieder
Herr Gilberg erläutert,
dass die lichte Weite zwischen den Wiederlagern 2,30m beträgt, die Breite der
Grabensohle 1,40m und die Breite der Grabenböschung 3,00m. Aufgrund dieser
Begebenheiten sind das einfache Verlegen eines Rohres nicht möglich und eine
Vorgabe im Rahmen der zu beantragenden Wasserrechtlichen Genehmigung ist ein
Brückenbau mit dem gleichen Querschnitt wie vorhanden.
Herr Hesebeck erläutert,
dass ein Verkauf die Brücke auch den Wirtschaftsweg betreffen würde. Ein
Verkauf wäre in der Form zu regeln, dass für alle anliegenden Grundstücke die
Erreichbarkeit über ein einzutragendes Wegerecht gewährleistet werden müsste
und dass die Verkehrssicherungspflicht auf die Käufer übergehen würde.
AV Siemke weist auf die
Möglichkeit des Baus einer Furt hin und fasst zusammen, dass
a)
die 1A-Lösung einer
Brückenerneuerung finanziell nicht umsetzbar ist.
b)
eine Lösung mit einem
geringeren Querschnitt als vorhanden voraussichtlich nicht genehmigungsfähig
ist.
c)
der Bau einer Furt
finanziell darstellbar wäre.
d)
ein Grundstücksverkauf
denkbar wäre.
und dass nur eine Lösung
der Punkte c) und d) kurzfristig umsetzbar ist.
AV Siemke unterbricht die
Sitzung um 18:55 Uhr.
Landwirt Christian Mieth
aus Seerau weist darauf hin, dass über eine Furt noch nicht beraten worden ist.
Er hält es für wichtig, die Wegeverbindung zu erhalten und würde eine Furt
befürworten, sofern keine bessere Lösung möglich ist.
AV Siemke erläutert auf
Nachfrage die Bauweise einer Furt: 4 bis 5 % Gefälle zum Weg, Befestigung mit
20cm starken Betonplatten, Furtbreite = 3,50m, befestigte Furtlänge ca. 20m.
Er schlägt vor, den TOP zu
vertagen und den Landwirten die Möglichkeit zu Beratung zu geben.
Nach kurzer Aussprache
empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Die Beratung wird vertagt, um den
Grundstückseigentümern die Möglichkeit zu geben, ihre Vorstellungen
untereinander abzustimmen.