Sitzung: 17.12.2020 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 2, Enthaltungen: 0
Vorlage: 08/0459/2020
Sachverhalt:
In der
Vergangenheit wurde häufig die Frage gestellt, ob es die Möglichkeit von
„Baumbestattungen“ auf den Friedhöfen der Samtgemeinde Elbtalaue gibt. Diese
gab es bisher nicht. Mit der Satzungsänderung soll das jedoch in Zukunft
möglich sein.
In dem neuen §15
der Friedhofsordnung wird die Bestattungsart „Baumgrabstelle für Urnen“
aufgenommen. Zunächst besteht diese Möglichkeit nur auf dem Friedhof in Lüggau.
In Abstimmung mit der Friedhofsgärtnerin wurden drei Bäume bestimmt, um die
zukünftig eine Urnenbeisetzung möglich sein soll.
Durch die
Neuaufnahme des §15 in die Friedhofsordnung, haben sich die nachfolgenden §§
jeweils um eine Ziffer nach hinten verschoben. Die §§ 9, 10, 13 und 17 wurden
durch die neue Bestattungsart entsprechend ergänzt.
Die Satzungsänderung
ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen
bei Beschlussfassung:
· Bekanntmachung 100,00 €
Anlage zur Vorlage:
- 4. Satzung zur Änderung der Satzung über das
Friedhofswesen der Samtgemeinde Elbtalaue -Friedhofsordnung-
Rh und AV BKDE
Bodendieck erläutert, dass der BKDE die Satzung in der vorliegenden Form
mehrheitlich empfohlen hat.
Des Weiteren wurde
empfohlen, in der nächsten Sitzung des BKDE unter einem gesonderten
Tagesordnungspunkt über eine Trennung der Kostenberechnung für die
Friedhofsverwaltung und die manuelle Betreuung der Friedhöfe zu beraten. Das
würde ggf. auch Auswirkungen auf den Stellenplan haben. Er berichtet darüber in
diesem Gremium, weil es nicht in der Niederschrift von der Sitzung des BKDE
festgehalten wurde.
Der Samtgemeinderat
fasst folgenden
Beschluss:
Die 4. Satzung zur
Änderung der Satzung über das Friedhofswesen der Samtgemeinde Elbtalaue
-Friedhofsordnung- wird beschlossen.