Sitzung: 27.08.2020 Ausschuss für Bauleitplanung, ÖPNV, Verkehr und Energie der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 3/0218/2020
Im Zuge des
Bundeswettbewerbs „Klimaschutz durch Radverkehr“, an dem der Landkreis sich im
Verbund mit den Samtgemeinden beteiligt hat (Fördervorhaben „Neue Wege für neue
Räder“), ist man für die 2. Antragsrunde zugelassen worden. Bis zum 15.06.2020
war ein konkretisierter Antrag einzureichen, den die Klimaschutzleitstelle des
Landkreises Lüchow-Dannenberg erarbeitet hat. Am 03.06.2020 ist der
Samtgemeindebürgermeister von dem Stand der Planungen, und von dem äußerst
knappen Bearbeitungszeitraum für die 2. Antragsrunde, unterrichtet worden.
Im Zusammenhang mit den Vorplanungen der Klimaschutzleitstelle, unter
Beteiligung externen Sachverstands, ist im Bereich der Samtgemeinde Elbtalaue
die Strecke von Dannenberg (Elbe) über Pisselberg nach Hitzacker (Elbe) als
geeignete Strecke zur Einrichtung einer Radvorrangroute betrachtet worden. Die Ausweisung einer Radvorrangroute
könnte von der Bauernstraße in Hitzacker (Elbe) bis zur Jeetzelallee in
Dannenberg (Elbe) erfolgen.
In der Sitzung am 25.06 2010 hat Frau Dittmer von der Klimaschutzleitstelle das
gesamte Fördervorhaben, Ziele, Strecke, erforderliche Maßnahmen, sowie erste
Kosten und notwendige Kostenbeteiligungen der betroffenen Kommunen erläutert.
Das Maßnahmenkonzept liegt der Niederschrift über diese Sitzung als Anlage bei.
Der Ausschuss hat dem eingereichten Förderantrag grundsätzlich zugestimmt,
jedoch unter dem Vorbehalt, dass über den Inhalt nochmals zu beraten ist.
Vor der Sitzung ist eine
Bereisung der Strecke Seerau – Dannenberg der vorgeschlagen Radroute
durchgeführt worden. Dabei ist insbesondere darauf hingewiesen worden, dass die
vorgeschlagene Fahrradvorrangroute Seerau-Pisselberg-Dannenberg zum großen Teil
schmale Gemeindeverbindungsstraßen mit Mischverkehr sind, bei denen
vorbeifahrende oder überholende Fahrzeuge den gesetzlichen Mindestabstand nur
einhalten können, wenn sie auf den Seitenstreifen fahren und dass entlang des
Bahndammes und des Jeetzeldeiches befestigte Wege zur Verfügung stehen, auf
denen kein motorisierter Verkehr stattfindet.
Frau Dittmer erläutert,
dass für die Teilnahme an dem Fördervorhaben Beschlüsse der betroffenen
Kommunen vorliegen müssen und dass in der heutigen Ortsbefahrung die
Sinnhaftigkeit der Wegeführung in Frage gestellt worden ist. Bei Änderungen des
Maßnahmenkonzeptes ist die Förderfähigkeit abzuklären. Fördervoraussetzung ist
ein räumlicher Zusammenhang aller Maßnahmen und dass keine Pflasterstraßen
betroffen sind.
Rh Herzog weist darauf hin,
dass ca. 95 % der Kosten für 3 Tiefbaumaßnahmen vorgesehen sind (Bauernstraße
Hitzacker, Straßen am Besenberg und Befestigung des unbefestigten
Deichverteidigungsweges). Die unbefestigten Teilfläche des
Deichverteidigungsweges ist zum Fahrradfahren hervorragend geeignet. Eine
Befestigung dieser Teilstrecke hält er für unsinnig. Die Fahrbahnen der
Bauernstraße in Hitzacker und der Straßen am Bahnübergang in Dannenberg sollen
erneuert werden obwohl sie in Ordnung sind.
Er weist darauf hin, dass
die alternativen Strecken entlang der Bahnstrecke und entlang des Jeetzeldeichs
ohne Mischverkehr und für den Fahrradverkehr besser geeignet sind und darauf,
dass zwischen Hitzacker und Seerau auf einer Strecke von 1,5 bis 2 km auf der
Landesstraße gefahren werden müsste. Er weist weiterhin darauf hin, dass die
Straße Am Besenberg in der Trägerschaft der Stadt Dannenberg(Elbe) steht und
die städtischen Gremien zu beteiligen sind.
Er erklärt, dass er der
Maßnahme nur zustimmen kann, wenn das Konzept geändert wird und zusätzlich eine
Anbindung an die Stadtmitte Dannenberg entsprechend des
Verkehrsentwicklungsplans aufgenommen wird.
SgBgm Meyer erläutert, dass
jede Kommune als Straßenbauträger den kommunalen Eigenanteil tragen muss und
dass der Förderantrag über die Samtgemeinde läuft, weil die
Gemeindeverbindungsstraßen zwischen Dannenberg und Seerau den erforderlichen
räumlichen Zusammenhang darstellen.
In der Beratung wird darauf
hingewiesen, dass ein Großteil der vorgesehenen Straßenbaumaßnahmen gar nicht
notwendig ist, dass die Förderstrecke am Besenberg in Dannenberg endet und keine
Anbindung an das Schulzentrum Dannenberg vorgesehen ist und dass an einer
Fördermaßnahme nicht teilgenommen werden muss, die als nicht sinnvoll anzusehen
ist.
Frau Dittmer erläutert,
dass bei einer Maßnahmenerweiterung die Förderrichtlinie gilt, wonach die
Förderung pro vermiedener Tonne CO² auf 200 € begrenzt werden soll. Sie sagt
zu, kurzfristig bei der Förderbehörde nachzufragen in welchen Umfang Änderungen
und Ergänzungen der Fördermaßnahme möglich sind.
Rh Herzog und Rh Siemke
schlagen vor, der Maßnahme nur zuzustimmen, wenn Änderungen und Ergänzungen
möglich sind und wenn eine Anbindung an das Schulzentrum Dannenberg aufgenommen
werden kann.
Nach Beendigung der
Beratung empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Es ist zu prüfen,
ob im Rahmen der Fördermaßnahme eine Anbindung an das Schulzentrum Dannenberg
und eine Änderung der Streckenführung entlang der Bahnlinie und des
Jeetzeldeiches möglich ist. Ansonsten wird die Maßnahme abgelehnt.