Sitzung: 17.12.2020 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 2, Enthaltungen: 0
Vorlage: 08/0458/2020
Sachverhalt:
Ab dem 01.01.2021
besteht die Möglichkeit, auf dem Friedhof der Samtgemeinde Elbtalaue in Lüggau,
Urnen in Baumgrabstellen für Urnen zu bestatten. Der §3 -Grabstättengebühren-
ist daher um diese Grabstättengebühr zu ergänzen.
Die Satzungsänderung
ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen
bei Beschlussfassung:
· Bekanntmachung 100,00 €
Anlage zur Vorlage:
- 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die
Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Samtgemeinde Elbtalaue
-Friedhofsgebührensatzung-
Es wird Beschluss
nach Vorlage beantragt.
Ohne Aussprache
fasst der Samtgemeinderat folgenden
Beschluss:
Die 6. Satzung zur
Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der
Samtgemeinde Elbtalaue -Friedhofsgebührensatzung- wird beschlossen.