Sachverhalt:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat am 17.10.2017 beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich des Bebauungsplanes „Pörmke Nord“  in der Stadt Dannenberg (Elbe) zu ändern. Anlass der Änderungen ist die Umsiedlung und Erweiterung des bestehenden Hagebaumarktes in Dannenberg in das Plangebiet.

Die zuvor festgesetzte gemischte Baufläche wird in ein Sondergebiet Einkauf geändert. Im nordöstlichen Plangebiet wird ein Gewerbegebiet festgesetzt.

Der Bebauungsplan wird im Parallelverfahren durch die Stadt Dannenberg (Elbe) geändert.

 

a)       Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB lag der Entwurf des Flächennutzungsplanes sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 02.09.2019 bis einschließlich 02.10.2019 aus.

Einzuarbeitende Stellungnahmen wurden von folgenden Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit vorgebracht, siehe Anlage I zur Vorlage:

-       Landkreis Lüchow-Dannenberg

-       Deutsche Telekom Uelzen

-       Avacon Salzwedel

-       Staatliches Gewerbeaufsichtsamt

-       Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg

-       Naturpark Elbhöhen-Drawehn

-       Nds. Landesamt für Denkmalpflege

-       Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

-       Landesamt für Geoinformation und Landvermessung Niedersachsen

-       Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

-       Altmarkkreis Salzwedel

-       Naturschutzbund Deutschland, Kreisgruppe Lüchow-Dannenberg

-       Bürger aus Braasche

 

Die Stellungnahmen wurden in die Entwürfe eingearbeitet.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf des Flächennutzungsplanes sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 16.07. bis einschließlich 17.08.20520 aus. Abzuwägende Stellungnahmen wurden von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:

-       Landkreis Lüchow-Dannenberg

-       Polizeiinspektion Lüneburg, Lüchow-Dannenberg, Uelzen

-       Wasserverband Dannenberg-Hitzacker köAR

-       Staatliches Gewerbeaufsichtsamt

-       Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg

-       Nds. Landesamt für Denkmalpflege

-       Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

-       Landkreis Lüneburg

-       Landkreis Uelzen

-       Naturschutzbund Deutschland, Kreisgruppe Lüchow-Dannenberg

-       Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz

-       Bürger aus Braasche

 

Anregungen und Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Anlage II zur Vorlage) abgewogen. Seitens der Träger öffentlicher Belange werden keine Bedenken geäußert, es wurden lediglich eine redaktionelle Änderung im Umweltbericht gefordert sowie Hinweise gegeben.

Seitens der Öffentlichkeit wurden in der Hauptsache Bedenken zur Bekanntmachung und öffentlichen Auslegung sowie zum Artschutzfachbeitrag vorgetragen. Die Bedenken werden im Ergebnis nicht geteilt. Auch der Landkreis als untere Naturschutzbehörde hat in seiner Stellungnahme explizit darauf hingewiesen, dass die naturschutzfachlichen und rechtlichen Belange ausreichend gewürdigt worden sind und bei Einhaltung der Minimierung- und Kompensationsmaßnahmen der F-Plan mit den Belangen des Naturschutzes vereinbar ist.

 

Änderung in der Planzeichnung wurden nicht vorgenommen, lediglich in der Begründung um im Umweltbericht gab es kleinere Ergänzungen.

 

b)      Mit der Abwägung und der Beschlussfassung über die vorgebrachten Stellungnahmen ist das Verfahren zur Aufstellung der 95. Änderung des Flächennutzungsplanes abgeschlossen, sodass der Feststellungsbeschluss gefasst werden kann.

 

 

Fachbereichsleiter Hesebeck erläutert den Sachverhalt. Er berichtet über die Beratungen im Fachausschuss und im Samtgemeindeausschuss. Beide Ausschüsse haben eine einstimmige Empfehlung abgegeben.

 

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue fasst folgenden

 

 

 


Beschluss:

a)       Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß dem Abwägungsvorschlag abgewogen und beschlossen.

b)      Die 95. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung zur 95. Änderung des Flächennutzungsplans werden beschlossen (Feststellungsbeschluss).