Sitzung: 28.05.2020 Brandschutzausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue
Anmerkung der Verwaltung:
Rh Block hat in der vorangegangenen Sitzung des
Brandschutzausschusses (BSAE/X/11) um Prüfung etwaiger Förderungsmöglichkeiten
bzgl. der Nachrüstung von Abbiegeassistenzsystemen an Einsatzfahrzeugen der
Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Elbtalaue gebeten.
Es existiert ein entsprechendes Förderprogramm des
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG).
Förderfähige Kraftfahrzeuge i. S. d. Förderrichtlinie
sind u. a. Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5
Tonnen, die im Inland für die Ausübung öffentlich-rechtlicher Tätigkeit
angeschafft und betrieben werden. Bei den Einsatzfahrzeugen mit einer
zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen handelt es sich somit
grundsätzlich um förderfähige Fahrzeuge. Zuwendungsberechtigt sind u. a. die
Eigentümer der förderfähigen Fahrzeuge, welche in der Bundesrepublik
Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen sind. Die Samtgemeinde
Elbtalaue ist somit auch grundsätzlich zuwendungsberechtigt.
Förderfähig sind Maßnahmen nur, wenn mit ihnen vor
Antragsstellung nicht begonnen wurde. Die Maßnahme ist innerhalb von drei
Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheids durchzuführen.
Eine Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren
Zuschusses gewährt und beträgt höchstens 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
(Umrüstungskosten), maximal 1.500 € je Einzelmaßnahme (je Fahrzeug).
Grundsätzlich sind je Zuwendungsberechtigten maximal zehn Einzelmaßnahmen (zehn
Fahrzeugumrüstungen) pro Jahr förderfähig.
Entsprechende Förderanträge sind bis zum 15.10 eines
jeden Jahres zu stellen. Das Förderprogramm soll grundsätzlich bis zum
31.12.2024 andauern. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.; die
Bewilligungsbehörde (BAG) entscheidet aufgrund von pflichtgemäßen Ermessen im
Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.