Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31

Sachverhalt:

Die BRS Treuhand GmbH aus Hannover hat für den Eigenbetrieb Kommunale Dienste Elbtalaue den Jahresabschluss zum 31.12.2019 mit Anhang und Rechenschaftsbericht geprüft und folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue – bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 sowie Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Rechenschaftsbericht des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Niedersachsen (EigBetr.VO Nds.) in Verbindung mit den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31.12.2019 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 und
  • vermittelt der beigefügte Rechenschaftsbericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Rechenschaftsbericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der EigBetrVO Nds und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichtes geführt hat.

 

Der Jahresfehlbetrag setzt sich wie folgt zusammen:

Friedhofs- und Bestattungswesen (-49 T€)

Straßenreinigung (-16 T€)

Betriebshof (-29 T€)

Die Unterdeckungen in den Bereichen Friedhofs- und Bestattungswesen und der Straßenreinigung sind in der nächsten Gebührenkalkulation zu berücksichtigen und auszugleichen.

 

 

 

In der Berechnung der Jahresarbeitsstunden für das Jahr 2019 wurden für krankheitsbedingte Fehlzeiten bei den Vollzeitbeschäftigten 16 Fehltage und bei den Saisonkräften 11 Fehltage berücksichtigt.

Bereits innerhalb der ersten Jahreshälfte war erkennbar, dass mit der Berechnung von 16 Fehltagen der erforderliche Aufwand des Eigenbetriebes nicht gedeckt werden kann. Eine Nachberechnung war daher unumgänglich.

Diese erfolgte mit der Zugrundelegung von 20 Fehltagen für die Vollzeitbeschäftigten. Eine Neuberechnung für die Saisonkräfte war nicht erforderlich. Die Konsequenz aus der überarbeiteten Berechnung war eine Erhöhung des Personalstundensatzes von 40,00 Euro auf 42,48 Euro.

Die Erhöhung erfolgte zum 01.08.2019.

Für das Jahr 2019 liegen jetzt die tatsächlichen Fehltage vor. Diese betragen bei den Saisonkräften 10,75 Tage, kalkuliert waren 11 Tage.

Die krankheitsbedingten Fehltage der Vollzeitbeschäftigen betragen jedoch im Durchschnitt 31 Arbeitstage je Mitarbeiterin und Mitarbeiter. Die Fehltage liegen also um 11 Tage über der Nachberechnung mit 20 Tagen.

Bei den 16 Vollzeitbeschäftigen beträgt somit der nicht kalkulierte Arbeitsausfall insgesamt 176 Arbeitstage. Bei einer täglichen Arbeitszeit von 7,8 Stunden beträgt der Zeitausfall 1.372,8 Arbeitsstunden und bei dem derzeitigen Personalstundensatz in Höhe von 42,48 Euro insgesamt 58.316,54 Euro.

Dabei sind der Ertragsausfälle für den fehlenden Einsatz der Fahrzeuge, Maschinen oder Geräte noch nicht berücksichtigt.

 

Der Prüfungsbericht mit dem Rechenschaftsbericht (Anlage 5 des Prüfungsberichtes) zum Jahresabschluss 2019 sind der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

 

Rh Bodendieck ergreift vorab das Wort. Er erwähnt, dass der Betriebsausschuss am 25.02.20 bereits das vorläufige Ergebnis für 2019 beraten und zur Kenntnis genommen hat. In der Sitzung am 02.07.20 ist der Prüfbericht zum Jahresabschluss dann vorgelegt worden. Gleichzeitig ist über die Corona-Schutzmaßnahmen berichtet worden, die für das Jahr 2020 einen Ausfall von ca. 47.000 € mit sich bringen. Dieses ist auch im Samtgemeindeausschuss am 09.07.20 beraten und diskutiert worden.

Am 15.07.20 ist seitens der Verwaltung eine Stellungnahme zu einem EJZ-Bericht in dieser Angelegenheit abgegeben worden. Sie ist als Stellungnahme der Samtgemeinde Elbtalaue deklariert, daher fühle er sich als Ratsmitglied hier mit einbezogen. Hierzu möchte er folgende persönliche Anmerkungen machen:

Die körperliche Gesundheit betrieblicher Mitarbeiter sollte im Rahmen von Weisungen selbstverständlich immer im Vordergrund stehen, allerdings aus betriebswirtschaftlicher und nicht aus verwaltungstechnischer Sicht, denn der Eigenbetrieb wurde gegründet, damit die Leistungen effizient, vergleichbar und transparent erbracht werden. Sollte diese Sicht vom Samtgemeinderat nicht mehr gewünscht sein, bietet sich an, wieder zum Verwaltungsregiebetrieb zurückzukehren.

Rh Bodendieck bittet zum Jahresabschluss 2019, den Empfehlungen des Betriebsausschusses und des Samtgemeindeausschusses zu folgen.

 

 

Betriebsleiter Klafak weist daraufhin, dass die vorgebrachten Darstellungen im Hinblick auf den Jahresabschluss 2020 zu diskutieren sind.

Der heutige Tagesordnungspunkt befasst sich mit dem Jahresabschluss 2019. Er erläutert den Sachverhalt hierzu und berichtet über die Empfehlungen des Betriebsausschusses und des Samtgemeindeausschusses.

 

 

Rh Mertins erwähnt, dass der Krankenstand des Eigenbetriebes mehrfach angesprochen und diskutiert wurde. Er merkt an, dass ihm die Flexibilität des Eigenbetriebes in dieser Hinsicht fehle. Seiner Meinung nach könnten weitere Saisonkräfte eingestellt werden, Aufträge lägen ausreichend vor.

Zudem stellt er fest, dass die Straßenreinigung und das Friedhofswesen orginären Aufgaben der Verwaltung seien, daher sollten diese Aufgaben auch von der Verwaltung ausgeführt werden und nicht vom Eigenbetrieb.

 

 

Rh Siebolds macht deutlich, dass die angesprochenen zu erwartenden Ausfälle für 2020 durchaus sehr kritisch zu hinterfragen und auszudiskutieren sind. Dieses ist im Rahmen des nächsten Jahresabschlusses vorzunehmen.

Er merkt dabei an, dass die Anweisung, die Mitarbeiter nach Hause zu schicken von der Samtgemeindeverwaltung und nicht vom Betriebsleiter ausgesprochen worden ist. Eine Gleichstellung mit den Verwaltungsmitarbeitern kann nicht in Betracht gezogen werden, da diese in den überwiegenden Fällen dann im Homeoffice tätig waren. Die Mitarbeiter des Betriebshofes haben im Gegenzug keine Arbeit bei vollem Lohnausgleich geleistet.

Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2019 weist er daraufhin, dass die Kalkulation im Hinblick auf den hohen Krankenstand anders erfolgen muss. Eine realistische Planung ist hier erforderlich. Im Übrigen schließt er sich den Ausführungen von Rh Mertins an.

 

 

Stellv. RV Thiele lässt über den Beschlussvorschlag a), b) und c) getrennt abstimmen.

 

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue fasst folgenden

 

 

 

 

 


Beschluss:

a)       Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRS Treuhand GmbH aus Hannover geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2019 wird festgestellt.

 

Einstimmig beschlossen

Ja            31

 

b)      Die Betriebsleitung wird gemäß § 35 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetr.VO) für das Wirtschaftsjahr 2019 entlastet.

 

Einstimmig beschlossen

Ja            29                           Enthaltungen    2

 

c)       Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 94.459,97 Euro ist auf das Folgejahr vorzutragen.

 

Einstimmig beschlossen

Ja            30                           Enthaltungen    1