Sitzung: 06.07.2020 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Rh Weiss fragt nach dem
Vorgang i. S. Beflaggung anlässlich des CSD mit der Regenbogenflagge in der
Samtgemeinde Elbtalaue.
Er hätte gerne eine
Information, wie die Stadt Hitzacker (Elbe) damit umgehen würde.
Zu besonderen Anlässen wurde in Hitzacker (Elbe) bisher auch z. B. die
japanische und die indische Flagge gehisst.
Das Thema „Aufstehen gegen Hass und Diskriminierung“ sei
äußerst aktuell und unterstützenswert, die Achtung der Menschenwürde sei
allgegenwärtig.
1.SgRat Beitz bekräftigt,
dass die Verwaltung natürlich hinter diesen Zielen steht.
An die Stadt Hitzacker
(Elbe) wurde bisher ein solcher Antrag nicht gerichtet.
Er erläutert dazu die gesetzlichen Vorgaben, die Beflaggungsregeln des
Landes Niedersachsen (siehe
Ausführungsbestimmungen zum Niedersächsischen Wappengesetz,RdErl. d. StK v. 20.
2. 2019 — 201-01405/01 —). In dem Erlass ist genau geregelt, zu welchen Tagen
welche Flaggen vor den Dienstgebäuden zu hissen sind. Ziel des Erlasses ist
eine sachgerechte Beflaggung der Dienstgebäude, die den wichtigen Grundsätzen
der Gleichbehandlung und Neutralität Rechnung trägt.
Auf Äußerung zu einer möglichen Änderung
bzw. Antragsformulierung von Rh Weiss entgegnet Rh Zühlke, dass seitens der
Veranstalter des CSD kein Antrag vorläge. Außerdem sei es schwierig, eine
politische Entscheidung für einen derartigen Einzelfall zu fassen.