Sitzung: 05.10.2020 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 1
Vorlage: 40/0182/2020/1
Sachverhalt:
Im Rahmen der Beratung zur
Vorlage 40/0182/2020 in der Sitzung des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue vom
23.06.2020 wurde o. g. Beschlussvorschlag zum Raumkonzept für Feuerwehrhäuser
von Stützpunktfeuerwehren zurück an den Fachausschuss (BSAE) verwiesen.
In Bezug auf die Größe der
einzelnen erforderlichen Räumlichkeit wurde Verkleinerungspotential und damit
einhergehend Einsparungspotenzial gesehen.
Die Projektgruppe zur
Planung eines Feuerwehrhauses für Stützpunktfeuerwehren in Samtgemeinde Elbtalaue
hat nunmehr das auf Grundlage der DIN 14092-1 erarbeitete Raumkonzept unter o.
g. Gesichtspunkt erneut betrachtetet.
Insbesondere bei der
Fahrzeughalle sowie beim Schulungsraum wurden Möglichkeiten der Verkleinerung
und damit einhergehenden Einsparungsmöglichkeiten herausgearbeitet.
Das überarbeitete
Raumkonzept sieht nunmehr bei dem Feuerwehrhaus einer Stützpunktfeuerwehr
folgende Platzbedarfe vor:
Räumlichkeit |
Grundsätzlicher
Platzbedarf |
Bezug auf
das Feuerwehrhaus Göhrde- Metzingen |
Fahrzeughalle |
ausreichend Stellplätze der Stellplatzgröße 1 |
ca. 180 m² anstelle zuvor 200 m²; weitere Erläuterungen erfolgen in der
Sitzung |
Lager |
12 m² |
Keine Verkleinerung, da Mindestgröße gem. DIN |
Werkstatt |
12 m² |
Keine Verkleinerung, da Mindestgröße gem. DIN |
Umkleideraum Herren |
Anzahl der „überprüften“ Mitglieder Einsatzabteilung x 1,2 m² |
Erläuterungen erfolgen in der Sitzung |
WC/ Dusche Herren |
Abhängig von der Anzahl der „überprüften“ Mitglieder der
Einsatzabteilung |
Erläuterungen erfolgen in der Sitzung |
Umkleideraum Damen |
Anzahl der „überprüften“ Mitglieder Einsatzabteilung x 1,2 m² |
Erläuterungen erfolgen in der Sitzung |
WC/ Dusche Damen |
Abhängig von der Anzahl der „überprüften“ Mitglieder der
Einsatzabteilung |
Erläuterungen erfolgen in der Sitzung |
Abstellraum |
4 m² |
Keine Verkleinerung, da Mindestgröße gem. DIN |
Technik- und Heizungsraum |
10 m² |
Keine Verkleinerung |
Küche |
8 m² |
Keine Verkleinerung, da Mindestgröße gem. DIN |
Schulungsraum |
Anzahl der „überprüften“ Mitglieder der Einsatzabteilung x 1,5 m²,
maximal jedoch 80 m² |
80 m² anstelle zuvor 113 m² |
Flur |
Abhängig von Bauplanung |
Erläuterungen erfolgen in der Sitzung |
Büro |
12 m² |
Keine Verkleinerung, da Mindestgröße gem. DIN |
Erläuterungen:
Fahrzeughalle:
Ursprünglich wurden
ausreichend Stellplätze der Stellplatzgröße 2 (4,5 m x 12,5 m) vorgesehen. Nach
erneuter Überprüfung wird jedoch die Berücksichtigung von Stellplätzen der
Stellplatzgröße 1 (4,5 m x 10 m) als ausreichend erachtet. Stellplätze der
Stellplatzgröße 1 sind für Einsatzfahrzeuge mit einer Gesamtlänge von bis zu 8
m auskömmlich. Im Regelfall wird diese Fahrzeuglänge bei den Einsatzfahrzeugen
der Stützpunktfeuerwehren nicht überschritten. Für ein jedes Bauvorhaben ist
dies einzelfallbezogen zu überprüfen. Bezogen auf das Bauvorhaben des Feuerwehrhauses
Göhrde- Metzingen überschreiten die unterzustellenden Einsatzfahrzeuge die
maximale Länge von 8 m nicht.
Schulungsraum:
Die DIN 14092-1 sieht bei
der Planung der Größe des Schulungsraumes 1,5 m² je Einsatzabteilungsmitglied
vor. Die Projektgruppe erachtet diesbezüglich eine Abweichung von der DIN
insoweit für vertretbar, dass die maximale Größe des Schulungsraumes auf 80 m²
beschränkt wird. Bei größeren Veranstaltungen (Dienstversammlungen,
Mitgliederversammlungen etc.) kann auf die Fahrzeughalle zurückgegriffen
werden.
„überprüfte Anzahl der
Mitglieder der Einsatzabteilung“:
Bei der Zugrundelegung der
Mitglieder der Einsatzabteilungen ist der vorhandene Personalstamm sowie die
Altersstruktur der jeweiligen Ortsfeuerwehr zu berücksichtigen. Es können nur
Einsatzkräfte berücksichtigt werden, die am Einsatz- und Übungsgeschehen
teilnehmen, d. h. unterjährig eine entsprechende Anzahl an Übungs- und/oder
Einsatzstunden vorweisen können. Auf Grundlage der Auswertung der jeweiligen
Altersstruktur können etwaig erforderliche „Reserven“ bei der Raumplanung
ermittelt werden. Die Auswertung kann mit Hilfe des Verwaltungsprogramms
„FeuerON“ erfolgen.
Die Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr
Göhrde- Metzingen umfasst „überprüft“ 58 Mitglieder (Teilnahme an Einsatz-
und Übungsdiensten), von denen 20 weiblich sind (34,48 %). Die personelle
Stärke der Einsatzabteilung beträgt somit 161,11 % der nach dem
Feuerwehrbedarfsplan für die Stützpunktfeuerwehr Göhrde- Metzingen festgelegten
Mindeststärke von 36 Mitgliedern. Die Altersstruktur kann der Anlage 1
zur Vorlage entnommen werden.
Bis zum Jahr 2027 scheiden
vier Mitglieder aufgrund der Überschreitung der gesetzlichen Altersgrenze aus;
bis 2030 folgen weitere vier Mitglieder.
Nachwuchsarbeit wird bei der Ortsfeuerwehr Göhrde- Metzingen durch eine Kinder-
und Jugendfeuerwehr betrieben.
Die Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr
Harlingen umfasst „überprüft“ 20 Mitglieder (Teilnahme an Einsatz- und
Übungsdiensten), von denen eines weiblich (5 %) ist. Die personelle Stärke der
Einsatzabteilung beträgt somit 83,3 % der nach dem Feuerwehrbedarfsplan für die
Grundausstattungsfeuerwehr Harlingen festgelegten Mindeststärke von 24
Mitgliedern. Die Altersstruktur kann der Anlage 2 zur Vorlage entnommen werden.
Bis zum Jahr 2027 scheiden vier Mitglieder aufgrund der Überschreitung der gesetzlichen
Altersgrenze aus; bis 2034 scheiden sodann keine weiteren Mitglieder
altersbedingt aus.
In der Ortsfeuerwehr Harlingen sind keine Nachwuchsabteilungen
vorhanden.
Fachbereichsleiterin Ringel erläutert den Sachverhalt.
Das Raumkonzept ist mit den Feuerwehren besprochen. Der Brandschutzausschuss
und der Samtgemeindeausschuss haben eine entsprechende Empfehlung
ausgesprochen.
Auf Nachfrage von Rf Unterste-Wilms macht SgBgm Meyer
deutlich, dass es sich hier lediglich um einen Grundsatzbeschluss handelt. Für
den Bau des FF-Hauses Metzingen sind noch weitergehende Vorplanungen notwendig.
Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue fasst folgenden
Beschluss:
Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue beschließt,
a)
künftige Neubau, Anbau- und Umbaumaßnahmen von
Feuerwehrhäusern für Stützpunktfeuerwehren werden nach dem beigefügtem
Raumkonzept geplant und ausgeführt. Anpassungen sind nach den tatsächlichen Erfordernissen
der jeweiligen Stützpunktfeuerwehr zu berücksichtigen.