Beschluss: Vertagung

Der Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Dannenberg hatte ursprünglich den Rückbau der Brücke empfohlen.

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.06.2020 den Tagesordnungspunkt in den Fachausschuss zurückverwiesen mit dem Auftrag, die betroffenen Grundstückeigentümerinnen und Grundstückseigentümer zu einer Sitzung des Fachausschusses hinzuzuladen. In dieser Sitzung soll diesen und ggfs. den Bewirtschaftern die Gelegenheit gegeben werden, Stellung zu der Thematik zu beziehen. Die betroffenen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer wurden mit Schreiben vom 07.01.2021 zu der Sitzung eingeladen. 

 

Herr Beckmann zeigt an der Leinwand an einem Luftbild die Lage und erläutert, dass 48 Flurstücke und 13 Bewirtschafter betroffen sind, insbesondere aus nordwestlicher Richtung. Die Natursteinbrücke ist seit Jahren auf 2,8t gewichtsbeschränkt. Die Brücke ist regelmäßig geprüft worden, zuletzt im September 2020. Er liest den Mängelbericht dieser Prüfung vor. Danach ist die Brücke nicht mehr tragfähig und ein Abriss ist unumgänglich. Die Stadt hatte 2019 eine Erneuerung der Brücke (310.000 € Kosten) und des Wirtschaftsweges mit einer EU-Förderung geplant. Die in dem Förderprogramm zur Verfügung stehenden Mittel waren bei Antragstellung aufgebracht so dass eine Förderung nicht mehr möglich war. Aus der betroffenen Landwirtschaft liegt ein Kaufangebot für die Brücke vor. Die Beratung über den Verkauf der Brücke ist zunächst zurückgestellt worden.

 

AV Siemke unterbricht die Sitzung um 18:40 Uhr.

 

Herr Jörg Schröder aus Predöhlsau erläutert, dass er 15 ha. Grünland im Bereich der Brücke bewirtschaftet. Er kann die hohen Kosten für eine Brückenerneuerung nicht verstehen. Er weist darauf hin, dass die Stadt in Streetz eine Brücke finanziert hat und erwartet, dass die Stadt die Erneuerung der Natursteinbrücke auch finanziert, und er weist darauf hin, dass die Landwirte Grundsteuerzahler sind.

 

Frau Melanie Gausmann aus Predöhlsau erläutert, dass sie und andere Bewirtschafter schockiert waren, dass die Brücke ersatzlos abgerissen werden soll. Sie weist darauf hin, dass die umliegenden Ausweichwege für landwirtschaftlichen Begegnungsverkehr zu schmal sind und insbesondere zu Erntezeiten Probleme entstehen würden.

 

Lars Riecherts erklärt, einige Ackerfläche im Bereich der Brücke zu bewirtschaften. Für ihn ist es unverständlich, dass eine Lösung mit einem 800er Rohr und Schotterüberdeckung nicht machbar sein soll, zumal solch eine Lösung auch am Wirtschaftsweg bei Pisselberg umgesetzt wurde.

 

AV Siemke eröffnet die Sitzung um 18:55 Uhr wieder

 

Herr Gilberg erläutert, dass die lichte Weite zwischen den Wiederlagern 2,30m beträgt, die Breite der Grabensohle 1,40m und die Breite der Grabenböschung 3,00m. Aufgrund dieser Begebenheiten sind das einfache Verlegen eines Rohres nicht möglich und eine Vorgabe im Rahmen der zu beantragenden Wasserrechtlichen Genehmigung ist ein Brückenbau mit dem gleichen Querschnitt wie vorhanden.

 

Herr Hesebeck erläutert, dass ein Verkauf die Brücke auch den Wirtschaftsweg betreffen würde. Ein Verkauf wäre in der Form zu regeln, dass für alle anliegenden Grundstücke die Erreichbarkeit über ein einzutragendes Wegerecht gewährleistet werden müsste und dass die Verkehrssicherungspflicht auf die Käufer übergehen würde.

 

AV Siemke weist auf die Möglichkeit des Baus einer Furt hin und fasst zusammen, dass

a)       die 1A-Lösung einer Brückenerneuerung finanziell nicht umsetzbar ist.

b)      eine Lösung mit einem geringeren Querschnitt als vorhanden voraussichtlich nicht genehmigungsfähig ist.

c)       der Bau einer Furt finanziell darstellbar wäre.

d)      ein Grundstücksverkauf denkbar wäre.

und dass nur eine Lösung der Punkte c) und d) kurzfristig umsetzbar ist.

 

AV Siemke unterbricht die Sitzung um 18:55 Uhr.

 

Landwirt Christian Mieth aus Seerau weist darauf hin, dass über eine Furt noch nicht beraten worden ist. Er hält es für wichtig, die Wegeverbindung zu erhalten und würde eine Furt befürworten, sofern keine bessere Lösung möglich ist.

 

AV Siemke erläutert auf Nachfrage die Bauweise einer Furt: 4 bis 5 % Gefälle zum Weg, Befestigung mit 20cm starken Betonplatten, Furtbreite = 3,50m, befestigte Furtlänge ca. 20m.

 

Er schlägt vor, den TOP zu vertagen und den Landwirten die Möglichkeit zu Beratung zu geben.

 

Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 

 


Beschluss:

Die Beratung wird vertagt, um den Grundstückseigentümern die Möglichkeit zu geben, ihre Vorstellungen untereinander abzustimmen.