Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Sachverhalt:

In der Vergangenheit wurde häufig die Frage gestellt, ob es die Möglichkeit von „Baumbestattungen“ auf den Friedhöfen der Samtgemeinde Elbtalaue gibt. Diese gab es bisher nicht. Mit der Satzungsänderung soll das jedoch in Zukunft möglich sein. 

In dem neuen §15 der Friedhofsordnung wird die Bestattungsart „Baumgrabstelle für Urnen“ aufgenommen. Zunächst besteht diese Möglichkeit nur auf dem Friedhof in Lüggau. In Abstimmung mit der Friedhofsgärtnerin wurden drei Bäume bestimmt, um die zukünftig eine Urnenbeisetzung möglich sein soll.

Durch die Neuaufnahme des §15 in die Friedhofsordnung, haben sich die nachfolgenden §§ jeweils um eine Ziffer nach hinten verschoben. Die §§ 9, 10, 13 und 17 wurden durch die neue Bestattungsart entsprechend ergänzt.

Die Satzungsänderung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

Finanzielle Auswirkungen bei Beschlussfassung:

·           Bekanntmachung 100,00 €

Anlage zur Vorlage:

  •   4. Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofswesen der Samtgemeinde Elbtalaue -Friedhofsordnung-

 

 

Rh und AV BKDE Bodendieck erläutert, dass der BKDE die Satzung in der vorliegenden Form mehrheitlich empfohlen hat.

Des Weiteren wurde empfohlen, in der nächsten Sitzung des BKDE unter einem gesonderten Tagesordnungspunkt über eine Trennung der Kostenberechnung für die Friedhofsverwaltung und die manuelle Betreuung der Friedhöfe zu beraten. Das würde ggf. auch Auswirkungen auf den Stellenplan haben. Er berichtet darüber in diesem Gremium, weil es nicht in der Niederschrift von der Sitzung des BKDE festgehalten wurde.

 

 

Der Samtgemeinderat fasst folgenden

 

 

 

 


Beschluss:

Die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofswesen der Samtgemeinde Elbtalaue -Friedhofsordnung- wird beschlossen.