Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9


Die besondere Bedeutung der DEBB ist in der vorgestellten Machbarkeitsstudie ausführlich dargestellt worden.

Der Samtgemeindeausschuss hatte sich am 10.03.2020 dafür ausgesprochen, dass die Maßnahme des 1. Bauabschnitts nach Absprache durch den Landkreis Lüchow-Dannenberg durchgeführt wird. Hiervon hat der Landrat zwischenzeitlich Abstand genommen. Er hat mitgeteilt, dass der Landkreis für die Sanierung der Pfeiler und Brückenbögen nicht zur Verfügung steht, aber für die spätere Weiterentwicklung des Projektes (2. und 3. Bauabschnitt).

Um die weitere Entwicklung vorantreiben zu können, ist es zwingend erforderlich, die Pfeiler und Brückenbögen zu sanieren, damit das Baudenkmal langfristig erhalten bleibt.

Nach dem jetzigen Konzept beinhaltet der 1. Bauabschnitt die Sanierung der Pfeiler und Brückenbögen, eine Teilbegehmachung der Brücke sowie ein erstes Ausstellungselement.

Das Land Niedersachsen hat für diesen 1. Bauabschnitt eine Förderung von 60 % aus dem Programm „Landschaftswerte“ zugesichert. Der Nds. Umweltminister wird sich persönlich dafür einsetzen, dass eine 100 % Förderung möglich sein wird. Sollte das nicht der Fall sein, wird die Maßnahme zu diesem Zeitpunkt nicht umgesetzt.

Der Eigentümer hat bereits die Kasematte instandgesetzt und ist bereit, eine entsprechende Vereinbarung zur Umsetzung des 1. Bauabschnitts mit der Samtgemeinde Elbtalaue zu schließen. 

 

Auf Nachfrage von Rh Siemke erläutert SgBgm Meyer, dass der 1. Bauabschnitt die Sanierung der Brückenpfeiler und Brückenbögen und die Teilbegehbarkeit bis zum 1. Brückenbogen beinhaltet.

 

Rh Siemke regt an, im 1. Bauabschnitt eine möglichst weite Begehbarkeit der Brücke bzw. vorbereitende Maßnahmen vorzusehen, damit nicht zweimal im Gebietsteil C des Biosphärenreservates gearbeitet werden muss.

 

Herr Pohlmann erläutert, dass Voraussetzung für die Herstellung der weiteren Begehbarkeit der Brücke das Vorliegen von Bauplanungsrecht ist und deshalb eine zeitnahe Umsetzung nicht möglich ist.

Er weist darauf hin, dass die alten „Laschen“ noch vorhanden sind und für die Durchführung von Sanierungsarbeiten genutzt werden können und dass die Biosphärenreservatsverwaltung einer ganzjährigen Arbeitsdurchführung zugestimmt hat.

 

Nach Beendigung der Beratung und dem Vorschlag von Rh Beckmann, keinen a)-b)-c)-Beschluss zu fassen empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschluss:

Der 1. Bauabschnitt wird auf Grundlage der Machbarkeitsstudie durch die Samtgemeinde             Elbtalaue durchgeführt.

Die Finanzierung der Maßnahme ist zu 100 % durch entsprechende Förderung vorab             sicherzustellen.

Eine entsprechende Vereinbarung ist mit dem Eigentümer Herrn Dr. Bienemann zur Durchführung der Maßnahme und im Hinblick auf die spätere öffentliche Nutzung vorab zu schließen.