Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9

Im Zuge des Bundeswettbewerbs „Klimaschutz durch Radverkehr“, an dem der Landkreis sich im Verbund mit den Samtgemeinden beteiligt hat (Fördervorhaben „Neue Wege für neue Räder“), ist man für die 2. Antragsrunde zugelassen worden. Bis zum 15.06.2020 war ein konkretisierter Antrag einzureichen, den die Klimaschutzleitstelle des Landkreises Lüchow-Dannenberg erarbeitet hat. Am 03.06.2020 ist der Samtgemeindebürgermeister von dem Stand der Planungen, und von dem äußerst knappen Bearbeitungszeitraum für die 2. Antragsrunde, unterrichtet worden.
Im Zusammenhang mit den Vorplanungen der Klimaschutzleitstelle, unter Beteiligung externen Sachverstands, ist im Bereich der Samtgemeinde Elbtalaue die Strecke von Dannenberg (Elbe) über Pisselberg nach Hitzacker (Elbe) als geeignete Strecke zur Einrichtung einer Radvorrangroute betrachtet  worden. Die Ausweisung einer Radvorrangroute könnte von der Bauernstraße in Hitzacker (Elbe) bis zur Jeetzelallee in Dannenberg (Elbe) erfolgen.

In der Sitzung am 25.06 2010 hat Frau Dittmer von der Klimaschutzleitstelle das gesamte Fördervorhaben, Ziele, Strecke, erforderliche Maßnahmen, sowie erste Kosten und notwendige Kostenbeteiligungen der betroffenen Kommunen erläutert. Das Maßnahmenkonzept liegt der Niederschrift über diese Sitzung als Anlage bei.
Der Ausschuss hat dem eingereichten Förderantrag grundsätzlich zugestimmt, jedoch unter dem Vorbehalt, dass über den Inhalt nochmals zu beraten ist.

 

Vor der Sitzung ist eine Bereisung der Strecke Seerau – Dannenberg der vorgeschlagen Radroute durchgeführt worden. Dabei ist insbesondere darauf hingewiesen worden, dass die vorgeschlagene Fahrradvorrangroute Seerau-Pisselberg-Dannenberg zum großen Teil schmale Gemeindeverbindungsstraßen mit Mischverkehr sind, bei denen vorbeifahrende oder überholende Fahrzeuge den gesetzlichen Mindestabstand nur einhalten können, wenn sie auf den Seitenstreifen fahren und dass entlang des Bahndammes und des Jeetzeldeiches befestigte Wege zur Verfügung stehen, auf denen kein motorisierter Verkehr stattfindet.

 

Frau Dittmer erläutert, dass für die Teilnahme an dem Fördervorhaben Beschlüsse der betroffenen Kommunen vorliegen müssen und dass in der heutigen Ortsbefahrung die Sinnhaftigkeit der Wegeführung in Frage gestellt worden ist. Bei Änderungen des Maßnahmenkonzeptes ist die Förderfähigkeit abzuklären. Fördervoraussetzung ist ein räumlicher Zusammenhang aller Maßnahmen und dass keine Pflasterstraßen betroffen sind.

 

Rh Herzog weist darauf hin, dass ca. 95 % der Kosten für 3 Tiefbaumaßnahmen vorgesehen sind (Bauernstraße Hitzacker, Straßen am Besenberg und Befestigung des unbefestigten Deichverteidigungsweges). Die unbefestigten Teilfläche des Deichverteidigungsweges ist zum Fahrradfahren hervorragend geeignet. Eine Befestigung dieser Teilstrecke hält er für unsinnig. Die Fahrbahnen der Bauernstraße in Hitzacker und der Straßen am Bahnübergang in Dannenberg sollen erneuert werden obwohl sie in Ordnung sind.

Er weist darauf hin, dass die alternativen Strecken entlang der Bahnstrecke und entlang des Jeetzeldeichs ohne Mischverkehr und für den Fahrradverkehr besser geeignet sind und darauf, dass zwischen Hitzacker und Seerau auf einer Strecke von 1,5 bis 2 km auf der Landesstraße gefahren werden müsste. Er weist weiterhin darauf hin, dass die Straße Am Besenberg in der Trägerschaft der Stadt Dannenberg(Elbe) steht und die städtischen Gremien zu beteiligen sind.

Er erklärt, dass er der Maßnahme nur zustimmen kann, wenn das Konzept geändert wird und zusätzlich eine Anbindung an die Stadtmitte Dannenberg entsprechend des Verkehrsentwicklungsplans aufgenommen wird.

 

SgBgm Meyer erläutert, dass jede Kommune als Straßenbauträger den kommunalen Eigenanteil tragen muss und dass der Förderantrag über die Samtgemeinde läuft, weil die Gemeindeverbindungsstraßen zwischen Dannenberg und Seerau den erforderlichen räumlichen Zusammenhang darstellen.

 

In der Beratung wird darauf hingewiesen, dass ein Großteil der vorgesehenen Straßenbaumaßnahmen gar nicht notwendig ist, dass die Förderstrecke am Besenberg in Dannenberg endet und keine Anbindung an das Schulzentrum Dannenberg vorgesehen ist und dass an einer Fördermaßnahme nicht teilgenommen werden muss, die als nicht sinnvoll anzusehen ist.

 

Frau Dittmer erläutert, dass bei einer Maßnahmenerweiterung die Förderrichtlinie gilt, wonach die Förderung pro vermiedener Tonne CO² auf 200 € begrenzt werden soll. Sie sagt zu, kurzfristig bei der Förderbehörde nachzufragen in welchen Umfang Änderungen und Ergänzungen der Fördermaßnahme möglich sind.

 

Rh Herzog und Rh Siemke schlagen vor, der Maßnahme nur zuzustimmen, wenn Änderungen und Ergänzungen möglich sind und wenn eine Anbindung an das Schulzentrum Dannenberg aufgenommen werden kann.

 

Nach Beendigung der Beratung empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 

 


Beschluss:

Es ist zu prüfen, ob im Rahmen der Fördermaßnahme eine Anbindung an das Schulzentrum Dannenberg und eine Änderung der Streckenführung entlang der Bahnlinie und des Jeetzeldeiches möglich ist. Ansonsten wird die Maßnahme abgelehnt.