Sitzung: 27.08.2020 Ausschuss für Bauleitplanung, ÖPNV, Verkehr und Energie der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 00/0284/2020
Die besondere Bedeutung der DEBB ist in der vorgestellten
Machbarkeitsstudie ausführlich dargestellt worden.
Der
Samtgemeindeausschuss hatte sich am 10.03.2020 dafür ausgesprochen, dass die
Maßnahme des 1. Bauabschnitts nach Absprache durch den Landkreis
Lüchow-Dannenberg durchgeführt wird. Hiervon hat der Landrat zwischenzeitlich
Abstand genommen. Er hat mitgeteilt, dass der Landkreis für die Sanierung der
Pfeiler und Brückenbögen nicht zur Verfügung steht, aber für die spätere
Weiterentwicklung des Projektes (2. und 3. Bauabschnitt).
Um die weitere
Entwicklung vorantreiben zu können, ist es zwingend erforderlich, die Pfeiler
und Brückenbögen zu sanieren, damit das Baudenkmal langfristig erhalten bleibt.
Nach dem jetzigen
Konzept beinhaltet der 1. Bauabschnitt die Sanierung der Pfeiler und
Brückenbögen, eine Teilbegehmachung der Brücke sowie ein erstes
Ausstellungselement.
Das Land
Niedersachsen hat für diesen 1. Bauabschnitt eine Förderung von 60 % aus dem
Programm „Landschaftswerte“ zugesichert. Der Nds. Umweltminister wird sich
persönlich dafür einsetzen, dass eine 100 % Förderung möglich sein wird. Sollte
das nicht der Fall sein, wird die Maßnahme zu diesem Zeitpunkt nicht umgesetzt.
Der Eigentümer hat
bereits die Kasematte instandgesetzt und ist bereit, eine entsprechende
Vereinbarung zur Umsetzung des 1. Bauabschnitts mit der Samtgemeinde Elbtalaue
zu schließen.
Auf Nachfrage von Rh Siemke
erläutert SgBgm Meyer, dass der 1. Bauabschnitt die Sanierung der
Brückenpfeiler und Brückenbögen und die Teilbegehbarkeit bis zum 1.
Brückenbogen beinhaltet.
Rh Siemke regt an, im 1.
Bauabschnitt eine möglichst weite Begehbarkeit der Brücke bzw. vorbereitende
Maßnahmen vorzusehen, damit nicht zweimal im Gebietsteil C des
Biosphärenreservates gearbeitet werden muss.
Herr Pohlmann erläutert,
dass Voraussetzung für die Herstellung der weiteren Begehbarkeit der Brücke das
Vorliegen von Bauplanungsrecht ist und deshalb eine zeitnahe Umsetzung nicht
möglich ist.
Er weist darauf hin, dass
die alten „Laschen“ noch vorhanden sind und für die Durchführung von
Sanierungsarbeiten genutzt werden können und dass die
Biosphärenreservatsverwaltung einer ganzjährigen Arbeitsdurchführung zugestimmt
hat.
Nach Beendigung der
Beratung und dem Vorschlag von Rh Beckmann, keinen a)-b)-c)-Beschluss zu fassen
empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Der 1. Bauabschnitt
wird auf Grundlage der Machbarkeitsstudie durch die Samtgemeinde Elbtalaue durchgeführt.
Die Finanzierung
der Maßnahme ist zu 100 % durch entsprechende Förderung vorab sicherzustellen.
Eine entsprechende
Vereinbarung ist mit dem Eigentümer Herrn Dr. Bienemann zur Durchführung der
Maßnahme und im Hinblick auf die spätere öffentliche Nutzung vorab zu
schließen.