Rh Weiss fragt nach dem Vorgang i. S. Beflaggung anlässlich des CSD mit der Regenbogenflagge in der Samtgemeinde Elbtalaue.

Er hätte gerne eine Information, wie die Stadt Hitzacker (Elbe) damit umgehen würde.
Zu besonderen Anlässen wurde in Hitzacker (Elbe) bisher auch z. B. die japanische und die indische Flagge gehisst.
Das Thema
 „Aufstehen gegen Hass und Diskriminierung“ sei äußerst aktuell und unterstützenswert, die Achtung der Menschenwürde sei allgegenwärtig.

 

1.SgRat Beitz bekräftigt, dass die Verwaltung natürlich hinter diesen Zielen steht.

An die Stadt Hitzacker (Elbe) wurde bisher ein solcher Antrag nicht gerichtet.

Er erläutert dazu die gesetzlichen Vorgaben, die Beflaggungsregeln des

Landes Niedersachsen (siehe Ausführungsbestimmungen zum Niedersächsischen Wappengesetz,RdErl. d. StK v. 20. 2. 2019 — 201-01405/01 —). In dem Erlass ist genau geregelt, zu welchen Tagen welche Flaggen vor den Dienstgebäuden zu hissen sind. Ziel des Erlasses ist eine sachgerechte Beflaggung der Dienstgebäude, die den wichtigen Grundsätzen der Gleichbehandlung und Neutralität Rechnung trägt.

 

Auf Äußerung zu einer möglichen Änderung bzw. Antragsformulierung von Rh Weiss entgegnet Rh Zühlke, dass seitens der Veranstalter des CSD kein Antrag vorläge. Außerdem sei es schwierig, eine politische Entscheidung für einen derartigen Einzelfall zu fassen.