Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

Sb Schwarzer erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

 

Das mit der Vorplanung beauftragte Architekturbüro Pauker hat in Zusammenarbeit mit dem zuständigen technischen Mitarbeiter des Fachdienstes 31 der Samtgemeinde Elbtalaue die anliegende vorläufige Kostenschätzung erarbeitet. Die bisherige Bearbeitung fand unter Beleuchtung folgender Bauweisen statt:

 

  • Massivbauweise
  • Industriebauweise
  • Containerbauweise

 

Eine Ausführung der An- und Umbaumaßnahme in der sog. Containerbauweise ist nach Aussage des Architekturbüros Pauker aufgrund der vorhandenen Bebauung nicht möglich.

 

Auch eine Ausführung in der sog. Industriebauweise (Stahlhalle mit Sandwichpaneelen) erscheint nach Einholung entsprechender Informationen aus denkmalschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

 

Nachstehender Auszug aus dem diesbezüglich mit der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Lüchow- Dannenberg geführten Mailverkehr wird kenntnishalber beigefügt:

 

...“in den bisherigen Abstimmungen zum o.a. Bauvorhaben stellte sich heraus, dass die geplante Erweiterung der Feuerwehr in Damnatz aufgrund der Größe schwierig in den historischen Kontext des Marschhufendorfes Damnatz einzufügen ist. Das neue Gebäude ist wesentlich größer als die Gebäude in der Umgebung und erheblich größer als das historische Feuerwehrgebäude mit Schlauchturm, an das angebaut werden soll.

Um die Maßnahme trotzdem in die Umgebung einzufügen, wurde folgende planerische Maßnahmen abgestimmt:

 

  • Abrücken des neuen Baukörpers vom historischen Feuerwehrgebäude
  • Ausbildung einer „gestalterischen Fuge“ durch das Zurücksetzen des Eingangs/Flures und Verlegung des Lagerraums
  • Reduktion der Höhe der Traufe zur Straße (asymmetrisches Satteldach)
  • Zurückrücken des Baukörpers und somit Freistellen des historischen, ortstypischen Baukörpers der Feuerwehr
  • Einfügen des großen Baukörpers durch die farbliche und Oberflächengestaltung der Putzfassade, um die Baukörper optisch in den Hintergrund zu bringen

Die Errichtung der Fahrzeughalle als Stahlhalle mit einer Verkleidung aus Stahl-Sandwichpaneelen wird eine Materialität mit sich bringen, die den Baukörper deutlich in den Vordergrund springt lässt. Die Farbgebung der Sandwichelemente und die Detaillierung einer Stahlhalle eröffnen geringere Gestaltungsmöglichkeiten als bei einem Putzbau. Abschließend kann die denkmalrechtliche Genehmigungsfähigkeit eine Stahlhalle jedoch erst nach Vorlage eines Entwurfs und entsprechender Detailplanung beurteilt werden.“…

In Anbetracht der Tatsache, dass eine Ausführung der An- und Umbaumaßnahme in der sog. Containerbauweise nach Fachmeinung des Architekturbüros Pauker technisch nicht umsetzbar ist und eine Ausführung in der sog. Industriebauweise aufgrund denkmalschutzrechtlicher Belange voraussichtlich nicht genehmigungsfähig ist, sollte auf die Gegenüberstellung der verschiedenen Bauweisen mit Kostenberechnung verzichtet werden, da hierdurch zusätzliche unnötige Planungskosten entstehen würden. Die weiteren Planungen sollten sich auf die Ausführung in der sog. Massivbauweise beschränken.

 

Im Rahmen der Sitzung des Brandschutzausschusses der Samtgemeinde Elbtalaue am 20.01.2021 werden Herr Architekt Pauker, Architekturbüro Pauker sowie Herr Schulz als zuständiger technischer Mitarbeiter des Fachdienstes 31 für Detailfragen zur anliegenden Kostenschätzung sowie zu den einzelnen Bauweisen zur Verfügung stehen.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Die An- und Umbaumaßnahme des Feuerwehrhauses der Ortsfeuerwehr Damnatz wird in der sog. Massivbauweise ausgeführt. Die Gesamtkosten belaufen sich gem. Kostenschätzung auf 686.195,26 €. Ein entsprechender Bauantrag wird gestellt

 

 

Sb Schulz stellt im Anschluss die Entwurfsplanung des Feuerwehrhauses für die Ortsfeuerwehr Damnatz anhand einer Power Point-Präsentation vor.

 

Rh Block fragt an, ob die Form des Daches, so wie in der Präsentation dargestellt ist, ausgeführt werden muss. Es wirkt so ziemlich „mächtig“.

Sb Schulz teilt mit das man versucht habe die Neigung der anderen Dächer auf dem anderen Gebäude aufzunehmen. Dies sei der Grund warum das Dach diese Neigung hat.

 

Rf Unterste-Wilms fragt an, ob es im Feuerwehrhaus ein Umkleideraum gibt und ob auf die Geschlechtertrennung Rücksicht genommen wurde und fügt hinzu ob man den Raum entsprechend aufteilen kann.

Sb Schulz zeigt mittels Power Point-Präsentation, dass ein Umkleideraum vorhanden ist und dieser mit Hilfe von Spinden oder einer Leichtbauwand aufgeteilt werden kann.

 

Sb Schulz fährt mit der Kostenübersicht anhand einer PowerPoint-Präsentation fort.

 

Rf Neumann fragt nach, ob es nicht preisgünstiger sei, eine Stahl- bzw. Industriebauweise mit Gesamtmauerwerk einer reinen Massivbauweise vorzuziehen.

Sb Schulz stellt klar, dass ein Stahlbau bzw. Industriebau mit einem Gesamtmauerwerk teurer ist als ein Massivbau.

 

Rf Unterste-Wilms kritisiert, dass kein Kostenvergleich vorliegt, da man bei dem Feuerwehrgerätehaus in Metzingen gesehen hat das man 10 % einsparen könne.

 

Rf Neumann fragt nach, ob es einen Lagerraum gebe. Sb Schulz zeigt, dass ein Lagerraum zur Verfügung stehe.

Sb Schwarzer teilt auf Nachfrage mit, dass die Sauerstoffflaschen (der Atemschutzgeräte) auf dem Fahrzeug gelagert werden. Ersatzflaschen werden in der FTZ gelagert.

 

AV Harms schlägt vor, die Beschlussempfehlung um Punkt b) „Die Baumaßnahme wird nach Vorliegen der Baugenehmigung ausgeführt (Ausbaubeschluss)“ zu erweitern. Die entsprechende Beschlussempfehlung wäre in drei Monaten ohnehin erforderlich.

 

Rh Block bemängelt, dass die Kostenschätzung zu vage sei.

Sb Schulz erläutert, dass es aufgrund der unsicheren Gründung eine genauere Kostenschätzung nicht möglich sei. Schließlich müsse der Tragwerksplaner hinzugezogen werden um eine genauere Kostenschätzung entwickeln zu können. Sb Schulz versichert aber, dass man über die tatsächlichen Kosten im BSAE und SGAE berichten wird.

 

Rf Neumann fügt hinzu, dass man der Bauantragsstellung zustimmen solle und die Kosten zur Kenntnis nehmen soll da die Kosten sich später nochmal ändern werden.

 

AV Harms stimmt Rf Neumann zu.

 

Rh Beutler plädiert ebenfalls dafür, dass man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung so zustimmen solle. Zudem rechnet Rh Beutler damit das die Gründung Kosten von ca. 50.000 € verursachen wird und man am Ende ca. bei 750.000 € bis 780.000 € Gesamtkosten liegen würde. Rh Beutler fügt hinzu das man jetzt weiß das noch Kosten auf einen zukommen.

 

Rf Unterste-Wilms stimmt Rh Beutler zu und teilt mit, dass die Kosten sowieso auf einen zukommen.

 

 

AV Harms lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung a) und der Ergänzung durch seinen Vorschlag b) abstimmen.

 

Der Brandschutzausschuss empfiehlt folgenden

 

 

 


Beschluss:

a): Die An- und Umbaumaßnahme des Feuerwehrhauses der Ortsfeuerwehr Damnatz wird in der sog. Massivbauweise ausgeführt. Die Gesamtkosten belaufen sich gem. Kostenschätzung auf 686.195,26 €. Ein entsprechender Bauantrag wird gestellt.

b): Die Baumaßnahme wird nach Vorliegen der Baugenehmigung ausgeführt (Ausbaubeschluss)“.