Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Sachverhalt:

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) hat im Niedersächsischen Ministerialblatt eine neue Richtlinie zur Förderung von Einrichtungen zur Stärkung des Miteinanders der Generationen und des nachbarschaftlichen Zusammenlebens (Richtlinie Mehrgenerationen) veröffentlicht, die zum 1.1.2020 in Kraft getreten ist und bis zum 31.12.2024 gilt.

Nach dieser Richtlinie werden für die Mehrgenerationenhäuser Personal- und Sachausgaben gefördert. Die Förderhöhe ist dabei abhängig von der Einrichtung. Vorrangig unterstützt werden Mehrgenerationenhäuser, die nach dem Bundesprogramm Mehrgenerationenhäuser gefördert werden und eine Kofinanzierung durch das Land erhalten. Das Mehrgenerationenhaus in Dannenberg (Elbe) erhält die Förderung nach dem Bundesprogramm und eine Kofinanzierung durch das Land.

 

Voraussetzung ist, dass eine Kofinanzierung in Höhe von 10.000,00 € erfolgt, die von der Kommune, in der das Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses liegt, zugesagt ist. Die Kofinanzierung erfolgt als nicht rückzahlbare Zuwendung in Form einer Festbetragsfinanzierung. Die Stadt Dannenberg (Elbe) und die Samtgemeinde Elbtalaue haben diese Kofinanzierung in der Vergangenheit für die zu zahlende Miete übernommen. Sowohl die Stadt Dannenberg (Elbe) als auch die Samtgemeinde Elbtalaue stellte in den vergangenen Jahren einen Betrag von 491,66 € zur Verfügung.

 

Die Zuwendung ist von den Gremien der Stadt und auch von den Gremien der Samtgemeinde bis zum 31.12.2020 zugesagt worden. Der Antrag auf Förderung für das Jahr 2021 ist bereits in der Vorbereitung. Üblicherweise erfolgt die Zusage bis Ende des Vorjahres. Der Förderbescheid aus dem Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus muss durch eine amtliche Zusage der Kofinanzierung der Kommune bestätigt werden. Die Verwaltung bittet die Samtgemeinde Elbtalaue, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Eine gleichlautende Vorlage ist für die Gremien der Stadt Dannenberg (Elbe) erarbeitet.

 

Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 


Beschluss:

Die Samtgemeinde Elbtalaue unterstützt den Betrieb des Mehrgenerationenhauses in Dannenberg (Elbe) durch eine monatliche Mietkostenerstattung in Höhe von 491,66 €. Die Zusage der Kofinanzierung gilt bis zum 31.12.2024.