Sachverhalt:
Das Niedersächsische
Kommunalverfassungsgesetz verpflichtet die Kommunen gemäß §9 Abs. 7 alle 3
Jahre zu einer Berichterstattung des Hauptverwaltungsbeamten gemeinsam mit der
Gleichstellungsbeauftragten über die Maßnahmen, die die Kommune zur Umsetzung des
Verfassungsauftrags aus Art. 3 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung, die
Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu verwirklichen durchgeführt hat,
und über deren Auswirkungen.
Der Bericht ist der
Vertretung zur Beratung vorzulegen.
Anlage zur Vorlage:
- Gleichstellungsbericht der Samtgemeinde Elbtalaue 2016-2019
Frau Göttimg-Nilius stellt
den Gleichstellungsbericht anhand einer PowerPoint-Präsentation vor. Der Gleichstellungsbericht
der Samtgemeinde Elbtalaue 2016-2019 ist im Gremien- und Bürgerinformationssystem
auf der Internetseite der Samtgemeinde Elbtalaue einsehbar und liegt allen
Ratsmitgliedern in Papierform vor.
Die PowerPoint-Präsentation liegt der Niederschrift
als Anlage 1 bei.
Stellv. SgBgm Hanke bedankt sich für den detaillierten Gleichstellungsbericht.
Dem Bericht ist zu entnehmen, dass die Zusammenarbeit mit dem
Verwaltungsvorstand und den MitarbeiterInnen in der Verwaltung gut ist. Er
fragt an, wie die Zusammenarbeit mit dem Personalrat ist. Gespräche der
Fraktionsvorsitzenden mit dem Personalrat haben in den letzten Jahren nicht
mehr stattgefunden.
Frau Götting-Nilius erläutert, dass die Zusammenarbeit mit dem Personalrat sehr gut und vertrauensvoll ist. Sie wird zu allen Sitzungen eingeladen. Es gibt auch Themen, bei denen es Überschneidungen gibt.
Stellv. SgBgm Beckmann bedankt sich für den ausführlichen
Bericht. Da der Frauenanteil von 62%
innerhalb der Verwaltung hoch ist, nur nicht in den Führungspositionen, sollte
daran gearbeitet werden, dass möglichst in allen Bereichen gleiche Anteile
geschaffen werden. Stellv. SgBgm
Beckmann fragt an, wie hoch das Durchschnittsgehalt der Frauen und Männer in
der Samtgemeindeverwaltung ist. Er fragt an, ob die Mitarbeitenden verpflichtet
sind, an Fortbildungen teilzunehmen und wieviel Stellen es für Homeoffice
gibt. Er weist darauf hin, dass auf der
Internetseite der SG steht, dass die Gleichstellungsbeauftragte nicht nur
Ansprechpartnern für die Verwaltungsmitarbeiter/innen sondern auch für die
Bürger/innen in der Samtgemeinde ist und fragt an, ob es hier auch schon
Anfragen die Gleichstellungsbeauftragte gab.
Frau Götting-Nilius erklärt, dass die Eingruppierung in die Entgeltgruppen dem Gleichstellungsplan entnommen werden kann. Konkrete Zahlen, wie hoch die Gehälter sind, liegen ihr nicht vor.
Sie wird von den Kolleginnen und Kollegen angesprochen, u.a. auch wenn es um Formulierungen in Satzungen usw. geht. Von Bürgerinnen und Bürgern gab es bisher keine Anfragen. Sie organisiert aber mit den anderen Gleichstellungsbeauftragten im Landkreis Vorträge und Informationsveranstaltungen, die gut besucht werden und in denen Gespräche zum Thema Gleichstellung und anderen Themen geführt werden.
SgBgm Meyer erklärt, dass es in jedem Fachbereich Budgets für Fortbildungen gibt. Es wird immer wieder darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiter/innen an Fortbildungen teilnehmen sollen. Aufgrund von Arbeitsverdichtung und hohem Krankheitsstand ist das nicht immer in dem gewünschten Umfang möglich.
Frau Götting-Nilius ergänzt, dass es von der Dienststelle gewünscht ist, dass nicht nur fachliche Fortbildungen erfolgen, sondern auch solche zur Persönlichkeitsentwicklung
SgBgm Meyer erläutert, dass nahezu alle Arbeitsplätze zeitweise im Mobile-Office genutzt werden können. Bei Homeoffice-Plätzen müsste der Arbeitgeber Arbeitsplätze bei den Mitarbeitenden Zuhause einrichten. In einigen Bereichen, wie z.B. dem Bürgerservice, ist Mobile-Office nicht, oder nur teilweise, möglich. Es gibt eine entsprechende Dienstvereinbarung. Wenn ein Antrag auf Mobile-Office ausreichend begründet ist, wird ihm, wenn aus Sicht von Fachbereichs- bzw. Fachdienstleitung nichts dagegen spricht, zugestimmt.
Frau Götting-Nilius ergänzt, dass alle Mitarbeiter/innen zum Thema Mobile-Office befragt wurden. Die Auswertung der Fragebögen ist noch nicht abgeschlossen.
Stellv. RV Thiele bedankt sich für den umfangreichen Gleichstellungsbericht. Er kritisiert, dass auf Seite 20 steht, dass das geringe Interesse an kommunalpolitischem Engagement auch an der oftmals schlechten Darstellung in der Presse liegt. Stellv. RV Thiele erläutert, dass alle Fraktionen meist vergeblich versuchen weibliche Mitglieder zu gewinnen. Von seiner Fraktion wurden viele Frauen aller Altersklassen angesprochen, aber keine möchte in der Kommunalpolitik mitarbeiten. Es sollte nach der Ursache geforscht werden, woran es liegt, dass es so wenig Interesse an der Kommunalpolitik gibt.
Rh Herzog erläutert, dass es immer noch gesellschaftliche
Hemmnisse bei der Umsetzung der Gleichstellung gibt. Im Gleichstellungsbericht
wird dargestellt, dass es u.a. immer noch Gehalts- und Rentenlücken gibt, auch
wenn vieles gesetzlich festgelegt ist. Es sollte weiter versucht werden mehr
Frauen für die Kommunalpolitik zu gewinnen.
Zum Gleichstellungsbericht:
Bei den Projekten im Rahmen von Stadtentwicklung/Stadtgrün/Stadtsanierung
sollte Entschleunigung in der Stadt im Vordergrund stehen.
Notunterkünfte für Frauen sind richtig und wichtig.
Durch die Corona-Krise hat sich die Doppelbelastung und auch die häusliche Gewalt noch verstärkt. Gerade Institutionen wie Violetta müssen gestärkt werden um weiter Hilfen anbieten zu können. Im Rahmen der Haushaltsberatungen der Samtgemeinde sollten Unterstützungsmöglichkeiten geprüft werden.
Gleichstellungsarbeit muss auch in Männerköpfen geleistet werden.
Der
Gleichstellungsbericht der Samtgemeinde Elbtalaue 2016-2019 wird vom
Samtgemeinderat zur