Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Bgm’in Deegen erläutert den Sachverhalt.

Es liegt ein Antrag auf Eintragung einer Baulast auf dem Flurstück 246/2, Flur 2 in der Gemarkung Langendorf, zugunsten des Flurstückes 80/1, der Flur 2 in der Gemarkung Langendorf vor. Der Antrag und der dazugehörige Lageplan sind der Vorlage als Anlage I beigefügt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Aus rechtlicher Sicht bestehen gegen die Eintragung der Baulast keine Bedenken. Die Eintragung der Baulast sollte vertraglich an die beantragte Baugenehmigung gebunden werden. Der Antragsteller sollte verpflichtet werden, im Falle des Unterganges der Baugenehmigung, der Löschung der Baulast zuzustimmen.

 

Bgm’in Deegen ergänzt, dass sie mit dem Antragsteller gesprochen habe und erläutert die Hintergründe.

 

Der Rat der Gemeinde Langendorf fasst folgenden

 


Beschluss:

Auf dem Flurstück 246/2, Flur 2 der Gemarkung Langendorf wird eine Baulast, gem. der Einzeichnung auf dem der Vorlage beigefügten Plan, zugunsten des Flurstückes 80/1, Flur 2 der Gemarkung Langendorf eingetragen.