Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Bgm Harms erläutert den Sachverhalt und verweist auf die Stellungnahme der Verwaltung.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Thematik ist bereits in den Jahren 2011 und 2016 im Rat behandelt worden. Seitens der zuständigen Genehmigungsbehörde wurden beide gestellten Anträge der Gemeinde auf eine Reduzierung der Geschwindigkeit abgelehnt, da die rechtlichen Voraussetzungen einer Genehmigung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht vorlagen.

 

Die Rechtsprechung hat sich diesbezüglich allerdings in den letzten Jahren dahingehend verändert, dass seitens der Genehmigungsbehörde die Genehmigungsfähigkeit eines entsprechenden Antrages zum jetzigen Zeitpunkt signalisiert wurde.

 

Nach Vortrag fasst der Rat der Gemeinde Karwitz den

 


Beschluss:

Es wird ein Antrag auf Reduzierung der Geschwindigkeit von derzeit 70 km/h auf zukünftig 50 km/h für den Bereich der Ortsdurchfahrt Pudripp an den Landkreis Lüchow-Dannenberg als zuständige Verkehrsbehörde gestellt.