Sitzung: 23.06.2020 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Die
SPD-Fraktion im SgRat hat am Vortag der Sitzung folgenden Antrag schriftlich
eingereicht. Dieser ist vorab allen Ratsmitgliedern per E-Mail weitergeleitet
worden:
Betr.: Sitzung des SG Rates am
23.06.2020; hier: TOP Anfragen/Anträge
Sehr geehrter Herr
SgBgm Meyer,
in
Sachen Kinderbetreuung in den Schulen und KITA ist auf Landkreisebene
(Kreisschulausschuss) und auch in der SG Gartow eine “ Not-Betreuung“ der
Kinder während der Sommerferienzeit angedacht. In der SG Gartow, wohl auch beim
LK wird derzeit geprüft, ob überhaupt ein Bedarf seitens der
Erziehungsberechtigten besteht.
Fragen:
Sind die Bestrebungen der
SG Gartow und des LK bei der SG Elbtalaue bekannt ? Wenn ja, besteht ein
entsprechender Bedarf in den Grundschulen der SG Elbtalaue ? Besteht ein
entsprechender Bedarf in den KITA der SG Elbtalaue?
Antrag
der SPD Fraktion: Die
SPD beantragt zu prüfen, inwieweit eine Ferienbetreuung für alle
Grundschülerinnen und Grundschüler sowie Kinder in Kindertageseinrichtungen in
diesen Sommer ohne Unterbrechung möglich ist. Die Belastungssituation für viele
Familien ist seit Wochen extrem hoch. Die Hauptlast zwischen Haushalt,
Homeschooling und Home-Office tragen, wie so oft, hauptsächlich die Mütter.
Außer den wirtschaftlichen Belastungsfaktoren spielen dabei auch psychosoziale
Aspekte eine immer größere Rolle. Ferienfreizeiten und Sommerferienbetreuung
werden nicht oder nur eingeschränkt stattfinden. Viele Eltern werden auf eine
Betreuung angewiesen sein, weil viele Erziehungsberechtigte aufgrund der
Pandemie ihren Urlaub ungewollt nehmen mussten. Dem möchten wir entgegenkommen
und für bessere Planbarkeit sorgen. Grundsätzlich sollte diese Möglichkeit
allen offenstehen.
SgBgm Meyer berichtet
hierzu wie folgt:
der Landkreis hat die Schulleitungen ihrer
weiterführenden Schulen sowie auch die der Grundschulen der Samtgemeinde
Elbtalaue abgefragt,
1. Gibt
es bereits Anfragen von Erziehungsberechtigten zur Betreuung in den
Sommerferien?
2. Besteht
ihrerseits bereits eine Vorgehensweise zur Betreuung in den Sommerferien?
Antwort zu 1. NEIN keine
Antwort zu 2. Eine Betreuung ist durch das Kultusministerium bzw. die Niedersächsische Landesschulbehörde per Erlass zu verfügen.
Problematik Schulträger
Seitens der Schulträger kann eine – kurzfristige – Anordnung auf Öffnung der Schulen für Notbetreuung derzeit personell und organisatorisch nicht umgesetzt werden.
In den Sommerferien hat das Reinigungspersonal Urlaub, über freie Reinigungskapazitäten verfügt die Samtgemeinde nicht, da durch die Hygieneauflagen erhebliche Mehrarbeit entstanden ist bzw. auch weiterhin entstehen wird.
Kitabetreuung
Es wurden in allen Kindertagesstätten/Horten Bedarfsabfragen zu einer Ferienbetreuung gestellt.
In nahezu allen Einrichtungen wird auf eine Sommerschließzeit verzichtet und eine Betreuung angeboten. Wenige Einrichtungen schließen, hier wurde kein Bedarf seitens der Eltern angemeldet.
Rh Herzog fragt an, ob
bekannt sei, dass die kirchlichen Einrichtungen sich an dieser Vorgehensweise
nicht beteiligen.
SgBgm Meyer merkt an, dass
dieses im Detail nicht bekannt sei und daher keine Aussage hierzu getroffen
werden kann.