Sitzung: 14.07.2020 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Vorlage: 04/0194/2020
Sachverhalt:
Im März 2020 hat sich der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Soziales des Rates der Stadt und im Anschluss daran der
Verwaltungsausschuss dafür ausgesprochen, ein Untersuchungsgebiet für
„Vorbereitende Untersuchungen“ gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) für die
Innenstadt von Dannenberg festzulegen. Der Rat wird in seiner nächsten Sitzung
über diese Empfehlung beraten. Aufgrund der Corona-Pandemie findet diese
Sitzung des Rates voraussichtlich erst im Juli 2020 statt.
Eine lebendige und identitätsstiftende Stadtmitte
hat eine herausragende Bedeutung für die Zukunft der Stadt Dannenberg (Elbe).
Funktionsverluste und Gebäudeschäden sowie drohende Leerstände im zentralen
Versorgungsbereich sind in Dannenberg zu beobachten. Der zentrale
Versorgungsbereich muss sich auf die strukturellen Rahmenbedingungen und
Anforderungen einstellen.
In der Stadt Dannenberg ist im Zeitraum
zwischen 1985-2003 eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme im Ortskern sehr
erfolgreich umgesetzt worden. Übergeordnete Ziele waren seinerzeit die
Beseitigung von städtebaulichen Missständen, die Aufwertung von Wohnbeständen,
die Förderung von nachfragegerechtem Wohnungsneubau und auch die Verbesserung
von Geschäftsbedingungen in der Innenstadt. Mit diesen Maßnahmen ging auch die
Neuordnung der verkehrlichen Situation im Ortskern einher.
Diese Maßnahme war eine
Wirtschaftsförderung ersten Ranges. Mit ca. 80 neuen Wohnungen, 680
Stellplätzen, der verkehrsberuhigten Innenstadt und vielen öffentlichen
Maßnahmen wurde der Stadtkern geordnet und hergerichtet. Auf diese
Sanierungsmaßnahme folgte ein weiteres Förderprogramm unter dem Titel
„Erneuerung und Entwicklung städtebaulicher Gebiete“ mit Fördermitteln aus dem
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Im Jahre 2007 wurde ein
Stadtentwicklungskonzept zur Grundlage für dieses erfolgreiche Konzept.
Nach nunmehr 20 Jahren ist es an der Zeit,
den demografischen und sozialstrukturellen Entwicklungen im Kern der Stadt
Rechnung zu tragen. Im historisch geprägten Zentrum besteht ein Mangel an
bedarfsgerechtem Wohnraum. Auch die Gestaltung des öffentlichen Raumes
entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen eines barrierefreien bzw.
barrierearmen Stadtraumes. Einzelhandelsnutzung stellt sich heute anders auf,
Leerstände drohen. Damit entstehen Funktionsverluste im Stadtkern. Gerade in
der Marschtorstraße weist ein Teil des historischen Gebäudebestandes einen
hohen Sanierungsbedarf auf.
Der Verkehrsentwicklungsplan aus dem Jahre
2018 stellt zudem enormen Handlungsbedarf für die Verbesserung der
Radverkehrsinfrastruktur heraus. Es sind planerische und organisatorische
Maßnahmen, Schaffung von barrierefreien Gebäudezugängen sowie eine
Barrierefreiheit im öffentlichen Straßenraum, aber auch Möblierungsmaßnahmen im
öffentlichen Raum und viele Privatmaßnahmen erforderlich.
Der Verwaltungsausschuss der Stadt
Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung am 9. April 2020 der Verwaltung den
Auftrag erteilt, die Grundstückseigentümer in dem bereits empfohlenen
Untersuchungsgebiet zu befragen, ob sie Interesse an einer Sanierungsmaßnahme
eines in der Innenstadt gelegenen Gebäudebestandes haben und ob sie einer
„Sanierungsmaßnahme Innenstadt“ positiv gegenüberstehen würden. Diese Gespräche
sind in den letzten Wochen geführt worden.
Die Grundstückseigentümer bestätigen, dass
städtebauliche Missstände erkennbar sind. Die Behebung bzw. Verminderung der
städtebaulichen Missstände ist für viele Eigentümer der Stadt Dannenberg (Elbe)
aufgrund der zu erwartenden finanziellen Belastung nur unter Zuhilfenahme von Städtebauförderungsmitteln
möglich. Substanz- und Funktionsschwächen in Form von negativ ortsbildprägenden
Gebäuden, sanierungsbedürftige Gebäude an sich, Mangel an Einzelhandelsflächen
von bedarfsgerechter Größe, Mangel an altengerechtem Wohnraum, Barrieren in den
Gebäuden, Mangel an ökologisch hochwertigen und erlebbaren Grünräumen, fehlende
Gebäudestrukturen werden skizziert.
Mit den Eigentümern von 328 Grundstücken in
dem empfohlenen Voruntersuchungsgebiet sind von der Verwaltung nach dem
Beschluss vom Verwaltungsausschuss am 9. April 2020 Gespräche geführt worden.
Grundstückseigentümer sind zum Teil in Besitz von mehreren Objekten. Es haben
sich 96 Grundstückseigentümer positiv zu einer möglichen Sanierungsmaßnahme
geäußert. Lediglich 5 Grundstückseigentümer sprechen sich grundsätzlich gegen
eine Sanierung der Innenstadt aus.
Die Stadt Dannenberg (Elbe) sollte die
Chance nutzen und das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ genauer
betrachten. Mit dem „Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die
Innenentwicklung der Städte“ ist in § 1 Absatz 6 Nr. 4 Baugesetzbuch (BauGB)
die Bedeutung der „Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche bei
der Bauleitplanung“ besonders hervorgehoben worden. Vor diesem rechtlichen
Hintergrund wird seit vielen Jahren das Förderprogramm für die Innenentwicklung
gemeinsam durch Bund und Länder aufgelegt. Der Bund beteiligt sich an der
Finanzierung der förderfähigen Kosten von Maßnahmen der Innenentwicklung
anteilig mit 1/3, analog dem Grundprogramm der Städtebauförderung. Die
Bundesmittel sind durch Landes- und kommunale Mittel mit jeweils einem weiteren
Drittel zu komplementieren.
Aufgrund des Umfrageergebnisses und den
zuvor erläuterten Kriterien hinsichtlich einer erfolgversprechenden Aufnahme in
das Förderprogramm bittet die Verwaltung die Gremien der Stadt Dannenberg
(Elbe), die Ergebnisse der „Städtebaulichen Vorbereitenden Untersuchung“ für
den Bereich der Innenstadt fortzuschreiben.
Sobald es die Corona-Pandemie-Beschränkungen zulassen, ist eine
Einwohnerversammlung zur Vorstellung der „Städtebaulichen Vorbereitenden
Untersuchung“ durchzuführen. Im Anschluss daran ist sowohl die „Städtebauliche
Vorbereitende Untersuchung“ als auch das darauf aufbauende „Integrierte
Stadtentwicklungskonzept“ dem Rat der Stadt Dannenberg zur Beschlussfassung
vorzulegen.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Die Ergebnisse der
„Städtebaulichen Vorbereitenden Untersuchung“ für den Bereich der Innenstadt
sind fortzuschreiben und im Rahmen einer Einwohnerversammlung der Bevölkerung
vorzustellen.
Frau Fallapp trägt
den Sachverhalt vor. In der Zwischenzeit sind weitere Gespräche mit
Grundstückseigentümern geführt worden, so dass festzuhalten bleibt, dass 125
Eigentümer sich für eine Sanierung ausgesprochen haben und nunmehr 9 dagegen.
Der Verwaltungsausschuss
hat den Beschlussvorschlag umformuliert, so dass nunmehr nicht die Ergebnisse,
sondern die vorbereitende Untersuchung selbst fortzuschreiben ist.
Stellv. Bgm Behning
erklärt für die CDU-Fraktion die Unterstützung zu dieser Maßnahme. Er empfindet
es als ausgesprochen positiv, die Innenstadt weiter beleben zu wollen, indem
Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Es gibt, auch in unmittelbarer Nähe,
Städte, die zeigen wie es ohne derartige Maßnahmen irgendwann aussehen kann.
Wenn es also Möglichkeiten gibt, zur Weiterentwicklung beizutragen, so sollten
diese auch genutzt werden.
Rh Herzog
hinterfragt die Kosten der seinerzeitigen Sanierung. Er möchte wissen, wie hoch
der Anteil der Sanierungsmittel war, den die Stadt Dannenberg (Elbe) seinerzeit
aufzubringen hatte.
Zudem fragt er an,
wie hoch der Anteil der Ausgleichsbeträge pro qm für private Anliegen gewesen
sei.
Frau Fallapp
erläutert, dass die seinerzeitige Sanierung ein Gesamtvolumen von ca. 32 Mio €
hatte. Seitens der Stadt Dannenberg (Elbe) sind in der Zeit von 1985 - 2003 ca.
7 Mio € investiert worden.
StDir Meyer führt
aus, dass die Ausgleichsbeträge zwischen 3 € und 12 € pro qm lagen, je nach
Bewertung und Lage des Grundstückes.
Bgm Voß lässt über
die geänderte VA-Empfehlung abstimmen.
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
Die
„Städtebaulichen Vorbereitenden Untersuchung“ für den Bereich der Innenstadt
ist fortzuführen und im Rahmen einer Einwohnerversammlung der Bevölkerung
vorzustellen.