Sitzung: 08.07.2020 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 30/0224/2020
Sachverhalt:
Bgm Ringel
erläutert, dass das Geschwindigkeitsmessgerät der Gemeinde Gusborn seit ca. 6
Monaten im Einsatz ist und Rh Beckmann sich dankenswerterweise umfassend mit
der Aufstellung und Auswertung befasst hat. Er bittet Rh Beckmann um Vortrag.
Eine schriftliche
Auswertung wurde in der Sitzung von Rh Beckmann verteilt (sh. Anlage I dieser
Niederschrift).
Rh Beckmann führt
aus, dass das Messgerät in der Zeit vom 29.11.2019 bis zum 05.07.2020 an 17
verschiedenen Orten bzw. Stellen in der Gemeinde aufgestellt wurde, wie z.B. in
Groß Gusborn, Klein Gusborn, Quickborn und Zadrau. Die Standzeit erfolgte mdst.
über einen Zeitraum von 7 Tagen. Das Gerät erfasst die Anzahl der Fahrzeuge mit
Datum und Uhrzeit und gefahrene Geschwindigkeit, auch in beide Richtungen.
Lt. Hersteller ist
das Gerät nicht geeicht und gibt es eine geringe Ungenauigkeit i. H.v. 1-2 %,
was aber kaum relevant ist.
Die Stromversorgung
erfolgt über 2 Akku’s, diese halten ca. 14 Tage, bevor sie wieder geladen
werden müssen. Die Daten selbst werden auf dem Datenträger (Chipkarte)
gespeichert, welcher sich im Gerät befindet. Die Auswertung erfolgt über die
Software, die der Hersteller zur Verfügung stellt.
Im Anschluss
erläutert Rh Beckmann die gesamte Auswertung per Beamer, die auf der Leinwand für
alle Sitzungsteilnehmer verfolgt werden kann.
Insgesamt ist
festzustellen, dass 73% der erfassten Fahrzeuge die Geschwindigkeitsvorgaben
von 30 bzw. 50 km/h überschreiten.
Im folgenden sind
einige beispielhafte, besonders zu nennende Daten zu erwähnen.
Die gesamten Daten finden sich in der Anlage zu dieser Niederschrift.
In Zadrau, Ortsausgang Richtung Seerau, hielten sich 83 % aller Fahrzeuge nicht
an die vorgegebene Geschwindigkeit von 50 km/h. Es wurden
Höchstgeschwindigkeiten von 147 km/h um 08.57 Uhr, 142 km/h um 11.42 Uhr, 138
km/h um 18.26 Uhr und 134 km/h um 8.55 Uhr gemessen.
Gezählt wurden 2321
Fahrzeuge im Schnitt pro Tag in beide Richtungen.
Eine weitere
Messstelle war in der Siemer Straße sowie in der Heider Straße (bei Muchow).
In Groß Gusborn vor
der Grundschule Gartower Straße wurden 4599 Fahrzeuge pro Tag gezählt, 96,9 % waren zu schnell, die höchste
gemessene Geschwindigkeit betrug 125 km/h um 12.51 Uhr.
Eine weitere
Messstelle war am Ortsausgang Groß Gusborn Richtung Laase;
Anzahl der Fahrzeuge in beide Richtungen: 1034,
Geschwindigkeitsüberschreitungen: 72,3 % und die höchste gemessene
Geschwindigkeit betrug 104 km/ um 12.44 Uhr.
In Quickborn gab es 7 Messstellen, 2 davon in den 30-iger Zonen Mühlenberg und
Schützenweg. Hier gab es gefahrene Geschwindigkeiten von 77 km/h um 21.17 Uhr
bzw. 83 km/hum 13.23 Uhr.
Dies ist
beachtlich, da es sich um ein reines Wohngebiet handelt.
In Klein Gusborn
wurde am Denkmal gemessen, 3025 gezählte Fahrzeuge pro Tag , es gab 74,8 bzw.
76,7 % Überschreitungen und die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 137
km/h um 14.29 Uhr.
Zu ergänzen ist,
dass es die höchsten Überschreitungen am Tage gab und nicht wie vermutet
nachts. Am Wochenende gibt es weniger Verkehr als an den Wochentagen.
Es folgt die Darstellung einer Gesamtauswertung von Rh
Beckmann und grafischen Darstellungen sowie Beschreibung der weiteren
Möglichkeiten der Auswertung.
Die Überschreitungen können auch in jeweils in Prozent-Zahlen ausgewertet werden.
Die Samtgemeinde
hat im Mai 2019 an der Strecke Zadrau- Klein Gusborn eine Messung durchgeführt.
Dort wurden z. B. 1364 Fahrzeuge pro Tag gezählt, dieses Gerät unterscheidet
auch die Fahrzeugarten und Zweiradfahrer*innen.
Diese Auswertung
kann ebenfalls bei Rh Beckmann eingesehen werden
Abschließend führt Rh Beckmann aus, dass er dem Rat und den Zuschauern das Gerät, das Programm, die Auswertung der Daten und die Aussagekraft der Daten vorgestellt hat.
Das weitere Vorgehen soll in der heutigen Sitzung beraten werden.
Bgm Ringel bedankt sich im Namen des Rates über den
umfassenden Vortrag.
Er ergänzt, dass es sehr lange gedauert hat, bis die Auswertung des Gerätes der
Samtgemeinde vorlag.
Der Landkreis hat
im letzten Jahr eine mobile Messung durchgeführt.
Bgm Ringel stellt zur Diskussion, wie weiter mit der Auswertung der Daten umgegangen werden soll und schlägt seinerseits vor, in Zusammenarbeit mit Rh Beckmann ein Schreiben zu verfassen, welches die Ergebnisse darstellt und mit Nachdruck ein Handeln des Landkreises und der Samtgemeinde einzufordern.
Rh Beckmann führt aus, dass sein Vorschlag wäre, ein Schreiben an den Landkreis und an die Samtgemeinde zu senden mit der Aufforderung, tätig zu werden, damit die Geschwindigkeitsübertretungen und das Verkehrsaufkommen den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Gusborn nicht in dem Maße wie jetzt zur Last fällt.
Die bisherigen unternommenen Versuche der Gemeinde, Abhilfe zu schaffen, sind mehr oder weniger nicht zum Tragen gekommen.
Rf Geuder spricht sich dafür aus, ein Schreiben wie vorgeschlagen zu verfassen, damit Druck auf die entsprechenden Behörden ausgeübt wird, um zeitnah tätig zu werden und dass dringend Maßnahmen ergriffen werden, das Verkehrsaufkommen zu begrenzen und den massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen entgegen zu wirken.
Rh Beckmann ergänzt, es sollte auf das Fazit der Auswertung hingewiesen werden und auf die hohen gefahrenen Geschwindigkeiten an der Schule, am Altenheim und in Zadrau. Die Zahlen sprächen für sich.
Der Brief sollte die Fakten darlegen und es sollte die Aufforderung verfasst werden, dringend tätig zu werden bzw. um Antwort gebeten werden, was unternommen werden kann, um der Raserei und dem hohen Verkehrsaufkommen ein Ende zu bereiten.
Rh Struck ergänzt, dass evtl. ein Pressegespräch geführt werden sollte, welches dann entsprechend veröffentlicht werden sollte.
Stellv. Bgm Fahren bemerkt, dass es Aussagekraft genug wäre, dass 70 – 80 % der Fahrzeuge dauerhaft zu schnell fahren würden.
Bgm Ringel ergänzt, dass das Schreiben Hinweise und Fakten sowie Daten der Messungen, auch die der Samtgemeinde, enthalten sollte und nicht Forderungen gestellt werden sollten, sondern um Antwort gebeten werden, was seitens der beiden Behörden unternommen wird.
Abschließend wird festgehalten, dass das verfasste Schreiben vorab per Mail an alle Ratsmitglieder gesandt wird.
Mit der Presse soll gesprochen werden und eine entsprechende Veröffentlichung besprochen werden.
Denkbar wäre auch eine entsprechende Information an die Bürgerinnen und Bürger (z. B. per Flyer) oder auch eine Unterschriftenaktion zu initiieren.
Nach Abschluss der Diskussion fasst der Rat der Gemeinde Gusborn folgenden
Beschluss:
Der Rat der
Gemeinde Gusborn richtet ein Schreiben an den Landkreis Lüchow-Dannenberg und
an die Samtgemeinde Elbtalaue hinsichtlich der Geschwindigkeitsübertretungen
und der Höhe des Verkehrsaufkommens in der Gemeinde Gusborn.
Das Schreiben soll Hinweise und Fakten sowie Daten der
vorgenommenen Messungen, auch die der Samtgemeinde, enthalten. Es soll mit
Nachdruck verfasst werden und um Antwort gebeten werden, was seitens der beiden
Behörden hinsichtlich der Geschwindigkeitsüberschreitungen und Höhe des
überörtlichen Verkehrsaufkommens unternommen wird, da auch infolge dessen die
Straßen mehr als üblich beschädigt werden