Die SPD-Fraktion im SgRat hat am Vortag der Sitzung folgenden Antrag schriftlich eingereicht. Dieser ist vorab allen Ratsmitgliedern per E-Mail weitergeleitet worden:

Betr.: Sitzung des SG Rates am 23.06.2020; hier: TOP Anfragen/Anträge

Sehr geehrter Herr SgBgm Meyer,

in Sachen Kinderbetreuung in den Schulen und KITA ist auf Landkreisebene (Kreisschulausschuss) und auch in der SG Gartow eine “ Not-Betreuung“ der Kinder während der Sommerferienzeit angedacht. In der SG Gartow, wohl auch beim LK wird derzeit geprüft, ob überhaupt ein Bedarf seitens der Erziehungsberechtigten besteht.

Fragen: Sind die Bestrebungen der SG Gartow und des LK bei der SG Elbtalaue bekannt ? Wenn ja, besteht ein entsprechender Bedarf in den Grundschulen der SG Elbtalaue ? Besteht ein entsprechender Bedarf in den KITA der SG Elbtalaue?

Antrag der SPD Fraktion: Die SPD beantragt zu prüfen, inwieweit eine Ferienbetreuung für alle Grundschülerinnen und Grundschüler sowie Kinder in Kindertageseinrichtungen in diesen Sommer ohne Unterbrechung möglich ist. Die Belastungssituation für viele Familien ist seit Wochen extrem hoch. Die Hauptlast zwischen Haushalt, Homeschooling und Home-Office tragen, wie so oft, hauptsächlich die Mütter. Außer den wirtschaftlichen Belastungsfaktoren spielen dabei auch psychosoziale Aspekte eine immer größere Rolle. Ferienfreizeiten und Sommerferienbetreuung werden nicht oder nur eingeschränkt stattfinden. Viele Eltern werden auf eine Betreuung angewiesen sein, weil viele Erziehungsberechtigte aufgrund der Pandemie ihren Urlaub ungewollt nehmen mussten. Dem möchten wir entgegenkommen und für bessere Planbarkeit sorgen. Grundsätzlich sollte diese Möglichkeit allen offenstehen.

 

SgBgm Meyer berichtet hierzu wie folgt:

 

der Landkreis hat die Schulleitungen ihrer weiterführenden Schulen sowie auch die der Grundschulen der Samtgemeinde Elbtalaue abgefragt,

1.       Gibt es bereits Anfragen von Erziehungsberechtigten zur Betreuung in den Sommerferien?

2.       Besteht ihrerseits bereits eine Vorgehensweise zur Betreuung in den Sommerferien?

 

Antwort zu 1. NEIN keine

Antwort zu 2. Eine Betreuung ist durch das Kultusministerium bzw. die Niedersächsische Landesschulbehörde per Erlass zu verfügen.

 

Problematik Schulträger

Seitens der Schulträger kann eine – kurzfristige – Anordnung auf Öffnung der Schulen für Notbetreuung derzeit personell und organisatorisch nicht umgesetzt werden.

In den Sommerferien hat das Reinigungspersonal Urlaub, über freie Reinigungskapazitäten verfügt die Samtgemeinde nicht, da durch die Hygieneauflagen erhebliche Mehrarbeit entstanden ist bzw. auch weiterhin entstehen wird.

 

Kitabetreuung

Es wurden in allen Kindertagesstätten/Horten Bedarfsabfragen zu einer Ferienbetreuung gestellt.

In nahezu allen Einrichtungen wird auf eine Sommerschließzeit verzichtet und eine Betreuung angeboten. Wenige Einrichtungen schließen, hier wurde kein Bedarf seitens der Eltern angemeldet.

 

Rh Herzog fragt an, ob bekannt sei, dass die kirchlichen Einrichtungen sich an dieser Vorgehensweise nicht beteiligen.

SgBgm Meyer merkt an, dass dieses im Detail nicht bekannt sei und daher keine Aussage hierzu getroffen werden kann.