Sitzung: 17.02.2021 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 40/0442/2020
Bgm Schulz
erläutert den Sachverhalt. Die Niedersächsische Landeswahlleiterin hat mit
Schnellbrief KW 2021/1 mitgeteilt, dass die Niedersächsische Landesregierung am
20.10.2020 die Verordnung über den Wahltag für die kommunalen allgemeinen
Neuwahlen und allgemeinen Direktwahlen 2021 beschlossen und damit festgelegt
hat, dass die allgemeinen Kommunalwahlen in Niedersachsen am 12.09.2021
stattfinden. Besagte Verordnung soll in Kürze im Niedersächsischen Gesetz- und
Verordnungsblatt verkündet werden und damit in Kraft treten.
Gem. § 7 Abs. 1
Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO) haben die Kommunen nach Bestimmung
des Wahltags, den Namen und die Dienstanschrift der Wahlleitung (und der
stellv. Wahlleitung) öffentlich bekannt zu machen.
Gem. § 9 Abs. 1 S.
1 Nr. 1 i. V. m. § 9 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) ist in
Mitgliedsgemeinden einer Samtgemeinde grundsätzlich die/ der Bürgermeister/ -in
bzw. die/ der Gemeindedirektor oder die/ der Stadtdirektor/-in
Gemeindewahlleitung. Stellv. Gemeindewahlleitung ist jeweils die/ der
Vertreter/-in im Amt.
Gem. § 9 Abs. 4
NKWG dürfen Wahlbewerber/-innen und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge nicht
gleichzeitig Gemeindewahlleitung bzw. stellv. Gemeindewahlleitung sein.
Die Vertretung (der
Rat) kann daher gem. § 9 Abs. 3 Nr. 3 NKWO u. a. Beschäftigte der Samtgemeinde
zur Gemeindewahlleitung und stellv. Gemeindewahlleitung berufen. Beschäftigte
können auch dann berufen werden, wenn sie nicht im Wahlgebiet wohnen.
Dem Rat wird
unabhängig von der Einschlägigkeit der Regelungen des § 9 Abs. 4 NKWG
vorgeschlagen, von seinem Recht nach § 9 Abs. 3 Nr. 3 NKWO Gebrauch zu machen
und:
a) den
Sachbearbeiter für wahlrechtliche Angelegenheiten der Samtgemeinde Elbtalaue,
Herrn Daniel Schwarzer, für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahl
am 12.09.2021 sowie die sich daran anschließende Wahlperiode XI (2021- 2026)
zum Gemeindewahlleiter zu berufen.
b) den
Leiter des Fachbereichs 1- Zentrale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue, Herrn
Matthias Rhode, für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahl am
12.09.2021 sowie die sich daran anschließende Wahlperiode XI (2021- 2026) zum
stellv. Gemeindewahlleiter zu berufen.
Die Aufgaben der Gemeindewahlleitung sind
überaus umfangreich, zeitintensiv und erfordern tiefgehende
Kenntnisse im Kommunalverfassungs- und
Kommunalwahlrecht.
So hat die Gemeindewahlleitung als
unabhängiges Wahlorgan zahlreiche Aufgaben vor und nach der Wahl
zu erfüllen. Dazu gehören u. a.:
- Bildung
des Wahlausschusses sowie die Vorbereitung und Leitung dessen Sitzungen (§
10 NKWG, §§ 8, 9, 66 NKWO)
- Geschäftsführung
für den Wahlausschuss
- Erlass
der Wahlbekanntmachung (§ 16 NKWG)
- Entgegennahme
der Wahlvorschläge (§ 21 NKWG)
- Bekanntmachung
der Wahlvorschläge (§ 38 NKWG)
- Vorprüfung
der Wahlvorschläge und Mängelbeseitigung (§ 27 NKWG, § 36 NKWO)
- Beschaffung
der Stimmzettel (§ 39 Abs. 7 NKWG)
- Bekanntmachung
des vorläufigen Wahlergebnisses (§ 63 Abs. 7 NKWO)
- Bekanntmachung
des Wahlergebnisses (§ 39 NKWG)
- Benachrichtigung
der gewählten Personen über ihre Wahl (§ 40 Abs. 1 S. 1 NKWG)
- Mitwirkung
bei etwaigen Wahlprüfungen
- Mitwirkung
bei Feststellungen von Sitzverlusten, Sitznachfolgen das Ausscheiden von
Ersatzpersonen
Die zur Berufung
vorgeschlagenen Beschäftigten der Samtgemeinde verfügen über die erforderlichen
Fachkenntnisse, die die Ausübung des Amtes der Gemeindewahlleitung und stellv.
Gemeindewahlleitung erfordern.
Gemäß Vorlage fasst
der Rat der Gemeinde Zernien den
Beschluss:
a) Der
Sachbearbeiter für wahlrechtliche Angelegenheiten der Samtgemeinde Elbtalaue,
Herr Daniel Schwarzer, wird für die Vorbereitung und Durchführung der
Kommunalwahl am 12.09.2021 sowie die sich daran anschließende Wahlperiode XI
(2021- 2026) zum Gemeindewahlleiter berufen.
b) Der Leiter des
Fachbereichs 1- Zentrale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue, Herr Matthias
Rhode, wird für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahl am
12.09.2021 sowie die sich daran anschließende Wahlperiode XI (2021- 2026) zum
stellv. Gemeindewahlleiter berufen.