Sitzung: 06.10.2020 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 31/0357/2020
Bgm Harms erläutert
den Sachverhalt. Es ist ein Antrag auf Förderung für den Einsatz
energiesparender Technologien, hier dem Einbau einer Heizungsanlage mit einer
Wärmepumpe, eingegangen.
Besagter Antrag
liegt als Anlage zur Vorlage bei.
Die in Rede stehende
Angelegenheit ist nach den Förderrichtlinien der Gemeinde Karwitz förderfähig.
Die Auszahlung
erfolgt nach Fertigstellung der Anlage. Die antragstellenden Personen haben
dazu eine entsprechende Anzeige unter Beifügung der Unternehmerrechnung oder Installateurbestätigung
einzureichen.
Der dem
eingereichten Antrag beigefügten Zahlungsabrufen/Baufortschrittsanzeigen kann
entnommen werden, dass sowohl die Heizungsrohrmontage sowie auch die Montage
der Heizung vollständig fertiggestellt wurde.
Für die Auszahlung
und die Bestimmung der Höhe des Zuschusses bedarf es noch der Hergabe von
weiteren Unterlagen, die bestätigen, dass die in den Förderrichtlinien
genannten Voraussetzungen erfüllt werden.
Nach der Prüfung
resp. Vorlage der Unterlagen wird der Zuschuss sodann binnen eines Monats
ausgezahlt.
Nach Vortrag fasst
der Rat der Gemeinde Karwitz gem. Vorlage den
Beschluss:
Den
antragsstellenden Personen wird gemäß der Förderrichtlinien der Gemeinde
Karwitz zum Einsatz energiesparender Technologien vorbehaltlich der Vorlage der
allesamt resp. noch beizubringenden Unterlagen ein entsprechender Zuschuss für
den Einbau einer Heizungsanlage mit einer Wärmepumpe bis zu einem Betrag von
maximal 750,00 € gewährt.