Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Sachverhalt:

Ab dem 01.01.2021 besteht die Möglichkeit, auf dem Friedhof der Samtgemeinde Elbtalaue in Lüggau, Urnen in Baumgrabstellen für Urnen zu bestatten. Der §3 -Grabstättengebühren- ist daher um diese Grabstättengebühr zu ergänzen.

Die Satzungsänderung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

Finanzielle Auswirkungen bei Beschlussfassung:

·            Bekanntmachung 100,00 €

Anlage zur Vorlage:

  •  6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Samtgemeinde Elbtalaue -Friedhofsgebührensatzung-

 

 

Es wird Beschluss nach Vorlage beantragt.

 

Ohne Aussprache fasst der Samtgemeinderat folgenden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Die 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Samtgemeinde Elbtalaue -Friedhofsgebührensatzung- wird beschlossen.