Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Bgm Harms erläutert den Sachverhalt.

In der jüngeren Vergangenheit war die Anfrage zum Kauf der beiden nebeneinanderliegenden Grundstücke im Baugebiet Lenzen an die Samtgemeindeverwaltung herangetragen worden. Da es sich hierbei nicht um einen typischen Verkauf von Grundstücken in einem Baugebiet handelt, ist dieser Vorgang dem Rat der Gemeinde Karwitz zur Entscheidung vorgelegt worden. Zwischenzeitlich ist die Interessentin jedoch von den Verkaufsabsichten zurückgetreten.

 

Nunmehr soll zu Beschleunigung eines zukünftigen Verkaufsverfahrens der Bürgermeister ermächtigt werden, die Veräußerung der beiden letzten zusammenhängenden Grundstücke im Baugebiet Lenzen an eine Interessentin bzw. einen Interessenten zu entscheiden. Allerdings gilt diese Ermächtigung nur, wenn die Bauwilligen auf dem Grundstück ein Wohnhaus errichten wollen.

 

Nach Vortrag fasst der Rat der Gemeinde Karwitz gem. Vorlage den

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die beiden nebeneinanderliegenden Grundstücke im Baugebiet Lenzen bei Bedarf an eine Kaufwillige/einen Kaufwilligen zur Errichtung eines Wohnhauses zu veräußern.