Sitzung: 07.07.2020 Rat der Gemeinde Karwitz
Stellv. Bgm Dreyer spricht
den Bericht 7.4 über die Einstellung eines Baumkontrolleurs/in in der letzten
Niederschrift an. Er merkt an, dass für den Fall, dass ein Unfall mit Bäumen
passiert, die Versicherung nicht mehr eintritt, sondern die Gemeinde bzw. der
Bürgermeister haftbar zu machen ist.
Bgm Harms wird sich
zunächst mit dem KSA selbst in Verbindung setzen und mitteilen, wie die
Sichtung der Bäume bisher erfolgt ist und auf weitere Nachricht warten. Er
sieht nicht, dass das Problem kurzfristig gelöst wird.
Stellv. Bgm Dreyer merkt
an, ob es sinnvoll wäre, als Gemeinde auf die Einstellung eines
Baumkontrolleurs/in durch die Samtgemeinde hinzuwirken, auch um Schaden von der
Gemeinde abzuwenden.
Rh Schaper-Biemann gibt zur
Kenntnis, dass nach den bisherigen Diskussionen nicht damit zu rechnen ist,
dass die Samtgemeinde einen Baumkontrolleur/in einstellt.