Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Im März 2020 hat sich der Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales des Rates der Stadt und im Anschluss daran der Verwaltungsausschuss dafür ausgesprochen, ein Untersuchungsgebiet für „Vorbereitende Untersuchungen“ gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) für die Innenstadt von Dannenberg festzulegen. Der Rat wird in seiner nächsten Sitzung über diese Empfehlung beraten. Aufgrund der Corona-Pandemie findet diese Sitzung des Rates voraussichtlich erst im Juli 2020 statt.

 

Eine lebendige und identitätsstiftende Stadtmitte hat eine herausragende Bedeutung für die Zukunft der Stadt Dannenberg (Elbe). Funktionsverluste und Gebäudeschäden sowie drohende Leerstände im zentralen Versorgungsbereich sind in Dannenberg zu beobachten. Der zentrale Versorgungsbereich muss sich auf die strukturellen Rahmenbedingungen und Anforderungen einstellen.

 

In der Stadt Dannenberg ist im Zeitraum zwischen 1985-2003 eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme im Ortskern sehr erfolgreich umgesetzt worden. Übergeordnete Ziele waren seinerzeit die Beseitigung von städtebaulichen Missständen, die Aufwertung von Wohnbeständen, die Förderung von nachfragegerechtem Wohnungsneubau und auch die Verbesserung von Geschäftsbedingungen in der Innenstadt. Mit diesen Maßnahmen ging auch die Neuordnung der verkehrlichen Situation im Ortskern einher.

 

Diese Maßnahme war eine Wirtschaftsförderung ersten Ranges. Mit ca. 80 neuen Wohnungen, 680 Stellplätzen, der verkehrsberuhigten Innenstadt und vielen öffentlichen Maßnahmen wurde der Stadtkern geordnet und hergerichtet. Auf diese Sanierungsmaßnahme folgte ein weiteres Förderprogramm unter dem Titel „Erneuerung und Entwicklung städtebaulicher Gebiete“ mit Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Im Jahre 2007 wurde ein Stadtentwicklungskonzept zur Grundlage für dieses erfolgreiche Konzept.

 

Nach nunmehr 20 Jahren ist es an der Zeit, den demografischen und sozialstrukturellen Entwicklungen im Kern der Stadt Rechnung zu tragen. Im historisch geprägten Zentrum besteht ein Mangel an bedarfsgerechtem Wohnraum. Auch die Gestaltung des öffentlichen Raumes entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen eines barrierefreien bzw. barrierearmen Stadtraumes. Einzelhandelsnutzung stellt sich heute anders auf, Leerstände drohen. Damit entstehen Funktionsverluste im Stadtkern. Gerade in der Marschtorstraße weist ein Teil des historischen Gebäudebestandes einen hohen Sanierungsbedarf auf.

 

Der Verkehrsentwicklungsplan aus dem Jahre 2018 stellt zudem enormen Handlungsbedarf für die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur heraus. Es sind planerische und organisatorische Maßnahmen, Schaffung von barrierefreien Gebäudezugängen sowie eine Barrierefreiheit im öffentlichen Straßenraum, aber auch Möblierungsmaßnahmen im öffentlichen Raum und viele Privatmaßnahmen erforderlich.

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung am 9. April 2020 der Verwaltung den Auftrag erteilt, die Grundstückseigentümer in dem bereits empfohlenen Untersuchungsgebiet zu befragen, ob sie Interesse an einer Sanierungsmaßnahme eines in der Innenstadt gelegenen Gebäudebestandes haben und ob sie einer „Sanierungsmaßnahme Innenstadt“ positiv gegenüberstehen würden. Diese Gespräche sind in den letzten Wochen geführt worden. 

 

Die Grundstückseigentümer bestätigen, dass städtebauliche Missstände erkennbar sind. Die Behebung bzw. Verminderung der städtebaulichen Missstände ist für viele Eigentümer der Stadt Dannenberg (Elbe) aufgrund der zu erwartenden finanziellen Belastung nur unter Zuhilfenahme von Städtebauförderungsmitteln möglich. Substanz- und Funktionsschwächen in Form von negativ ortsbildprägenden Gebäuden, sanierungsbedürftige Gebäude an sich, Mangel an Einzelhandelsflächen von bedarfsgerechter Größe, Mangel an altengerechtem Wohnraum, Barrieren in den Gebäuden, Mangel an ökologisch hochwertigen und erlebbaren Grünräumen, fehlende Gebäudestrukturen werden skizziert.

 

Mit den Eigentümern von 328 Grundstücken in dem empfohlenen Voruntersuchungsgebiet sind von der Verwaltung nach dem Beschluss vom Verwaltungsausschuss am 9. April 2020 Gespräche geführt worden. Grundstückseigentümer sind zum Teil in Besitz von mehreren Objekten. Es haben sich 96 Grundstückseigentümer positiv zu einer möglichen Sanierungsmaßnahme geäußert. Lediglich 5 Grundstückseigentümer sprechen sich grundsätzlich gegen eine Sanierung der Innenstadt aus.

 

Die Stadt Dannenberg (Elbe) sollte die Chance nutzen und das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ genauer betrachten. Mit dem „Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte“ ist in § 1 Absatz 6 Nr. 4 Baugesetzbuch (BauGB) die Bedeutung der „Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche bei der Bauleitplanung“ besonders hervorgehoben worden. Vor diesem rechtlichen Hintergrund wird seit vielen Jahren das Förderprogramm für die Innenentwicklung gemeinsam durch Bund und Länder aufgelegt. Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung der förderfähigen Kosten von Maßnahmen der Innenentwicklung anteilig mit 1/3, analog dem Grundprogramm der Städtebauförderung. Die Bundesmittel sind durch Landes- und kommunale Mittel mit jeweils einem weiteren Drittel zu komplementieren.

 

Aufgrund des Umfrageergebnisses und den zuvor erläuterten Kriterien hinsichtlich einer erfolgversprechenden Aufnahme in das Förderprogramm bittet die Verwaltung die Gremien der Stadt Dannenberg (Elbe), die Ergebnisse der „Städtebaulichen Vorbereitenden Untersuchung“ für den Bereich der Innenstadt fortzuschreiben.

 

Sobald es die Corona-Pandemie-Beschränkungen zulassen, ist eine Einwohnerversammlung zur Vorstellung der „Städtebaulichen Vorbereitenden Untersuchung“ durchzuführen. Im Anschluss daran ist sowohl die „Städtebauliche Vorbereitende Untersuchung“ als auch das darauf aufbauende „Integrierte Stadtentwicklungskonzept“ dem Rat der Stadt Dannenberg zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Die Ergebnisse der „Städtebaulichen Vorbereitenden Untersuchung“ für den Bereich der Innenstadt sind fortzuschreiben und im Rahmen einer Einwohnerversammlung der Bevölkerung vorzustellen.

 

 

Frau Fallapp trägt den Sachverhalt vor. In der Zwischenzeit sind weitere Gespräche mit Grundstückseigentümern geführt worden, so dass festzuhalten bleibt, dass 125 Eigentümer sich für eine Sanierung ausgesprochen haben und nunmehr 9 dagegen.

 

Der Verwaltungsausschuss hat den Beschlussvorschlag umformuliert, so dass nunmehr nicht die Ergebnisse, sondern die vorbereitende Untersuchung selbst fortzuschreiben ist.

 

 

Stellv. Bgm Behning erklärt für die CDU-Fraktion die Unterstützung zu dieser Maßnahme. Er empfindet es als ausgesprochen positiv, die Innenstadt weiter beleben zu wollen, indem Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Es gibt, auch in unmittelbarer Nähe, Städte, die zeigen wie es ohne derartige Maßnahmen irgendwann aussehen kann. Wenn es also Möglichkeiten gibt, zur Weiterentwicklung beizutragen, so sollten diese auch genutzt werden.

 

Rh Herzog hinterfragt die Kosten der seinerzeitigen Sanierung. Er möchte wissen, wie hoch der Anteil der Sanierungsmittel war, den die Stadt Dannenberg (Elbe) seinerzeit aufzubringen hatte.

Zudem fragt er an, wie hoch der Anteil der Ausgleichsbeträge pro qm für private Anliegen gewesen sei.

 

Frau Fallapp erläutert, dass die seinerzeitige Sanierung ein Gesamtvolumen von ca. 32 Mio € hatte. Seitens der Stadt Dannenberg (Elbe) sind in der Zeit von 1985 - 2003 ca. 7 Mio € investiert worden.

StDir Meyer führt aus, dass die Ausgleichsbeträge zwischen 3 € und 12 € pro qm lagen, je nach Bewertung und Lage des Grundstückes.

 

 

Bgm Voß lässt über die geänderte VA-Empfehlung abstimmen.

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) fasst folgenden

 

 

 

 


Beschluss:

Die „Städtebaulichen Vorbereitenden Untersuchung“ für den Bereich der Innenstadt ist fortzuführen und im Rahmen einer Einwohnerversammlung der Bevölkerung vorzustellen.