Sitzung: 17.09.2020 Ausschuss für interkommunale Zusammenarbeit, Finanzen, Controlling, Personal und Tourismus der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 04/0332/2020
Sachverhalt:
Das
Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS)
hat im Niedersächsischen Ministerialblatt eine neue Richtlinie zur Förderung
von Einrichtungen zur Stärkung des Miteinanders der Generationen und des
nachbarschaftlichen Zusammenlebens (Richtlinie Mehrgenerationen)
veröffentlicht, die zum 1.1.2020 in Kraft getreten ist und bis zum 31.12.2024
gilt.
Nach dieser
Richtlinie werden für die Mehrgenerationenhäuser Personal- und Sachausgaben
gefördert. Die Förderhöhe ist dabei abhängig von der Einrichtung. Vorrangig
unterstützt werden Mehrgenerationenhäuser, die nach dem Bundesprogramm
Mehrgenerationenhäuser gefördert werden und eine Kofinanzierung durch das Land
erhalten. Das Mehrgenerationenhaus in Dannenberg (Elbe) erhält die Förderung
nach dem Bundesprogramm und eine Kofinanzierung durch das Land.
Voraussetzung ist,
dass eine Kofinanzierung in Höhe von 10.000,00 € erfolgt, die von der Kommune,
in der das Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses liegt, zugesagt ist. Die
Kofinanzierung erfolgt als nicht rückzahlbare Zuwendung in Form einer
Festbetragsfinanzierung. Die Stadt Dannenberg (Elbe) und die Samtgemeinde
Elbtalaue haben diese Kofinanzierung in der Vergangenheit für die zu zahlende
Miete übernommen. Sowohl die Stadt Dannenberg (Elbe) als auch die Samtgemeinde
Elbtalaue stellte in den vergangenen Jahren einen Betrag von 491,66 € zur
Verfügung.
Die Zuwendung ist
von den Gremien der Stadt und auch von den Gremien der Samtgemeinde bis zum
31.12.2020 zugesagt worden. Der Antrag auf Förderung für das Jahr 2021 ist
bereits in der Vorbereitung. Üblicherweise erfolgt die Zusage bis Ende des
Vorjahres. Der Förderbescheid aus dem Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus muss
durch eine amtliche Zusage der Kofinanzierung der Kommune bestätigt werden. Die
Verwaltung bittet die Samtgemeinde Elbtalaue, dem Beschlussvorschlag
zuzustimmen. Eine gleichlautende Vorlage ist für die Gremien der Stadt
Dannenberg (Elbe) erarbeitet.
Nach kurzer
Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Die Samtgemeinde
Elbtalaue unterstützt den Betrieb des Mehrgenerationenhauses in Dannenberg
(Elbe) durch eine monatliche Mietkostenerstattung in Höhe von 491,66 €. Die
Zusage der Kofinanzierung gilt bis zum 31.12.2024.