Sitzung: 05.10.2020 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 31
Vorlage: 08/0225/2020
Sachverhalt:
Die BRS Treuhand
GmbH aus Hannover hat für den Eigenbetrieb Kommunale Dienste Elbtalaue den
Jahresabschluss zum 31.12.2019 mit Anhang und Rechenschaftsbericht geprüft und
folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir haben den
Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue – bestehend aus
der Bilanz zum 31.12.2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Wirtschaftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 sowie Anhang, einschließlich
der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber
hinaus haben wir den Rechenschaftsbericht des Eigenbetriebes Kommunale Dienste
Elbtalaue für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 geprüft.
Nach unserer
Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
- entspricht
der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Niedersachsen (EigBetr.VO Nds.)
in Verbindung mit den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung
der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des
Eigenbetriebes zum 31.12.2019 sowie seiner Ertragslage für das
Wirtschaftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 und
- vermittelt
der beigefügte Rechenschaftsbericht insgesamt ein zutreffendes Bild von
der Lage des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser
Rechenschaftsbericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den
Vorschriften der EigBetrVO Nds und stellt die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3
Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichtes geführt
hat.
Der
Jahresfehlbetrag setzt sich wie folgt zusammen:
Friedhofs- und
Bestattungswesen (-49 T€)
Straßenreinigung
(-16 T€)
Betriebshof (-29
T€)
Die Unterdeckungen
in den Bereichen Friedhofs- und Bestattungswesen und der Straßenreinigung sind
in der nächsten Gebührenkalkulation zu berücksichtigen und auszugleichen.
In der Berechnung
der Jahresarbeitsstunden für das Jahr 2019 wurden für krankheitsbedingte
Fehlzeiten bei den Vollzeitbeschäftigten 16 Fehltage und bei den Saisonkräften
11 Fehltage berücksichtigt.
Bereits innerhalb
der ersten Jahreshälfte war erkennbar, dass mit der Berechnung von 16 Fehltagen
der erforderliche Aufwand des Eigenbetriebes nicht gedeckt werden kann. Eine
Nachberechnung war daher unumgänglich.
Diese erfolgte mit
der Zugrundelegung von 20 Fehltagen für die Vollzeitbeschäftigten. Eine
Neuberechnung für die Saisonkräfte war nicht erforderlich. Die Konsequenz aus
der überarbeiteten Berechnung war eine Erhöhung des Personalstundensatzes von
40,00 Euro auf 42,48 Euro.
Die Erhöhung
erfolgte zum 01.08.2019.
Für das Jahr 2019
liegen jetzt die tatsächlichen Fehltage vor. Diese betragen bei den
Saisonkräften 10,75 Tage, kalkuliert waren 11 Tage.
Die krankheitsbedingten
Fehltage der Vollzeitbeschäftigen betragen jedoch im Durchschnitt 31
Arbeitstage je Mitarbeiterin und Mitarbeiter. Die Fehltage liegen also um 11
Tage über der Nachberechnung mit 20 Tagen.
Bei den 16
Vollzeitbeschäftigen beträgt somit der nicht kalkulierte Arbeitsausfall
insgesamt 176 Arbeitstage. Bei einer täglichen Arbeitszeit von 7,8 Stunden
beträgt der Zeitausfall 1.372,8 Arbeitsstunden und bei dem derzeitigen
Personalstundensatz in Höhe von 42,48 Euro insgesamt 58.316,54 Euro.
Dabei sind der Ertragsausfälle
für den fehlenden Einsatz der Fahrzeuge, Maschinen oder Geräte noch nicht
berücksichtigt.
Der Prüfungsbericht
mit dem Rechenschaftsbericht (Anlage 5 des Prüfungsberichtes) zum
Jahresabschluss 2019 sind der Vorlage als Anlage beigefügt.
Rh Bodendieck ergreift vorab das Wort. Er erwähnt, dass der Betriebsausschuss am 25.02.20 bereits das vorläufige Ergebnis für 2019 beraten und zur Kenntnis genommen hat. In der Sitzung am 02.07.20 ist der Prüfbericht zum Jahresabschluss dann vorgelegt worden. Gleichzeitig ist über die Corona-Schutzmaßnahmen berichtet worden, die für das Jahr 2020 einen Ausfall von ca. 47.000 € mit sich bringen. Dieses ist auch im Samtgemeindeausschuss am 09.07.20 beraten und diskutiert worden.
Am 15.07.20 ist seitens der Verwaltung eine Stellungnahme zu einem EJZ-Bericht in dieser Angelegenheit abgegeben worden. Sie ist als Stellungnahme der Samtgemeinde Elbtalaue deklariert, daher fühle er sich als Ratsmitglied hier mit einbezogen. Hierzu möchte er folgende persönliche Anmerkungen machen:
Die körperliche
Gesundheit betrieblicher Mitarbeiter sollte im Rahmen von Weisungen
selbstverständlich immer im Vordergrund stehen, allerdings aus
betriebswirtschaftlicher und nicht aus verwaltungstechnischer Sicht, denn der
Eigenbetrieb wurde gegründet, damit die Leistungen effizient, vergleichbar und
transparent erbracht werden. Sollte diese Sicht vom Samtgemeinderat nicht mehr
gewünscht sein, bietet sich an, wieder zum Verwaltungsregiebetrieb
zurückzukehren.
Rh Bodendieck bittet zum Jahresabschluss 2019, den Empfehlungen des Betriebsausschusses und des Samtgemeindeausschusses zu folgen.
Betriebsleiter Klafak weist daraufhin, dass die vorgebrachten Darstellungen im Hinblick auf den Jahresabschluss 2020 zu diskutieren sind.
Der heutige Tagesordnungspunkt befasst sich mit dem Jahresabschluss 2019. Er erläutert den Sachverhalt hierzu und berichtet über die Empfehlungen des Betriebsausschusses und des Samtgemeindeausschusses.
Rh Mertins erwähnt, dass der Krankenstand des Eigenbetriebes mehrfach angesprochen und diskutiert wurde. Er merkt an, dass ihm die Flexibilität des Eigenbetriebes in dieser Hinsicht fehle. Seiner Meinung nach könnten weitere Saisonkräfte eingestellt werden, Aufträge lägen ausreichend vor.
Zudem stellt er fest, dass die Straßenreinigung und das Friedhofswesen orginären Aufgaben der Verwaltung seien, daher sollten diese Aufgaben auch von der Verwaltung ausgeführt werden und nicht vom Eigenbetrieb.
Rh Siebolds macht deutlich, dass die angesprochenen zu erwartenden Ausfälle für 2020 durchaus sehr kritisch zu hinterfragen und auszudiskutieren sind. Dieses ist im Rahmen des nächsten Jahresabschlusses vorzunehmen.
Er merkt dabei an, dass die Anweisung, die Mitarbeiter nach Hause zu schicken von der Samtgemeindeverwaltung und nicht vom Betriebsleiter ausgesprochen worden ist. Eine Gleichstellung mit den Verwaltungsmitarbeitern kann nicht in Betracht gezogen werden, da diese in den überwiegenden Fällen dann im Homeoffice tätig waren. Die Mitarbeiter des Betriebshofes haben im Gegenzug keine Arbeit bei vollem Lohnausgleich geleistet.
Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2019 weist er daraufhin, dass die Kalkulation im Hinblick auf den hohen Krankenstand anders erfolgen muss. Eine realistische Planung ist hier erforderlich. Im Übrigen schließt er sich den Ausführungen von Rh Mertins an.
Stellv. RV Thiele lässt über den Beschlussvorschlag a), b) und c) getrennt abstimmen.
Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue fasst folgenden
Beschluss:
a) Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
BRS Treuhand GmbH aus Hannover geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2019 wird
festgestellt.
Einstimmig
beschlossen
Ja 31
b) Die Betriebsleitung wird gemäß § 35 der
Eigenbetriebsverordnung (EigBetr.VO) für das Wirtschaftsjahr 2019 entlastet.
Einstimmig
beschlossen
Ja 29 Enthaltungen
2
c) Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 94.459,97
Euro ist auf das Folgejahr vorzutragen.
Einstimmig
beschlossen
Ja 30 Enthaltungen
1