Sitzung: 14.09.2020 Ausschuss für Bauleitplanung, ÖPNV, Verkehr und Energie der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 30/0303/2020
Der
Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Gemeinde Jameln,
OT Breselenz soll fortgeschrieben werden.
Es soll ein Flächentausch zwischen Grünflächen und Gemeinbedarfsflächen erfolgen, so dass die neu geplanten Einrichtungen (Kultur- und Begegnungsstätte und Kita) sowie die bestehenden Tennisplätze zukünftig innerhalb einer neuen Gemeinbedarfsfläche liegen. Der bestehende Sportplatz nördlich der Grundschule soll im neuen Flächennutzungsplan weitgehend als Grünfläche Sportplatz dargestellt werden. Um die auf der Vorhabenebene zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft durch Bodenversiegelung auszugleichen, wird am westlichen Rand des Geltungsbereiches eine Grünfläche mit Zweckbestimmung Hecke, am nördlichen Rand eine mit Zweckbestimmung Gehölz dargestellt.
Zu a)
Im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf der
Änderung sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 17.07. bis
einschließlich 17.08.2020 aus. Abzuwägende Stellungsnahmen wurden von folgenden
Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:
- Landkreis Lüchow-Dannenberg
- Nds. Landesamt für Denkmalpflege
- Avacon Netz GmbH
- Bürger aus Zernien
Anregungen und
Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
(Anlage I zur Vorlage) abgewogen. Wesentliche Änderungen wurden aufgrund der
Stellungnahmen nicht vorgenommen.
Zu b) Mit der
Abwägung und der Beschlussfassung über die vorgebrachten Stellungnahmen ist das
Verfahren zur Aufstellung der 103. Änderung des Flächennutzungsplans soweit
abgeschlossen, dass der Feststellungsbeschluss gefasst werden kann.
Rh Siemke beantragt, gemäß
der Vorlage zu empfehlen.
Rh Beckmann fragt, mit dem
Hinweis darauf, dass die Polizei zur Flächennutzungsplanänderung Pörmke Nord
eine verkehrsrechtliche Stellungnahme abgegeben hat, ob die Polizei in diesem
Verfahren auch befragt worden ist.
Frau Heuer antwortet, dass
die Polizei in jedem Planverfahren beteiligt wird und in diesem Verfahren keine
Stellungnahme abgegeben hat.
Rh Beckmann hält es für
notwendig, die Verkehrssituation vor Inbetriebnahme der Kita und der Kultur-
und Begegnungsstätte zu prüfen.
Ohne weitere Beratung
empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
a) Die eingegangenen Stellungnahmen werden
gemäß dem Abwägungsvorschlag abgewogen und beschlossen.
b) Die 103. Änderung des Flächennutzungsplans
und die Begründung zur 103. Änderung des Flächennutzungsplans werden
beschlossen (Feststellungsbeschluss).