Stellv. Bgm Dreyer spricht den Bericht 7.4 über die Einstellung eines Baumkontrolleurs/in in der letzten Niederschrift an. Er merkt an, dass für den Fall, dass ein Unfall mit Bäumen passiert, die Versicherung nicht mehr eintritt, sondern die Gemeinde bzw. der Bürgermeister haftbar zu machen ist.

Bgm Harms wird sich zunächst mit dem KSA selbst in Verbindung setzen und mitteilen, wie die Sichtung der Bäume bisher erfolgt ist und auf weitere Nachricht warten. Er sieht nicht, dass das Problem kurzfristig gelöst wird.

Stellv. Bgm Dreyer merkt an, ob es sinnvoll wäre, als Gemeinde auf die Einstellung eines Baumkontrolleurs/in durch die Samtgemeinde hinzuwirken, auch um Schaden von der Gemeinde abzuwenden.

Rh Schaper-Biemann gibt zur Kenntnis, dass nach den bisherigen Diskussionen nicht damit zu rechnen ist, dass die Samtgemeinde einen Baumkontrolleur/in einstellt.