Stellv. StDir Beitz merkt zur Geschäftsordnung an, dass die in der Einladung aufgeführten Tagesordnungspunkte

 

22 – „Satzung der Stadt Dannenberg (Elbe) für die Durchführung von Bürgerentscheiden; Beschlussfassung“

 

und

 

23 – „Bürgerbegehren "Pflastertausch" muss Gesamtmaßnahme "Verbesserungen für den Radverkehr im Verkehrsentwicklungsplan" abfragen!; Antrag Fraktion Sozial Ökologische Liste SOLI des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)“

 

nunmehr abzusetzen sind.

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens haben mitgeteilt, dass das Ansinnen zurückgezogen wird, sofern der Beschluss gefasst worden ist, dass das Pflaster nicht ausgetauscht wird. Dieser Beschluss ist unter dem TOP 21 gefasst worden. Eine Satzung zur Durchführung eines Bürgerbegehrens ist daher nicht mehr notwendig.

 

Der Antrag der SOLI zum Bürgerbegehren fußt ebenfalls auf die Durchführung eines Bürgerbegehrens. Da dieses nunmehr zurückgezogen wurde, ist auch der SOLI-Antrag hierzu nunmehr als gegenstandslos zu betrachten.

 

Die TOP’s 22 und 23 wurden von der Tagesordnung abgesetzt. Die übrigen Tagesordnungspunkte rücken in der Reihenfolge nach.