Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Aufgrund der Richtlinie der Samtgemeinde Elbtalaue für Sponsoring und Spenden gemäß § 58 I NKomVG sind dem Rat der Samtgemeinde Elbtalaue die Beträge, der Verwendungszweck sowie die spendende Person oder Unternehmung bekannt zu geben.

 

Dem Samtgemeinderat ist eine entsprechende Liste (Anlage zur Vorlage) vorgelegt worden.

Diese wird zur Kenntnis genommen.

 

Rf Deegen teilt mit, dass die Liste eine Spende für die Ortsfeuerwehr Langendorf enthält. Es handelt sich um 400,- € von Herrn Porsch für eine Sitzbank, die am Spritzenhaus aufgestellt worden ist.

Diese Spende ist allerdings nicht für die Ortsfeuerwehr, sondern für die Gemeinde Langendorf gewesen. Die Aufstellung der Bank ist am „alten“ Spritzenhaus (Gemeindegrundstück) erfolgt. Sie bittet um Berichtigung.