Sitzung: 07.07.2020 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 31/0229/2020
Bgm Harms erläutert
den Sachverhalt.
In der jüngeren
Vergangenheit war die Anfrage zum Kauf der beiden nebeneinanderliegenden
Grundstücke im Baugebiet Lenzen an die Samtgemeindeverwaltung herangetragen
worden. Da es sich hierbei nicht um einen typischen Verkauf von Grundstücken in
einem Baugebiet handelt, ist dieser Vorgang dem Rat der Gemeinde Karwitz zur
Entscheidung vorgelegt worden. Zwischenzeitlich ist die Interessentin jedoch
von den Verkaufsabsichten zurückgetreten.
Nunmehr soll zu
Beschleunigung eines zukünftigen Verkaufsverfahrens der Bürgermeister
ermächtigt werden, die Veräußerung der beiden letzten zusammenhängenden
Grundstücke im Baugebiet Lenzen an eine Interessentin bzw. einen Interessenten
zu entscheiden. Allerdings gilt diese Ermächtigung nur, wenn die Bauwilligen
auf dem Grundstück ein Wohnhaus errichten wollen.
Nach Vortrag fasst
der Rat der Gemeinde Karwitz gem. Vorlage den
Beschluss:
Der Bürgermeister
wird ermächtigt, die beiden nebeneinanderliegenden Grundstücke im Baugebiet
Lenzen bei Bedarf an eine Kaufwillige/einen Kaufwilligen zur Errichtung eines
Wohnhauses zu veräußern.