Rh Struck möchte wissen, was es mit dem Flyer über den Kinderspielplatz Mutschel auf sich habe, der in der Gemeinde verteilt wurde.

Es könne nicht sein, dass Eltern die Spielgeräte reparieren, wenn die Gemeinde in der Pflicht sei, den Spielplatz zu unterhalten.

 

Stellv. Bgm Burmester erläutert den Sachverhalt. Bisher hat eine Privatperson aus dem Baugebiet auf den Platz geachtet und kleinere Pflegearbeiten freiwillig übernommen.

Da es seinerzeit dort wenig Kinder gab, wurde der Spielplatz im letzten Jahr etwas vernachlässigt. Nun gibt es dort wieder mehr Kinder und die Eltern haben Eigeninitiative ergriffen, um den Platz wieder herzurichten.

 

Aufgrund einer Beschwerde hat die Gemeinde kleinere Reparaturen (Austausch von Brettern o. ä. ) veranlasst. Dieses hat in Abstimmung mit der Samtgemeinde, Herrn Lühr, stattgefunden und ist ordnungsgemäß vorgenommen worden.

 

Es entstand auch der Wunsch seitens der Eltern, ein neues Spielgerät anzuschaffen. Die Eltern haben nach Finanzierungsmöglichkeiten gesucht und möchten Spenden sammeln, auch wurde die Sparkasse angeschrieben. Auch über einen Anteil der Gemeinde Gusborn würden sich die Eltern freuen.

 

Rh Struck entgegnet, dass die Unterhaltung des Spielplatzes eine Pflicht der Gemeinde sei.

Rf Geuder findet die private Initiative gut, findet aber auch, dass die Gemeinde in der Pflicht sei.

 

Rh Beckmann findet es bedauerlich, dass der Gemeinderat nicht danach geschaut habe, wie der Spielplatz aussehe. Da es in dem Baugebiet Mutschel wieder mehr Kinder gebe, sollte in die nächste Haushaltsberatung die Anschaffung neuer Spielgeräte mit aufgenommen werden.

 

Bgm Ringel führt aus, dass der Spielplatz turnusgemäß von der Samtgemeinde überprüft wurde und wird. Im Jahr 2020 stand keine Prüfung an, diese wäre 2021 wieder dran. Auch die Unterhaltung liegt in der Pflicht der Gemeinde und wird eingehalten.

Die private Initiative der Eltern ist begrüßenswert, es wurde aber kein offizieller Antrag hinsichtlich Spielgeräten an die Gemeinde gestellt.

 

Rf Geuder bemerkt, dass darüber ein schlechter Eindruck entstanden sei, dass die Gemeinde sich nicht kümmern würde.

 

Stellv. Bgm Burmester entgegnet, dass man doch über eine solche Elterninitiative erfreut sein sollte, es werde doch auch allgemein Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern gefordert, warum also nicht auch hierbei.

Ein Antrag werde an die Gemeinde noch gestellt werden.