Sachverhalt:
Aufgrund der
Richtlinie der Samtgemeinde Elbtalaue für Sponsoring und Spenden gemäß § 58 I
NKomVG sind dem Rat der Samtgemeinde Elbtalaue die Beträge, der
Verwendungszweck sowie die spendende Person oder Unternehmung bekannt zu geben.
Dem Samtgemeinderat
ist eine entsprechende Liste (Anlage zur Vorlage) vorgelegt worden.
Diese wird zur
Kenntnis genommen.
Rf Deegen teilt mit,
dass die Liste eine Spende für die Ortsfeuerwehr Langendorf enthält. Es handelt
sich um 400,- € von Herrn Porsch für eine Sitzbank, die am Spritzenhaus
aufgestellt worden ist.
Diese Spende ist
allerdings nicht für die Ortsfeuerwehr, sondern für die Gemeinde Langendorf
gewesen. Die Aufstellung der Bank ist am „alten“ Spritzenhaus
(Gemeindegrundstück) erfolgt. Sie bittet um Berichtigung.