Sitzung: 17.12.2020 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Zu TOP 8 der Niederschrift
Nr. X/22, Seite 6, weist Rh Mertins auf einen Fehler hin.
„ …Zudem stellt er fest, dass die Straßenreinigung und das
Friedhofswesen ordinären Aufgaben der Verwaltung seien, daher sollten
diese Aufgaben auch von der Verwaltung ausgeführt werden und nicht vom
Eigenbetrieb…….“
Es muss „originäre“
heißen.
Mit dieser Änderung wird
die Niederschrift Nr. X/22 vom 05.10.2020 - öffentlicher Teil -
einstimmig genehmigt.
Anmerkung der Verwaltung:: Die Änderung erfolgt nur im Original der
Niederschrift.
Es erfolgt kein erneuter Versand der geänderten Niederschrift.