Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Bgm Harms erläutert den Sachverhalt. Es ist ein Antrag auf Förderung für den Einsatz energiesparender Technologien, hier dem Einbau einer Heizungsanlage mit einer Wärmepumpe, eingegangen.

Besagter Antrag liegt als Anlage zur Vorlage bei.

 

Die in Rede stehende Angelegenheit ist nach den Förderrichtlinien der Gemeinde Karwitz förderfähig.

Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung der Anlage. Die antragstellenden Personen haben dazu eine entsprechende Anzeige unter Beifügung der Unternehmerrechnung oder Installateurbestätigung einzureichen.

Der dem eingereichten Antrag beigefügten Zahlungsabrufen/Baufortschrittsanzeigen kann entnommen werden, dass sowohl die Heizungsrohrmontage sowie auch die Montage der Heizung vollständig fertiggestellt wurde.

Für die Auszahlung und die Bestimmung der Höhe des Zuschusses bedarf es noch der Hergabe von weiteren Unterlagen, die bestätigen, dass die in den Förderrichtlinien genannten Voraussetzungen erfüllt werden.

Nach der Prüfung resp. Vorlage der Unterlagen wird der Zuschuss sodann binnen eines Monats ausgezahlt.

 

Nach Vortrag fasst der Rat der Gemeinde Karwitz gem. Vorlage den

 


Beschluss:

Den antragsstellenden Personen wird gemäß der Förderrichtlinien der Gemeinde Karwitz zum Einsatz energiesparender Technologien vorbehaltlich der Vorlage der allesamt resp. noch beizubringenden Unterlagen ein entsprechender Zuschuss für den Einbau einer Heizungsanlage mit einer Wärmepumpe bis zu einem Betrag von maximal 750,00 € gewährt.